Common use of Tarifsystem Clause in Contracts

Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des bodo in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch zwei- und dreistellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifzonen, die bei einer Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Die Zuordnung der Orte und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 4). Beginnt oder endet eine Fahrt an einem Ort oder Ortsteil, der auf einer Zonengrenze liegt, so zählt dieser zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei Bezahlung von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Tarifbestimmungen und Preise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Sie gelten für alle Busse und Xxxx innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden.

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Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des bodo der Tarifraum in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 3). Die Kennzeichnung der Tarifzonen Tarifzone erfolgt durch zwei- und dreistellige zweistellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx4), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifzonen, die bei einer Fahrt berührt befahren werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Die Zuordnung der Orte einzelnen Städte, Gemeinden und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 45). Beginnt oder endet eine Fahrt an einem Ort oder Ortsteileiner Haltestelle, der die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt dieser diese Haltestelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Orte bzwZeitkarten ab sechs Zonen gelten als vgf-Netzkarten. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Kurzstrecken: Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines Ortsteiles. Bei Bezahlung einer Überschreitung der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur für Inhaber der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegt. Für Fahrten von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz und nach außerhalb des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Verbundraumes gelten die Tarifbestimmungen und Preise Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmens, sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen im verbundüberschreitenden Verkehr vor- sieht. Nachtverkehre: In den Anruf-Sammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 Uhr, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr gelten die Nachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für die Stadtzonen sind in jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte Xxxxxxx-Monatskarte Studi-Ticket und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage 6 geregeltzur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-Taxen. Sie gelten für alle Busse - Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und Xxxx innerhalb RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-Ticket, - BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - Xxxxxxx-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden.dualen Hochschule 00000 Xxxx

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Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Das Tarifgebiet des bodo HNV ist in Tarifzonen eingeteilt (Flächenzonen) eingeteiltAnlage 2). Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch zwei- und dreistellige 2- bzw. 3-stellige Zahlen (Zonennummern) und einen Zonennamen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Die Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis Fahrpreisberechnung richtet sich nach der Anzahl Zahl der Tarifzonen, die bei einer Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg)befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen Linienfahrweg. Start- und Zielzone zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt Innerhalb der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handeltgelösten Tarifzonen können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Die Zuordnung der Orte einzelnen Städte, Stadtteile und Ortsteile Ortschaften zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 43). Beginnt Für Fahrten in Tarifzonen oder endet eine Fahrt an einem Ort aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) liegen, gelten die in D.1 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder Ortsteilaus Tarifzonen heraus, der auf einer Zonengrenze liegtdie im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, so zählt dieser zu der Zonegelten die in D.2 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in der D.3 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenzeim Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, so sind gelten die Orte bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei Bezahlung von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Tarifbestimmungen und Preise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Sie gelten für alle Busse und Xxxx innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werdenD.4 dargestellten Übergangsregelungen.

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Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des bodo der Tarifraum in Tarifzonen Tarifwaben (Flächenzonensiehe Anlage 2, nachfolgend „Waben“ genannt) eingeteilt. Die Kennzeichnung der Tarifzonen dieser Waben erfolgt durch zwei- und dreistellige Zahlen (Zonennummern)Wabennummern. Die Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der TarifzonenOrte, die bei auf einer Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. ZonenTarifwaben- grenze liegen oder in denen ein Stadttarif gilt, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelterhalten eine geson- derte Nummer. Die Zuordnung der einzelnen Orte und Ortsteile zu den Tarifzonen Waben ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung Ortsteilverzeichnis (Anlage 4siehe Anlagen 9 und 10). Beginnt Stadttarife gelten im Binnenverkehr in einem bestimmten abgegrenz- ten Xxxxxx (xxxxx Xxxxxxx 0X, 0 und 10). Teilweise werden in Stadtta- rifen zusätzliche Fahrscheingattungen angeboten (siehe Anlagen 3, 5, 7 und 8). In den Stadttarifen Bad Urach, Rottenburg a. N., Sigmaringen und Tübingen gelten teilweise zusätzliche Regelungen bzw. Sondertarife. Sie sind in den Anlagen 5 und 8 aufgeführt. Für Fahrten innerhalb der Wabe Nr. 220 (Reutlingen) - einschließlich der Wabengrenze Nr. 195 (Xxxx Xxxx) - gelten zusätzliche Regelun- gen bzw. Sonderfahrausweisangebote; sie sind in den Anlagen 6 und 8 aufgeführt. Für Fahrten in naldo-Waben oder endet eine Fahrt an einem Ort oder Ortsteilaus naldo-Waben heraus, die im Kerngebiet anderer Verbünde liegen (= naldo-Übergangsgebiet; siehe Anlage 2: grün und orange markierte Waben (ggf. einschließlich Orte auf solchen Wabengrenzen) mit grün punktierten Orten), gelten die in Nr. 11 dargestellten Übergangs- und Transitregelungen. Bei Fahrten auf Linien bzw. Linienabschnitten mit Start und Ziel im naldo-Kerngebiet, bei denen die Linienführung das naldo-Kerngebiet außerhalb von naldo-Übergangsgebieten verlässt, sind diese außer- halb liegende Orte für die naldo-Tarifermittlung nicht relevant (Tran- sitregelung für Fahrgäste mit naldo-Tarif). Das naldo-Kerngebiet umfasst den Bereich der auf einer Zonengrenze liegtweiß und gestreift markierten Waben, so zählt dieser zu der Zoneggf. auch einschließlich Wabengrenzen, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind sofern die Orte dort weiß oder grau punktiert sind (siehe Tarifwabenplan). Für Fahrten im Anmeldeverkehr können abweichende Regelungen gel- ten (siehe Anlage 7). Mit einem naldo-Fahrschein können innerhalb des gelösten Geltungs- bereichs – unter Berücksichtigung der Regelungen von Nr. 1 - sämtli- che öffentliche Verkehrsmittel der in den Anlagen 1A und 1B aufge- führten Linien bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei Bezahlung von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Tarifbestimmungen und Preise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Sie gelten für alle Busse und Xxxx innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt Strecken genutzt werden.

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Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des bodo in Tarifzonen Tarifwaben eingeteilt (Flächenzonensiehe S. 41). Die jeweils genehmigten Fahrpreise sind verbindliche Grundlage der Fahrpreisermittlung, sie sind in der jeweils gültigen Preistafel (siehe S. 38 ff.) eingeteiltenthalten. Die Kennzeichnung der Tarifzonen Tarifwaben erfolgt durch zwei- Wabennummern. Orte, die auf einer Tarifwabengrenze liegen, können eine gesonderte Nummer erhalten. Innerhalb der gelösten Tarifwaben können alle Linien und dreistellige Zahlen (Zonennummern)Strecken der RVO GmbH genutzt werden. Die Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) Abweichungen hiervon können bekannt gegeben werden und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingartensind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der TarifzonenTarifwaben, die bei einer der Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone Zielwabe zählen mit. ZonenTarifwaben, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung müssen nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Die Zuordnung der Orte und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 4)gezählt werden. Beginnt oder endet eine Fahrt an in einem Ort oder Ortsteil, der auf einer Zonengrenze Tarifwabengrenze liegt, so zählt dieser zu der ZoneTarifwabe, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer ZonengrenzeTarifwabengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze Tarifwabengrenze einer der angrenzenden Zonen Tarifwabe zuzurechnen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei Bezahlung von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Tarifbestimmungen und Preise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Sie gelten für alle Busse und Xxxx innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl Wabenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl Wabenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden. Die bei der Fahrt durchfahrenen Tarifwaben müssen grundsätzlich aneinandergrenzen. Anerkennung von ein-/ausbrechenden Verkehren: Einbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten außerhalb des Tarifgebiets in dieses Gebiet. Ausbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten des Tarifgebiets nach außerhalb dieses Gebiets. Für Fahrten im ein-/ ausbrechenden Verkehr in das/ aus dem Tarifgebiet gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils genutzten Verkehrsunternehmens. Es sind für die gesamte Relation Fahrscheine nach dessen Haustarif zu lösen. Vorhandene Zeitkarten nach dem Wabentarif werden hierbei ab dem ersten bzw. bis zum letzten Haltebahnhof im Wabentarifgebiet anerkannt.

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Samples: assets.static-bahn.de