Common use of Tarifliche Leistungen Clause in Contracts

Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (4) bzw. „Europagarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direktverrechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen er- stattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet). Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch die Kosten für Arzneimittel und die Fallpauschale. Da die tarifli- chen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die Behandlungskosten, die Ihnen das Krankenhaus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Rest- kosten selbst aufkommen (keine Kosten- garantie). Die Höhe der maximalen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.

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Samples: www.allianz.at, durchblicker.at

Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (43), „Europagarantie“ gemäß Punkt (5) bzw. „EuropagarantieWeltweite Kostengarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direktverrechnung Direkt- verrechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen er- statteterstattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Eingriff Ein- griff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet). ) Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch die Leistung bei Entbindung, Kosten für Arzneimittel und die FallpauschaleFall- pauschale. Da die tarifli- chen tariflichen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die BehandlungskostenBe- handlungskosten, die Ihnen das Krankenhaus Kranken- haus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Rest- kosten Restkosten selbst aufkommen (keine Kosten- garantieKostengarantie). Die Höhe der maximalen maxi- malen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.

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Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (43), „Europagarantie“ gemäß Punkt (5) bzw. „EuropagarantieWeltweite Kostengarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direktverrechnung Direktver- rechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen er- statteterstattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Eingriff Ein- griff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet). Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch die Leistung bei Entbindung, Kosten für Arzneimittel und die FallpauschaleFall- pauschale. Da die tarifli- chen tariflichen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die BehandlungskostenBe- handlungskosten, die Ihnen das Krankenhaus Kranken- haus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Rest- kosten Restkosten selbst aufkommen (keine Kosten- garantieKostengarantie). Die Höhe der maximalen maxi- malen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.

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