Tarifordnung Musterklauseln

Tarifordnung. Die Tarifordnung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt die betreute Person bzw. deren Vertreter, die aktuell geltende Tarifordnung erhalten und gelesen zu haben und diese als Grundlage für die Verrechnung der von ihr bezogenen Leistungen zu akzeptieren.
Tarifordnung. In einem ersten Schritt subventionieren die Gemeinden die Betreuung von Kindern der Steu- erpflichtigen ihrer Gemeinden: in allen Krippen mit Standort in den Poolgemeinden, mit denen die Gemeinden eine Vereinbarung abgeschlossen haben in Firmenkrippen sofern der Elternbeitrag gemäss Tarifordnung der Poolgmeinden tie- fer ist, als der Elternbeitrag der Firmenkrippe in Tagesfamilien, die dem Verein „Die Tagesfamilie“ angeschlossen sind. In einem zweiten Schritt wird die Unterstützung der Eltern auf alle Krippen ausserhalb der Poolgemeinden ausgeweitet. Die Gemeinderäte legen den Zeitpunkt der Ausweitung fest. Voraussetzung für die Subventionierung der Eltern ist der Nachweis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder einer sozialen Indikation. Die Eltern beteiligen sich mit einkommensabhängigen Tarifen an den Betreuungskosten in Kinderkrippen und Tagesfamilien. Die Elterntarife sind sozialverträglich festzulegen. Der Fa- miliengrösse wird bei der Berechnung des Tarifs Rechnung getragen. Der maximale Tarif für einen subventionierten Betreuungstag orientiert sich an den marktüb- lichen Kosten , den vorhandenen finanziellen Mitteln gemäss Voranschlag in den Gemeinden sowie an den strategischen Zielsetzungen der Gemeinden. Massgebend für die Berechnung des Elterntarifs ist das gesamte steuerbare Einkommen zuzüglich ein Prozentsatz des steuerbaren Vermögens. Die Gemeinden steuern die Entwicklung der Betreuungskosten mittels Tarifordnung, insbe- sondere durch die Veränderung des minimalen bzw. maximalen Elternbeitrags sowie des Abschöpfungsgrades Die Gemeinderäte der Gemeinden legen auf Basis dieser Grundsätze die detaillierte Tarif- ordnung fest.
Tarifordnung. Aufnahmegebühr € 30,- Mitgliedsbeitrag Einlage
Tarifordnung. Für die Miete der Bootsplätze gelten folgende Tarife pro Platz und Kalenderjahr (inkl. MWST): a Wasserplätze Der Mietpreis wird bei sämtlichen Wasserplätzen anhand der effektiven Platzgrösse berechnet und beträgt CHF 55.00 pro m2-Fläche. Die Gemeinde führt eine entsprechende Liste mit den ersichtlichen Platzgrössen.
Tarifordnung. Die jeweils aktuelle Tarifordnung ist auf der Website des Anbieters unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx als auch auf der SAFETYDOCK App oder dem jeweiligen SAFETYDOCK Terminal ersichtlich. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten ausschließlich die Preise und Gebühren zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Einzelvertrages (d.h. mit dem Öffnen der gewünschten SAFETYDOCK Box oder des gewünschten SAFETYDOCK Schließfaches, der Entnahme des gewünschten SAFETYDOCK Leihrads oder dem Beginn des Ladevorgangs an der gewünschten SAFETYDOCK Ladesäule).
Tarifordnung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. Mehrwert- steuer gemäss geltendem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Tarifordnung. Tarif A: Davoser Kulturorganisationen, Vereinsmitglieder

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.