Common use of Tarifsystem Clause in Contracts

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des HNV ist in Tarifzonen eingeteilt (Anlage 2). Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch 2- bzw. 3-stellige Zahlen (Zonennummern) und einen Zonennamen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Die Fahrpreisberechnung richtet sich nach der Zahl der befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen Linienfahrweg. Start- und Zielzone zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Innerhalb der gelösten Tarifzonen können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Ortschaften zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 3). Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) liegen, gelten die in D.1 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, gelten die in D.2 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in D.3 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, gelten die in D.4 dargestellten Übergangsregelungen.

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Samples: Gemeinsame Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Tarifsystem. Das Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des HNV ist bodo in Tarifzonen eingeteilt (Anlage 2)Flächenzonen) eingeteilt. Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch 2- bzw. 3-stellige zwei- und dreistellige Zahlen (Zonennummern) und einen Zonennamen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Die Fahrpreisberechnung Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl Anzahl der befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen LinienfahrwegTarifzonen, die bei einer Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Innerhalb Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der gelösten Tarifzonen können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werdenjeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile Orte und Ortschaften Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 34). Für Fahrten Beginnt oder endet eine Fahrt an einem Ort oder Ortsteil, der auf einer Zonengrenze liegt, so zählt dieser zu der Zone, in Tarifzonen der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Die Fahrpreise ergeben sich aus Tarifzonen herausder Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei Bezahlung von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Tarifbestimmungen und Preise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Sie gelten für alle Busse und Xxxx innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, die im Gebiet erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) liegen, gelten die in D.1 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, gelten die in D.2 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in D.3 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, gelten die in D.4 dargestellten Übergangsregelungenlängeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden.

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Samples: Beförderungsbedingungen

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des HNV Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen eingeteilt (Flächenzonen) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 23). Die Kennzeichnung der Tarifzonen Tarifzone erfolgt durch 2- bzw. 3-stellige zweistellige Zahlen (Zonennummern) und einen Zonennamen). Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Die Fahrpreisberechnung Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl Anzahl der befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen LinienfahrwegTarifzonen, die befahren werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Innerhalb der gelösten Tarifzonen können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile Gemeinden und Ortschaften Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 35). Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Zeitkarten ab sechs Zonen gelten als vgf-Netzkarten. Kurzstrecken: Die Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines Ortsteiles. Bei einer Überschreitung der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur für Inhaber der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegt. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen herausvon und nach außerhalb des Verbundraumes gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmens, die sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen im Gebiet des Verkehrsverbunds Rheinverbundüberschreitenden Verkehr vor- sieht. Nachtverkehre: In den Anruf-Neckar (VRN) liegenSammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 Uhr, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr gelten die in D.1 dargestellten ÜbergangsregelungenNachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte Xxxxxxx-Monatskarte Studi-Ticket und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage zur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-Taxen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus- Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-Ticket, die im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, gelten die in D.2 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in D.3 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, gelten die in D.4 dargestellten Übergangsregelungen.- BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - Xxxxxxx-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der dualen Hochschule 00000 Xxxx

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Samples: Tarifbestimmungen

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des HNV Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen eingeteilt Tarifwaben (siehe Anlage 2), nachfolgend „Waben“ genannt) eingeteilt. Die Kennzeichnung der Tarifzonen dieser Waben erfolgt durch 2- bzwWabennummern. 3-stellige Zahlen (Zonennummern) und einen Zonennamen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Die Fahrpreisberechnung richtet sich nach der Zahl der befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen Linienfahrweg. Start- und Zielzone zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. ZonenOrte, die bei auf einer Fahrt mehrmals durchfahren werdenTarifwaben- grenze liegen oder in denen ein Stadttarif gilt, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Innerhalb der gelösten Tarifzonen können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werdenerhalten eine geson- derte Nummer. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile Orte und Ortschaften Ortsteile zu den Tarifzonen Waben ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis Ortsteilverzeichnis (Anlage siehe Anlagen 9 und 10). Stadttarife gelten im Binnenverkehr in einem bestimmten abgegrenz- ten Xxxxxx (xxxxx Xxxxxxx 0X, 0 und 10). Teilweise werden in Stadtta- rifen zusätzliche Fahrscheingattungen angeboten (siehe Anlagen 3), 5, 7 und 8). In den Stadttarifen Bad Urach, Rottenburg a. N., Sigmaringen und Tübingen gelten teilweise zusätzliche Regelungen bzw. Sondertarife. Sie sind in den Anlagen 5 und 8 aufgeführt. Für Fahrten innerhalb der Wabe Nr. 220 (Reutlingen) - einschließlich der Wabengrenze Nr. 195 (Xxxx Xxxx) - gelten zusätzliche Regelun- gen bzw. Sonderfahrausweisangebote; sie sind in den Anlagen 6 und 8 aufgeführt. Für Fahrten in Tarifzonen naldo-Waben oder aus Tarifzonen naldo-Waben heraus, die im Gebiet des Verkehrsverbunds RheinKerngebiet anderer Verbünde liegen (= naldo-Neckar Übergangsgebiet; siehe Anlage 2: grün und orange markierte Waben (VRNggf. einschließlich Orte auf solchen Wabengrenzen) liegenmit grün punktierten Orten), gelten die in D.1 Nr. 11 dargestellten ÜbergangsregelungenÜbergangs- und Transitregelungen. Bei Fahrten auf Linien bzw. Linienabschnitten mit Start und Ziel im naldo-Kerngebiet, bei denen die Linienführung das naldo-Kerngebiet außerhalb von naldo-Übergangsgebieten verlässt, sind diese außer- halb liegende Orte für die naldo-Tarifermittlung nicht relevant (Tran- sitregelung für Fahrgäste mit naldo-Tarif). Das naldo-Kerngebiet umfasst den Bereich der weiß und gestreift markierten Waben, ggf. auch einschließlich Wabengrenzen, sofern die Orte dort weiß oder grau punktiert sind (siehe Tarifwabenplan). Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet Anmeldeverkehr können abweichende Regelungen gel- ten (siehe Anlage 7). Mit einem naldo-Fahrschein können innerhalb des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, gelten die gelösten Geltungs- bereichs – unter Berücksichtigung der Regelungen von Nr. 1 - sämtli- che öffentliche Verkehrsmittel der in D.2 dargestellten Übergangsregelungenden Anlagen 1A und 1B aufge- führten Linien bzw. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in D.3 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, gelten die in D.4 dargestellten ÜbergangsregelungenStrecken genutzt werden.

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Samples: Tarifbestimmungen

Tarifsystem. Das Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des HNV ist in Tarifzonen Tarifwaben eingeteilt (Anlage 2siehe S. 41). Die jeweils genehmigten Fahrpreise sind verbindliche Grundlage der Fahrpreisermittlung, sie sind in der jeweils gültigen Preistafel (siehe S. 38 ff.) enthalten. Die Kennzeichnung der Tarifzonen Tarifwaben erfolgt durch 2- bzwWabennummern. 3-stellige Zahlen (Zonennummern) Orte, die auf einer Tarifwabengrenze liegen, können eine gesonderte Nummer erhalten. Innerhalb der gelösten Tarifwaben können alle Linien und einen ZonennamenStrecken der RVO GmbH genutzt werden. Die Fahrpreise ergeben sich aus Abweichungen hiervon können bekannt gegeben werden und sind dann Bestandteil der Fahrpreistafel (Anlage 4)Tarifbestimmungen. Die Fahrpreisberechnung Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl Anzahl der befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen LinienfahrwegTarifwaben, die bei der Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone Zielwabe zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. ZonenTarifwaben, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung müssen nur einmal berechnetgezählt werden. Innerhalb Beginnt oder endet eine Fahrt in einem Ort oder Ortsteil, der gelösten Tarifzonen auf einer Tarifwabengrenze liegt, so zählt dieser zu der Tarifwabe, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Tarifwabengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Tarifwabengrenze einer angrenzenden Tarifwabe zuzurechnen. Mit Zeitkarten können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt bei gleicher Wabenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort benutzt werden. Bei unterschiedlicher Wabenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden. Die Zuordnung bei der einzelnen Städte, Stadtteile und Ortschaften zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 3)Fahrt durchfahrenen Tarifwaben müssen grundsätzlich aneinandergrenzen. Anerkennung von ein-/ausbrechenden Verkehren: Einbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten außerhalb des Tarifgebiets in dieses Gebiet. Ausbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten des Tarifgebiets nach außerhalb dieses Gebiets. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) liegen, ein-/ ausbrechenden Verkehr in das/ aus dem Tarifgebiet gelten die in D.1 dargestellten ÜbergangsregelungenBeförderungsbedingungen des jeweils genutzten Verkehrsunternehmens. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, Es sind für die gesamte Relation Fahrscheine nach dessen Haustarif zu lösen. Vorhandene Zeitkarten nach dem Wabentarif werden hierbei ab dem ersten bzw. bis zum letzten Haltebahnhof im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, gelten die in D.2 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in D.3 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, gelten die in D.4 dargestellten ÜbergangsregelungenWabentarifgebiet anerkannt.

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Entgelte Für Den Busverkehr