Common use of Tarifänderung Clause in Contracts

Tarifänderung. Wir sind berechtigt, den Beitrag für die Kfz-Versicherung der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemes- senes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und -leistung gewährleistet ist. Der neue Beitrag darf nicht höher sein als der Tarifbeitrag für eine neu abzuschließende Kfz- Versicherung mit denselben Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung und mit demselben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AVB. Eine Erhöhung des bisherigen Beitrags auf die Höhe des sich aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen bisherigem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksam- werden mitteilen und wir Sie schriftlich über Ihr Kündi- gungsrecht nach G.2.7 informieren. Vermindert sich der bisherige Tarifbeitrag, sind wir ver- pflichtet, den Beitrag mit Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu sen- ken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. im Vertrag enthaltene Zu- oder Abschläge) bleiben unberührt.

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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de

Tarifänderung. Wir sind berechtigt, den Beitrag die Beiträge des jeweils für die Kfz-Versicherung zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge maßgeblichen Tarifs in der Schadenentwicklung anzupassen, damit ein angemes- senes Verhältnis von Versicherungsbeitrag Kfz- Haftpflicht- und -leistung gewährleistet ist. Der neue Beitrag darf nicht höher sein als Kaskoversicherung mit Wirkung vom Beginn der Tarifbeitrag für eine neu abzuschließende Kfz- Versicherung mit denselben Merkmalen zur Beitragsbe- rechnung und mit demselben Deckungsumfang sowie bei unveränderter Ausgestaltung der AVBnäch- sten Versicherungsperiode an zu ändern. Eine Erhöhung des bisherigen Beitrags auf die Höhe des sich aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Beitragserhöhung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen bisherigem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksam- werden mitteilen und wir Sie schriftlich über Ihr Kündi- gungsrecht Kündigungsrecht nach G.2.7 informierenbelehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach G.2.10 sowie Änderungen nach Anhang 3 sowie Änderungen in der Zu- ordnung des Vertrags zu den Regionalklassen J.2 und den Typklassen J.1 einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Vermindert sich der bisherige Tarifbeitrag, sind wir ver- pflichtetverpflichtet, den Beitrag mit Wirkung von Beginn des der nächsten Versiche- rungsjahres Versicherungsperiode an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu sen- ken. Abweichende Vereinbarungen (z.B. im Vertrag enthaltene Zu- oder Abschläge) bleiben unberührtsenken.

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Samples: www.insurancestation.de