Tarifierungsgrundsätze Musterklauseln

Tarifierungsgrundsätze. 2. Preise mit Umsatzsteuer
Tarifierungsgrundsätze. Für die Überlassung eines A1 Ether Link MP Service ist ein monatliches Entgelt zu bezahlen (Punkt 3.2). Die Höhe des Entgeltes für eine bestimmte Bandbreite ist für jeden der beiden Endpunkte eines A1 Ether Link MP Service jeweils von der Tarifart (Landeshauptstadt, City oder Regional) des Kundenstandortes, der Serviceklasse (Premium, Advanced, Standard) und, bei regionsübergreifenden A1 Ether Link MP Services (Punkt 6), vom Backboneentgelt (BBE) abhängig. Standortdefinitionen siehe Punkt 5. Der Landeshauptstadt – Tarif (LH - Tarif) gilt für Kundenstandorte in allen Landes - hauptstädten, der City – Tarif (C - Tarif) gilt für alle Kundenstandorte, die sich in Städten der C-Standortliste (Punkt 5.2) befinden, ansonst gilt der Regional – Tarif (R – Tarif). Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer ist ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt beträgt 75 v.H. der für den Zeitraum zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer anfallenden monatlichen Entgelte.