Common use of Tarifliche Leistungen Clause in Contracts

Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahnvorsorge bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen ein- reichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang inner- halb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen. 1. Professionelle Zahnreini- 100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte gung/Prothesenreinigung professionelle Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung. 2. Zahnmedizinische Prophy- 100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. laxe-Maßnahmen Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel: - Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen - Fissuren-Versiegelung 3. Hochwertige Kunststoff-- 100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunst- Füllungen stoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen). Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. 4. Wurzel- und Parodontose- 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel behandlungen auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 5. Aufbiss-Schienen 100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen (auch Knirscherschienen), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 6. Schmerzlindernde Maß- 100 % der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt. nahmen (Angstpatienten) Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel: - Vollnarkose - Akupunktur - Hypnose - Analgo-Sedierung - Lachgas-Sedierung Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 7. Zahn- und Kieferregulie- 100 % der Kosten. Während der Vertragslaufzeit erstatten wir insgesamt bis zu 2.000 EUR. rung (Kieferorthopädie) Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Darunter fallen beispielsweise auch die Kosten für Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Behandlung noch keine 21 Jahre alt sind. Die Altersgrenze entfällt für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versiche- rungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan ein- zureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können. Die Leistungen für Kieferorthopädie nach Ziffer 7 sind in den ersten zwei Kalenderjah- ren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. versichert. Auch solche, die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen nichts dafür tun.

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Samples: Zusatzversicherungen

Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahnvorsorge Zahn 80 bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen ein- reichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang inner- halb innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte Zahn- ärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und LaborkostenLa- borkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen. 1. Professionelle Zahnreini- 100 Zahnersatz (zum Beispiel 80 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte gung/Prothesenreinigung professionelle Zahnreinigung) Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV oder Prothesenreinigung. 2eines anderen Brücken, Kronen, Implantate, Kostenträgers. Zahnmedizinische Prophy- 100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. laxe-Maßnahmen Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel: - Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen - Fissuren-Versiegelung 3. Hochwertige Kunststoff-- 100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunst- Füllungen stoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen). Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. 4. Wurzel- und Parodontose- 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel behandlungen auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 5. Aufbiss-Schienen 100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen (auch Knirscherschienen), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 6. Schmerzlindernde Maß- 100 % der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt. nahmen (Angstpatienten) Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen Zahnersatz fallen zum Beispiel: - Vollnarkose - Akupunktur - Hypnose - Analgo-Sedierung - Lachgas-Sedierung Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenztBeispiel Inlays) Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 7. Zahn- und Kieferregulie- 100 % der Kosten. Während der Vertragslaufzeit erstatten wir insgesamt bis zu 2.000 EUR. rung (Kieferorthopädie) Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Darunter fallen beispielsweise auch die Kosten für Keramik- und KunststoffbracketsKunststoff-Verblendungen sind für alle Zähne versichert. Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen. Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau). Wenn Sie zustehende Leistungen der GKV oder der Heilfürsorge nicht in Anspruch nehmen, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn ziehen wir 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der Behandlung noch keine 21 Jahre alt sind. Die Altersgrenze entfällt für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versiche- rungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sindGKV oder der Heilfürsorge von den tariflichen Leistungen ab. Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan ein- zureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können. Die Leistungen für Kieferorthopädie nach Ziffer 7 Zahnersatz sind in den ersten zwei Kalenderjah- ren vier Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 maximal: 1.500 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 maximal: 3.000 EUR - in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4.500 EUR - in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal: 6.000 EUR - Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn Versi- cherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. versichertWenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss dieses Vertrages eine Zahnersatz- versicherung bei einem anderen Versicherer bestand, gilt Folgendes: Die Gesamtlei- stung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal: 3.000 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Auch solcheArt, Umfang und Dauer der bisherigen Zahnersatzversicherung spielen keine Rolle. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die es heute noch nicht versicherten Personen zu nennen. 2. Zahnersatz bei Regel- 100 % der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen im Rahmen der versorgung Regelversorgung der GKV. gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen dafür nichts dafür tun. Daraus ergibt sich ein Festzuschuss, den wir als Vorleistung berücksichtigen. Die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge können sich jedoch ändern. Das hat aber keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten von uns unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.

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Samples: Zusatzversicherungen

Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahnvorsorge bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen ein- reichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang inner- halb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen. 1. Professionelle Zahnreini- 100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte gung/Prothesenreinigung professionelle Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung. 2. Zahnmedizinische Prophy- 100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. laxe-Maßnahmen Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel: - Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen - Fissuren-Versiegelung 3. Hochwertige Kunststoff-- 100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunst- Füllungen stoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen). Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.K 5192 0121 DT 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen Person zu nennen. 45. Wurzel- Arznei- und Parodontose- Verbandmittel 100 % der Kosten für Wurzel- ärztlich verordnete Arznei- und ParodontosebehandlungenVerbandmittel. Wir erstatten in diesem Zusammenhang auch die gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel nach § 31 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) in der je- weils gültigen Fassung. Ausgeschlossen sind solche Mittel, die Ihrer individuellen Lebensführung dienen (zum Beispiel Mittel zur Potenzsteigerung, Mittel zur Gewichtsreduzierung, Haarwuchsmittel, Mittel zur Schwangerschaftsverhütung). Ausgeschlossen sind auch Nähr- und Stär- kungsmittel sowie kosmetische Mittel und Vitaminpräparate. 6. Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte 100 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte. Dazu gehören zum Beispiel behandlungen auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen allge- meine Check-Ups, Kinder- und Wurzelspitzenresektionen. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche KostenJugendlichenvorsorge, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sindAugen- und Ohrenvorsorge, Herz- und Kreislaufvorsorge, Schwangerschaftsvorsorge, Krebsvorsorge sowie De- menzvorsorge. 57. Aufbiss-Schienen Schutzimfpungen 100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen Schutzimpfungen (auch Knirscherschieneneinschließlich Reiseschutzimpfungen). Dazu gehören zum Beispiel Impfungen gegen FSME (Zecken), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist Gelbfieber, Hepatitis und Japanische Enzephalitis oder die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sindMalaria-Prophylaxe. 68. Schmerzlindernde Maß- Zahnersatz 100 % der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen. Unter den Versi- cherungsschutz für Zahnersatz fallen zum Beispiel Inlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. Die Kosten für Keramik-Verblendungen sind für alle Zähne versichert. Zu den Vor- und Nachbehandlungen zählen zum Beispiel funktions- analytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau). 9. Zahnbehandlung 100 % der Kosten für zahnmedizinische Behandlungen. Dazu gehören zum Beispiel hochwer- tige Kunststoff-Füllungen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, Aufbiss-Schienen oder schmerzlindernde Maßnahmen beim ZahnarztMaßnahmen. nahmen (Angstpatienten) Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel: - Vollnarkose - Akupunktur - Hypnose - Analgo-Sedierung - Beispiel Akupunktur, Hypnose, Analgo- und Lachgas-Sedierung Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche KostenSedierung, die nachweislich auf einen bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sinddiesem Tarif versi- cherten Behandlungen anfallen. 710. Zahn- und Kieferregulie- Zahnmedizinische 100 % der Kosten. Während der Vertragslaufzeit erstatten wir insgesamt bis zu 2.000 EUR. rung (Kieferorthopädie) Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Darunter fallen beispielsweise auch die Kosten für Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Behandlung noch keine 21 Jahre alt sind. Die Altersgrenze entfällt für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versiche- rungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan ein- zureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können. Die Leistungen für Kieferorthopädie nach Ziffer 7 sind in den ersten zwei Kalenderjah- ren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. versichert. Auch solche, die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen nichts dafür tunzahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen.

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Samples: Krankheitskostenversicherung

Tarifliche Leistungen. Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahnvorsorge Zahn 80 bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Bitte nehmen Sie deshalb die Leistungen der GKV oder des anderen Kostenträgers zuerst in Anspruch, bevor Sie die Rechnungen ein- reichen. Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang inner- halb innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte Zahn- ärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen (Material- und LaborkostenLa- borkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen. 1. Professionelle Zahnreini- 100 Zahnersatz (zum Beispiel 80 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte gung/Prothesenreinigung professionelle Zahnreinigung) Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV oder Prothesenreinigung. 2eines anderen Brücken, Kronen, Implantate, Kostenträgers. Zahnmedizinische Prophy- 100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. laxe-Maßnahmen Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel: - Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung - Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen - Fissuren-Versiegelung 3. Hochwertige Kunststoff-- 100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunst- Füllungen stoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen). Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. 4. Wurzel- und Parodontose- 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel behandlungen auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 5. Aufbiss-Schienen 100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen (auch Knirscherschienen), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 6. Schmerzlindernde Maß- 100 % der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt. nahmen (Angstpatienten) Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen Zahnersatz fallen zum Beispiel: - Vollnarkose - Akupunktur - Hypnose - Analgo-Sedierung - Lachgas-Sedierung Die Leistungen nach Ziffern 3 bis 6 sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenztBeispiel Inlays) Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR - Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. 7. Zahn- und Kieferregulie- 100 % der Kosten. Während der Vertragslaufzeit erstatten wir insgesamt bis zu 2.000 EUR. rung (Kieferorthopädie) Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Darunter fallen beispielsweise auch die Kosten für Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen Kunststoff-Verblendungen sind für alle Zähne versichert. Eingeschlossen sind auch Vor- und festsitzende RetainerNachbehandlungen. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn Dazu zählen zum Beispiel Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Behandlung noch keine 21 Jahre alt sindTarif Mehr Zahn 80 in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13). Die Altersgrenze entfällt für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versiche- rungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- Teile I und Kostenplan ein- zureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen II finden Sie rechnen können. Die Leistungen für Kieferorthopädie nach Ziffer 7 sind in den ersten zwei Kalenderjah- ren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal → 150 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal → 300 EUR Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. versichert. Auch solche, die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen nichts dafür tuneiner separaten Unterlage.

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Samples: Zusatzversicherungen