Common use of Tarifänderung Clause in Contracts

Tarifänderung. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Kfz-Versicherung der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemes- senes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und -leistung gewährleistet ist. Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der Tarifbeitrag für eine neu abzuschließende Kfz- Versicherung mit denselben Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung und mit demselben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AVB. Eine Erhöhung des bisherigen Beitrags auf die Höhe des sich aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen bisherigem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksam- werden mitteilen und wir Sie schriftlich über Ihr Kündi- gungsrecht nach G.2.7 informieren. Vermindert sich der bisherige Tarifbeitrag, sind wir ver- pflichtet, den Beitrag mit Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu sen- ken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. im Vertrag enthaltene Zu- oder Abschläge) bleiben unberührt.

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Samples: KFZ Versicherung, Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung

Tarifänderung. Wir sind berechtigt, den Beitrag die Beiträge des jeweils für die Kfz-Versicherung zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge maßgeblichen Tarifs in der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemes- senes Verhältnis von Versicherungsbeitrag Kfz- Haftpflicht- und -leistung gewährleistet ist. Der neue Beitrag darf nicht höher sein als Kaskoversicherung mit Wirkung vom Beginn der Tarifbeitrag für eine neu abzuschließende Kfz- Versicherung mit denselben Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung und mit demselben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AVBnäch- sten Versicherungsperiode an zu ändern. Eine Erhöhung des bisherigen Beitrags auf die Höhe des sich aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen bisherigem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksam- werden mitteilen und wir Sie schriftlich über Ihr Kündi- gungsrecht Kündigungsrecht nach G.2.7 informierenbelehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach G.2.10 sowie Änderungen nach Anhang 3 sowie Änderungen in der Zu- ordnung des Vertrags zu den Regionalklassen J.2 und den Typklassen J.1 einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Vermindert sich der bisherige Tarifbeitrag, sind wir ver- pflichtetverpflichtet, den Beitrag mit Wirkung von Beginn des der nächsten Versiche- rungsjahres Versicherungsperiode an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu sen- ken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. im Vertrag enthaltene Zu- oder Abschläge) bleiben unberührtsenken.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Tarifänderung. K.1.1 Wir sind berechtigt, den Beitrag für die in der Kfz-Versicherung Haftpflichtversicherung berechtigt und verpflichtet, die für bestehende Verträge geltenden Tarife und Beiträge jährlich unter Beachtung der Schadenentwicklung anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen, damit ein angemes- senes Verhältnis von Versicherungsbeitrag . Dabei dürfen nur die seit der Festsetzung bzw. letzten Anpassung des Tarifs eingetretenen und -leistung gewährleistet istim nächsten Versicherungsjahr erwarteten Veränderungen der Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigt werden. Der neue Beitrag darf Die neuen Beiträge dürfen nicht höher sein als der Tarifbeitrag die Beiträge des Tarifs für eine neu abzuschließende Kfz- Versicherung Verträge mit denselben Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang. Sie werden mit demselben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AVB. Eine Beginn des nächsten Versicherungs- jahres wirksam. K.1.2 Ergibt die Anpassung gemäß K.1.1 eine Erhöhung des bisherigen Beitrags auf die Höhe des sich aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags Beitrags, so wird sie nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen bisherigem altem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksam- werden dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen und wir Sie schriftlich in Textform über Ihr Kündi- gungsrecht Recht nach G.2.7 informierenK.4 belehren. Vermindert K.1.3 In die Berechnung des Beitragsunterschieds werden Änderungen von Merk- malen zur Beitragsberechnung gemäß Anhang 2 einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aufgrund des Schadenverlaufs oder sonstiger Änderungen des konkreten Versicherungsvertrags ergeben (z. B. wegen der bisherige TarifbeitragÄnderung eines bei Ihnen eingetretenen Umstands). K.1.4 Ergibt die Anpassung eine Verminderung des Tarifbeitrags, sind wir ver- pflichtetverpflich- tet, den Beitrag mit vom Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres Versicherungsjahres an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu sen- kensenken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. im Vertrag enthaltene Zu- oder Abschläge) bleiben unberührtK.1.5 Dies gilt für die Kasko-, Schutzbriefversicherung und Fahrerschutzver- sicherung entsprechend.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung