Herstellung Musterklauseln

Herstellung. Ein Großteil der Hanffasern wird an einem eigenen Standort des Unternehmens in den Niederlanden angebaut/gewonnen. Die weiteren Anteile stammen aus Rumänien (eigene Produktion) sowie aus Frankreich (extern). Die Jutefasern werden aus verschiedenen Reisereißen aus Belgien, den Niederlanden und Deutschland angeliefert. Die Lieferung der Naturfasern erfolgt in Ballen, welche bis auf einen Draht zur Fixierung unverpackt sind. Die Bikofasern sowie das Soda (in Papiersäcken) stammen aus Deutschland. Alle Transporte im Rahmen der Rohstoffanlieferungen erfolgen mittels LKW. Die einzelnen Bestandteile werden nach der Lieferung entsprechend gelagert. In der Produktion wird ein Teil der Naturfasern (Hanf & Jute) mit einer Lösung aus Natriumcarbonat (Sodasalz) besprüht, anschließend vorgetrocknet und dann wieder eingelagert. Im nächsten Schritt werden Naturfasern (imprägniert und nicht imprägniert) mit Bikofasern vermischt. Diese Fasermischung wird in einer Krempelanlage zu dünnen Lagen gekämmt, welche anschließend mit Hilfe eines Kreuzlegers leicht versetzt gestapelt werden. In einem Ofen wird das Material erwärmt (ca. 155°C), die Schmelzfasern und Naturfasern werden dabei miteinander verbunden. Anschließend erfolgt der Zuschnitt auf die entsprechenden Größen, dabei gibt es sowohl Standardmaße als auch Sonderanfertigungen. Die hierbei anfallenden Reste werden in einem Reißwolf zerkleinert und direkt in die Produktion rückgeführt. Die zugeschnittenen Matten werden gestapelt und verpackt. Jedes Paket erhält einen Aufkleber, welcher die notwendigen technischen Daten sowie das Produktionsdatum enthalten. In Abbildung 1 ist ein Flussdiagramm des Herstellungsprozesses abgebildet, die zwei Teilprozesse Imprägnierung (links) und Mattenherstellung (rechts) laufen dabei unabhängig voneinander ab.
Herstellung. A1 Ether Link MP Service mit einer garantierten Bandbreite
Herstellung. Punkte 1. Vorausgesetzt es finden reale Drehtage statt, ansonsten weiter mit Frage 3: Drehtage in Österreich an Schauplätzen, Motiven oder im Studio (nur Hauptdreharbeiten). 1% bis 9% 1 10% bis 29% 3 30% bis 49% 6 ab 50% 12 2. Vorausgesetzt es finden reale Drehtage statt: Digitale Effekte (VFX) und auch Animationsarbeiten in Österreich. 25% bis 49% 1 50% bis 79% 2 ab 80% 4 3. Vorausgesetzt es finden digitale Drehtage statt: Animationsarbeiten19 und auch Digitale Effekte (VFX) in Österreich 10% bis 24% 4 25% bis 49% 6 50% bis 79% 10 ab 80% 16 4. Musikaufnahmen in Österreich 25% bis 49% 1 50% bis 79% 2 ab 80% 4 5. Tonpostproduktion in Österreich (Tonschnitt, Synchronisation, Nachbear- beitung, Mischung, unberücksichtigt bleiben Musikaufnahmen) 19 Kosten in den Bereichen Storyboard, Animatic / Previz, Concept & Character Design, Environment / Digital Matte Painting, Modelling, Rigging, Texturing, Shading, Lighting, Animation, Visual Effects, Rendering, Com- positing, Simulation, Motion Capture, Rotoscopy, Tracking.
Herstellung. Punkte 1. Vorausgesetzt es finden reale Drehtage statt; ansonsten weiter zu Frage 2: Drehtage in Österreich an Schauplätzen, Motiven oder im Studio (nur Hauptdreharbeiten). 5 bis 9 Drehtage 2 10 bis 14 Drehtage 4 ab 15 Drehtage 6 2. Vorausgesetzt es finden digitale Drehtage statt, ansonsten weiter zu Frage 5: Animationsarbeiten Österreich. ab EUR 150.000.- 2 ab EUR 250.000.- 4 ab EUR 500.000.- 6 3. Vorausgesetzt es finden reale oder digitale Drehtage statt, ansonsten wei- ter zu Frage 5: Nutzung der filmspezifischen Ressourcen in Österreich in den Bereichen Ka- mera, Licht, Ton, Requisiten, Kostüme, SFX, etc. 3 4. Vorausgesetzt es finden reale oder digitale Drehtage statt, ansonsten wei- ter zu Frage 5: Nutzung der filmspezifischen Ressourcen in Österreich in den Bereichen VFX, Bild-/Ton-Postproduktion, Musikaufnahmen 3 5. Vorausgesetzt es finden keine realen oder digitalen Drehtage statt, an- sonsten Beantwortung Frage 1-4: 5.a Produktionsteil Musikaufnahmen in Österreich ab EUR 25.000.- 8 ab EUR 50.000.- 10 ab EUR 100.000.- 12 5.b Produktionsteil Digitale Effekte/VFX in Österreich ab EUR 25.000.- 8 ab EUR 50.000.- 10 ab EUR 100.000.- 12 5.c Produktionsteil Postproduktion (Bild/Ton; ausgenommen Musikaufnah- men und Digitale Effekte/VFX) ab EUR 25.000.- 8 ab EUR 50.000.- 10 ab EUR 100.000.- 12 Summe 1-5 12 Anlage Xxxxxxxxx XXX 00 Xxxxxx 0: Kultureller Eigenschaftstest für österreichische, nicht im Auftrag von Mediendienstesanbietern hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen Um sich für eine Förderung zu qualifizieren, müssen österreichische Filme, Serien und Serienfolgen mindestens folgende Kriterien erfüllen und mindestens folgende Punktean- zahl erreichen. Es werden nur volle Punkte vergeben. Die Angaben „aus Österreich, einem anderen EWR-Staat bzw. einem anderen Mitgliedstaat des Europarates“ beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit der natürlichen Person oder ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt. Ein Wohnsitz ist dort, wo die Lebensinteressen zumindest teilweise gebündelt sind. Spielfilm / fiktionale Serie 45 Animationsfilm (Spielfilm) / animierte Serie fiktional 40
Herstellung. A1 Ether Link Anschluss mit einer garantierten Bandbreite 2.3.1.1 Mit Bedarfsplanung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils: 2.3.1.2 Ohne Bedarfsplanung gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teils:
Herstellung und Montage von Bauteilen. 5% kaufmännisch/organisatorisch, 95% mitarbeitend/produktiv. Der Führerschein Kl. 3 ist erforderlich. Arbeitsverhältnis: Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Termin in Vollzeit auf 2 Jahre befristet.
Herstellung. A1 Ether Link MP Service mit einer garantierten Bandbreite 2.3.2.1 Bei gleichzeitiger Bestellung mit einem A1 Ether Link Anschluss 2.3.2.2 Bei einem bereits bestehenden A1 Ether Link Anschluss
Herstellung. A1 Ether Link Anschluss mit einer garantierten Bandbreite 1.1 Einmalig pro Anschluss mit Schnittstelle 10/100 Mbit/s 1500,- 1.1.1 verminderte Pauschale 500,-
Herstellung. Wir sind berechtigt, den Druckauftrag von einem Unternehmen der TSB Gruppe oder von einem sonstigen Subunternehmer durchführen zu lassen. Wir teilen unserem Kunden den Produktionsort vor Druckbeginn auf Wunsch mit.
Herstellung. 5.1 VEMA wird im Rahmen der Herstellung als Hilfs- und Betriebsmittel, die in unmittelbaren Kontakt mit dem Vertragsprodukt gelangen, nur solche Mittel verwenden, die hierfür zulässig sind. 5.2 VEMA fertigt für jedes Herstellungslos einen Bericht an (Herstellungsprotokoll). Diese Aufzeichnungen müssen eine den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechende Herstellung belegen. 5.3 Sofern bei der Herstellung eine Abweichung von den in der Herstellungsanweisung niedergelegten Bedingungen vorgekommen ist, die einen Einfluss auf die Produktqualität haben könnte, wird AG die Abweichung unverzüglich in Form eines Berichts mitgeteil t. Eventuelle Maßnahmen werden in beiderseitiger Absprache zwischen AG und AN festgelegt und jeweils schriftlich mitgeteilt.