Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (3), „Europagarantie“ gemäß Punkt (5) bzw. „Weltweite Kostengarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direkt- verrechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen erstattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Ein- griff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet) Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch Leistung bei Entbindung, Kosten für Arzneimittel und die Fall- pauschale. Da die tariflichen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die Be- handlungskosten, die Ihnen das Kranken- haus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Restkosten selbst aufkommen (keine Kostengarantie). Die Höhe der maxi- malen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde. a) Leistung im operativen Fall Operativer Fall bedeutet, dass ein (oder mehrere) chirurgische/r Ein- griff/e im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts zur Diag- nose oder Therapie einer Erkrankung oder einer Verletzung stattgefunden hat/haben. Im operativen Fall erstat- ten wir Ihnen die Tageskosten und die Operationskosten. i. Zu den Tageskosten im operativen Fall gehören nur die Hauskosten (Pflege-, Anstaltsgebühren und dgl.). ii. Zu den Operationskosten zählen insbesondere das Honorar des Operateurs, des Anästhesisten, der bei der Operation assistierenden Ärzte und die Kosten des Pflege- personals für die Operation; weiters die mit der Operation zusammenhängenden gesondert in Rechnung gestellten Sachkosten. iii. Bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer Operationen wird die am höchsten einzustufende Operation zu 100 % der festgelegten tarif- lichen Leistungen übernommen. Jede weitere Operation wird mit höchstens 50 % der festgelegten tariflichen Leistungen erstattet. Insgesamt wird maximal 200 % der am höchsten einzustufenden Operationsgruppe erstattet. Für Operationen, die grundsätzlich einen stationären Aufenthalt er- fordern, jedoch in einer Tagesklinik, ambulant in einem Krankenhaus oder in der Ordination eines Arztes durch- geführt werden, gelten die Bestimmungen gemäß Punkt iii) in analoger Form. Die Einstufung von Operationen erfolgt gemäß dem zuletzt mit der Wiener Ärztekammer vereinbarten Operationsgruppen- schema. b) Leistung im nicht operativen Fall Nicht operativer Fall bedeutet, dass ausschließlich eine konservative Therapie (Behandlung eines Krank- heitszustandes mit Hilfe medikamen- töser Therapie/n und/oder physika- lischer Maßnahmen) und keine Operation/en im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes stattgefunden haben. c) Leistung bei Entbindung
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Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (3), „Europagarantie“ gemäß Punkt (54) bzw. „Weltweite KostengarantieEuropagarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direkt- verrechnung Direktverrechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen erstatteter- stattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Ein- griff Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet) ). Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch Leistung bei Entbindung, die Kosten für Arzneimittel und die Fall- pauschaleFallpauschale. Da die tariflichen tarifli- chen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die Be- handlungskostenBehandlungskosten, die Ihnen das Kranken- haus Krankenhaus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Restkosten Rest- kosten selbst aufkommen (keine KostengarantieKosten- garantie). Die Höhe der maxi- malen maximalen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.
a) Leistung im operativen Fall Operativer Fall bedeutet, dass ein (oder mehrere) chirurgische/r Ein- griff/e im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts zur Diag- nose oder Therapie einer Erkrankung oder einer Verletzung stattgefunden hat/haben. Im operativen Fall erstat- ten wir Ihnen die Tageskosten und die Operationskosten.
i. Zu den Tageskosten im operativen Fall gehören nur die Hauskosten (Pflege-, Anstaltsgebühren und dgl.).
ii. Zu den Operationskosten zählen insbesondere das Honorar des Operateurs, des Anästhesisten, der bei der Operation assistierenden Ärzte und die Kosten des Pflege- personals für die Operation; weiters die mit der Operation zusammenhängenden gesondert in Rechnung gestellten Sachkosten.
iii. Bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer Operationen wird die am höchsten einzustufende Operation zu 100 % der festgelegten tarif- lichen tarifli- chen Leistungen übernommen. Jede weitere Operation wird mit höchstens 50 % der festgelegten tariflichen Leistungen erstattet. Insgesamt Ins- gesamt wird maximal 200 % der am höchsten einzustufenden Operationsgruppe Opera- tionsgruppe erstattet. Für Operationen, die grundsätzlich einen stationären Aufenthalt er- fordern, jedoch in einer Tagesklinik, ambulant in einem Krankenhaus oder in der Ordination eines Arztes durch- geführt durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen gemäß Punkt iii) in analoger Form. Die Einstufung von Operationen erfolgt gemäß dem zuletzt mit der Wiener Ärztekammer vereinbarten Operationsgruppen- schemaOperationsgruppenschema.
b) Leistung im nicht operativen operativer Fall Nicht operativer Fall bedeutet, dass ausschließlich eine konservative Therapie (Behandlung eines Krank- heitszustandes mit Hilfe medikamen- töser Therapie/n und/oder physika- lischer Maßnahmen) und keine Operation/en im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes stattgefunden haben. Im nicht operativen Fall erstatten wir Ihnen die Tageskosten.
c) Leistung bei Entbindung
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Tarifliche Leistungen. Für Versicherungsfälle, die nicht unter die „Kostengarantie mit Direktverrech- nung in Österreich“ gemäß Punkt (3), „Europagarantie“ gemäß Punkt (5) bzw. „Weltweite Kostengarantie“ gemäß Punkt (6) fallen, kann keine Direkt- verrechnung Direktver- rechnung angewendet werden. Stattdessen werden Ihnen tarifliche Leistungen erstattet. Die tariflichen Leistungen unterscheiden sich danach, ob bei Ihnen ein operativer Eingriff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im operativen Fall“ erstattet) oder kein operativer Ein- griff durchgeführt wurde (in diesem Fall wird die „Leistung im nicht operativen Fall“ erstattet) ). Zu den tariflichen Leistungen zählen neben der „Leistung im operativen Fall“ bzw. der „Leistung im nicht operativen Fall“ auch Leistung bei Entbindung, Kosten für Arzneimittel und die Fall- pauschale. Da die tariflichen Leistungen durch maximale Leistungssummen limitiert sind, kann es sein, dass die Be- handlungskosten, die Ihnen das Kranken- haus in Rechnung stellt, höher sind als die tariflichen Leistungen, die wir Ihnen erstatten. In diesem Fall müssen Sie für die Restkosten selbst aufkommen (keine Kostengarantie). Die Höhe der maxi- malen Leistungssummen entnehmen Sie bitte der Versicherungsurkunde.
a) Leistung im operativen Fall Operativer Fall bedeutet, dass ein (oder mehrere) chirurgische/r Ein- griff/e im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts zur Diag- nose oder Therapie einer Erkrankung oder einer Verletzung stattgefunden hat/haben. Im operativen Fall erstat- ten wir Ihnen die Tageskosten und die Operationskosten.
i. Zu den Tageskosten im operativen Fall gehören nur die Hauskosten (Pflege-, Anstaltsgebühren und dgl.).
ii. Zu den Operationskosten zählen insbesondere das Honorar des Operateurs, des Anästhesisten, der bei der Operation assistierenden Ärzte und die Kosten des Pflege- personals für die Operation; weiters die mit der Operation zusammenhängenden zusammen- hängenden gesondert in Rechnung gestellten Sachkosten.
iii. Bei gleichzeitiger Ausführung mehrerer mehr- erer Operationen wird die am höchsten einzustufende Operation zu 100 % der festgelegten tarif- lichen tarifli- chen Leistungen übernommen. Jede weitere Operation wird mit höchstens 50 % der festgelegten tariflichen Leistungen erstattet. Insgesamt wird maximal 200 % der am höchsten einzustufenden Operationsgruppe erstattet. Für Operationen, die grundsätzlich einen stationären Aufenthalt er- fordern, jedoch in einer Tagesklinik, ambulant in einem Krankenhaus oder in der Ordination eines Arztes durch- geführt durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen gemäß Punkt iii) in analoger Form. Die Einstufung von Operationen erfolgt gemäß dem zuletzt zu- letzt mit der Wiener Ärztekammer vereinbarten Operationsgruppen- schemaver- einbarten Operationsgruppenschema.
b) Leistung im nicht operativen Fall Nicht operativer Fall bedeutet, dass ausschließlich eine konservative Therapie (Behandlung eines Krank- heitszustandes mit Hilfe medikamen- töser Therapie/n und/oder physika- lischer physikali- scher Maßnahmen) und keine OperationOpera- tion/en im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthaltes stattgefunden statt- gefunden haben. Im nicht operativen Fall erstatten wir Ihnen die Tageskosten.
c) Leistung bei Entbindung
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