Common use of Tarifänderung Clause in Contracts

Tarifänderung. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Kfz-Versicherung der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemessenes Ver- hältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleistet ist. Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der Ta- rifbeitrag für eine neu abzuschließende Kfz-Versicherung mit denselben Grundlagen zur Beitragsberechnung und mit demsel- ben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AKB. Eine Beitragserhöhung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens unter Kenntlichmachung der Unterschiede zwischen altem und neuem Beitrag mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht informieren. Vermindert sich der Tarifbeitrag, werden wir Ihren Versicherungsbeitrag mit Wirkung vom Beginn des nächsten Versicherungs- jahres an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrages senken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. Zuschläge oder Abschläge) bleiben unberührt.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Tarifänderung. Wir sind berechtigt, den Tarifbeitrag an den Schadenbedarf anzupassen. Bei einer Änderung des Tarifbeitrags sind wir berechtigt, den Beitrag für die Kfz-Versicherung der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemessenes Ver- hältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleistet ist. Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der Ta- rifbeitrag für eine neu abzuschließende Kfz-Versicherung mit denselben Grundlagen zur Beitragsberechnung und mit demsel- ben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AKBzu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge ab dem Beginn des nächsten Versicherungs- jahres entsprechend anzuheben oder abzusenken. Eine Beitragserhöhung nach Absatz 1 wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung Ände- rung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens unter Kenntlichmachung der Unterschiede zwischen altem und neuem Beitrag mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht informierenRecht zur außerordentlichen Kündigung nach G.2.7 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden folgende Änderungen ein- bezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden: – gesetzliche Änderungen des Leistungsumfangs J.5 Vermindert sich der Tarifbeitrag, werden sind wir Ihren Versicherungsbeitrag mit Wirkung verpflichtet, den Beitrag vom Beginn des nächsten Versicherungs- jahres Versicherungsjahres an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrages Tarifbeitrags zu senken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. Zuschläge oder Abschläge) bleiben unberührt.

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Samples: www.adac.de

Tarifänderung. Wir sind in der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung berechtigt, den Beitrag die für bestehende Kfz- Verträge geltenden Tarife und Beiträge unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen. Dabei dürfen nur die Kfz-Versicherung seit der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemessenes Ver- hältnis von Versicherungsbeitrag Festsetzung bzw. letzten Anpassung des Tarifs eingetretenen und Versicherungsleistung gewährleistet istim nächsten Versicherungsjahr erwarteten Veränderungen der Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt werden. Der neue Beitrag darf Die neuen Beiträge dürfen nicht höher sein als der Ta- rifbeitrag die Beiträge des Tarifs für eine neu abzuschließende Kfz-Versicherung Verträge mit denselben Grundlagen zur Beitragsberechnung gleichen Tarifmerkmalen und mit demsel- ben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AKBgleichem Deckungsumfang. Eine Beitragserhöhung wird Sie werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ergibt die Anpassung eine Erhöhung des nächsten Versicherungsjahres Beitrags, so wird sie nur wirksam, wenn wir Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten die Änderung Beitragserhöhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens unter Kenntlichmachung der Unterschiede zwischen altem und neuem Beitrag mitteilen und Sie oder Ihren Bevollmächtigten schriftlich über Ihr Kündigungsrecht informieren. Vermindert sich der Tarifbeitrag, werden wir Ihren Versicherungsbeitrag mit Wirkung vom Beginn des nächsten Versicherungs- jahres an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrages senken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. Zuschläge oder Abschläge) bleiben unberührtRecht nach J.4 belehren.

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Samples: www.leaseplan.com

Tarifänderung. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Kfz-Versicherung Versiche- rung der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemessenes Ver- hältnis Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleistet ist. Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der Ta- rifbeitrag Tarifbeitrag für eine neu abzuschließende Kfz-Versicherung mit denselben den- selben Grundlagen zur Beitragsberechnung und mit demsel- ben demselben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AKB. Eine Beitragserhöhung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung Än- derung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens unter Kenntlichmachung der Unterschiede zwischen altem und neuem Beitrag mitteilen mit- teilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht informieren. Vermindert sich der Tarifbeitrag, werden wir Ihren Versicherungsbeitrag mit Wirkung vom Beginn des nächsten Versicherungs- jahres Versicherungsjahres an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrages senken. Abweichende Vereinbarungen (z.z. B. Zuschläge oder Abschläge) bleiben unberührt.

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Samples: www.insurancestation.de