Arzneimittel Musterklauseln

Arzneimittel. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden durch im Geltungsbereich des Arz- neimittelgesetzes (AMG) an Verbraucher abgegebene Arzneimittel, für die der Versicherungs- nehmer in der Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des AMG eine De- ckungsvorsorge zu treffen hat.
Arzneimittel. Die Kosten der im Rahmen einer Heilbe- handlung ärztlich verordneten, dem Arzneimittelgesetz entsprechenden und aus einer Apotheke bezogenen Arzneimittel werden erstattet. Rezept- gebühren werden ebenfalls erstattet. Nicht erstattet werden die Kosten für alle nicht in Österreich registrierten Arzneimittel. Bei Arzneimittelbezug im Rahmen einer Heilbehandlung im Ausland gelten hinsichtlich der Regis- trierung die jeweiligen örtlichen Vorschriften.
Arzneimittel. Arzneimittel sind Wirkstoffe, die allein oder im Gemisch mit anderen Substanzen in der Diagnostik oder der Therapie von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden angewandt werden. Als Arzneimittel gelten nicht Lebensmittel, kosmetische Mittel, Körperpflegemittel. Arzneimittel müssen vom Arzt verordnet und aus der Apo- theke bezogen werden. Synonyme Begriffe: Medikamente, Pharmaka. Ein Arzt ist ein Mediziner (Allgemeinmediziner oder Spezia- list) oder Inhaber eines medizinischen Diploms, der gesetzlich anerkannt ist und in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, zur ärztlichen Heilbehandlung zugelassen ist (siehe Heilbehandlung). Sie und die mitversicherten Personen kön- nen den Arzt, der diese Kriterien erfüllt, frei wählen.
Arzneimittel. Ohne die Allgemeingültigkeit und Anwendbarkeit des Vorstehenden einzuschränken, gelten die folgenden Bestimmungen für den Fall des Verkaufs von Produkten und/oder Dienstleistungen, die ganz oder teilweise für den Transport von pharmazeutischen Produkten und/oder medizinischen Produkten und/oder Gesundheitspflegeprodukten und/oder Blutkonserven und/oder Produkten im Zusammenhang mit Gesundheit oder Wohlbefinden verwendet werden sollen (die „pharmazeutischen Produkte“, wobei vorsorglich angemerkt wird, dass pharmazeutische Produkte in den transportierten Gütern enthalten sind und der Transport pharmazeutischer Produkte als „Transport“ bezeichnet wird). Der KÄUFER gewährleistet, dass er dem VERKÄUFER zum Zeitpunkt der Platzierung der Bestellung alle erforderlichen Informationen über die beabsichtigte Verwendung der Produkte (die „Verwendung“) schriftlich mitgeteilt hat, damit der VERKÄUFER den KÄUFER bestmöglich über die bestmögliche Lösung beraten kann, zum Beispiel die Art der zu transportieren Güter, die voraussichtlich genutzten Transportwege usw. Der VERKÄUFER ist nicht haftbar für Schäden, die aus der Übermittlung ungenauer Informationen durch den KÄUFER resultieren. Der VERKÄUFER ist unter keinen Umständen haftbar für die Überprüfung der Relevanz oder Genauigkeit dieser Informationen. Der KÄUFER verpflichtet sich zur Einhaltung der Verwendung und nicht von dieser abzuweichen, es sei denn, der VERKÄUFER hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt, und zwar nachdem er vom KÄUFER vollständige Informationen über die neue beabsichtigte Verwendung schriftlich erhalten hat. Der KÄUFER gewährleistet, dass ihm und den mit ihm verbundenen Personen die Grundsätze und Richtlinien der Guten Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln sowie alle anderen Gesetze, Regeln und Vorschriften, die für die Herstellung, den Vertrieb, den Transport und/oder den Verkauf von pharmazeutischen Produkten gelten, bekannt sind, und er verpflichtet sich, diese Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die mit ihm verbundenen Personen solche für sie geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten. Der KÄUFER erkennt ausdrücklich an, dass der VERKÄUFER den KÄUFER darüber informiert hat, dass in Bezug auf den Transport der Kauf von Produkten nicht ausreicht, um die Einhaltung der Beschränkungen dieser spezifischen Branche zu gewährleisten. Der KÄUFER sichert zu und gewährleistet, dass er eine umfassende Lösung für die Aufrechterhaltung und die Homogenität de...
Arzneimittel. Erstattungsfähig sind ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige medizinisch notwendige Arzneimittel, die nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallen. Dazu gehören insbesondere Verordnungen nach den Methoden der Naturheilkunde und der besonderen Therapierichtungen (homöopathische, phytotherapeutische, anthroposophische Mittel).
Arzneimittel. Medikamentengruppe Symbol- Nummer Immunsuppressiva 99301 Insuline und Blutzuckerteststreifen 99303 Substitution von Plasmafaktoren, ab dem Verordnungsjahr 2010 unter besonderer Beachtung wirtschaftlicher Bezugs- wege 99304 Therapie mit Virostatika bei HIV 99305 Orale und parenterale Chemotherapie bei Tumorpatienten einschließlich der für diese Indikationen zugelassenen Hormonanaloga und Zytokine 99306 Antiepileptika bei Verordnung durch Nichtneurologen 99307 Enzymersatztherapie und Arzneimittel bei seltenen Krankheiten (Orphan drugs) mit folgenden Wirkstoffen: Agalsidase alfa, Agalsidase beta, Alglucosidase alfa, Elosulfase, Galsulfase, Imiglucerase, Idursulfase, Laronidase, Carglumsäure, Mercaptamin, Miglustat, Natrium-Phenylbutyrat, Nitisinon, 4-Hydroxybuttersäure-Na- Salz, Teduglutid, Velaglucerase 99310 Therapie der Multiplen Sklerose mit Interferon, Glatiramer und Dimethylfumarat 99312 Arzneimitteltherapie der Hepatitis B u. C mit dafür zuge- lassenen Virostatika 99313 Arzneimitteltherapie der Mukoviszidose 99314 Arzneimitteltherapie bei Dialyse- bzw. Prädialysepatienten 99315 Medikamentengruppe Symbol- Nummer Substitution Opiatabhängiger nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung mit für die Substitution verordnungsfähigen Arzneimitteln einschließlich Rezeptur- zubereitungen 99316 Xxxxxxxxxxxxxxxx 00000 Sonstige Interferone 99318 Therapie behandlungsbedürftiger Begleiterkrankungen bei HIV-Infektionen 99319 Erythropoetin-/Darbepoetin-Behandlung bei renaler bzw. Chemotherapie-induzierter Anämie 99320 Behandlung schwerer Schmerzzustände mit Opiaten (BTM) 99321 spezifische parenterale Immuntherapie allergischer Erkrankungen mittels Hyposensibilisierung 99322 Einsatz von Diätpräparaten und Krankenkost bei PEG- Sondenträgern entsprechend Pkt. 20.1.i der Arzneimittel- richtlinien 99323 Parenterale Ernährung 99324 Behandlung der chronisch-entzündlichen Polyarthritis/ Morbus Crohn mit TNF α Inhibitoren 99325 Diagnose und Therapie mit Gonadotropin Releasing Hormonen 99326 Antiparkinsonmittel bei Verordnung durch Nichtneurologen 00000 Xxxxxxxxxxxx zur Behandlung der altersabhängigen Makula- degeneration sowie des Makulaödems 99331 Verteporphin für die Photodynamische Therapie im Rahmen der zugelassenen Indikation 99333 Palivizumab zur Prävention von RSV-Erkrankungen im Rahmen der zugelassenen Indikationen 99334 Medikamentengruppe Symbol- Nummer leitliniengerechter Einsatz von Arzneimitteln zur medika- mentösen Behandlung von eingeschriebenen Vers...
Arzneimittel. Erstattungsfähig sind die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden. Voraussetzung ist, dass die Arznei- mittel wissenschaftlich anerkannt sind oder sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Arzneimittel zur Verfügung stehen. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für naturheilkundliche Arzneimittel, die im Zusammenhang mit den naturheilkundlichen Heilmethoden gemäß Abschnitt B 5 vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet und in der Apotheke bezogen wurden; diese Arzneimittel sind auch erstattungsfähig, wenn sie nicht wissenschaftlich aner- kannt sind. Die erstattungsfähigen Aufwendungen vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleis- tungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger sowie um die gesetzliche Zuzahlung (siehe Abschnitt B 7). Die nach Abzug der Vorleistung verbleiben- den erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 80 % erstattet. Die Erstattungen für Arzneimittel sind zusammen mit den Leistun- gen gemäß Abschnitt B 5 begrenzt auf insgesamt 750 EUR pro Kalenderjahr. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Nähr- und Stärkungs- mittel, allgemein gebräuchliche Vorbeugungsmittel, Abmagerungs-, Schlaf- und Abführmittel, kosmetische Mittel, Mineralwässer, Bade- zusätze, Desinfektionsmittel, potenzfördernde Mittel und Mittel zur Empfängnisverhütung.
Arzneimittel. In den Geltungsbereich fallende Arzneimittel
Arzneimittel. Arzneimittel sind Wirkstoffe, die allein oder im Gemisch mit anderen Substanzen in der Diagnostik oder der Therapie von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden angewandt werden.
Arzneimittel. Ansprüche aus Personenschäden durch im Geltungsbereich des Arzneimittel- gesetzes (AMG) ab 01.01.1978 - im bisherigen Geltungsbereich der DDR ab 03.10.1990 - an Verbraucher abgegebene Arzneimittel, für die der Versiche- rungsnehmer in seiner Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 (Abs. 18) AMG nach § 94 AMG eine Deckungsvorsorge zu treffen hat. Die Versicherung der Haftpflicht nach dem AMG im Umfang der „Besonde- ren Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Pro- dukthaftpflicht (Inland) pharmazeutischer Unternehmer“ wird nur durch besonderen Vertrag geboten.