Technik und Betrieb Musterklauseln

Technik und Betrieb. 2.1 Der Anschluss des Kunden an das Netz der Amprion und die an das Netz der Amprion angeschlossenen und mit elektrischer Energie zu versorgenden Anlagen des Kunden müssen den jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und den jeweils anerkannten Regeln der Technik (DIN-, DIN-IEC- und DIN-EN-Normen und VDE- Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, etc.) sowie den jeweils auf der Internetseite der Amprion veröffentlichten technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Netz der Amprion entsprechen.
Technik und Betrieb. Technische Anschlussbedingungen (§ 20 NAV)
Technik und Betrieb. 2.1 Der Anschluss des Kunden an das Netz der Amprion und die an das Netz der Amprion angeschlossenen und mit elektrischer Energie zu versorgenden Anlagen des Kunden müssen den jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und den jeweils anerkannten Regeln der Technik (IEC-, EN- und VDE-Bestimmungen, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, etc.) sowie den jeweils auf der Internetseite der Amprion veröffentlichten ‚Technischen Mindestanforderungen’ für den Anschluss an das Netz der Amprion entsprechen. Auf Einzelnachfrage des Kunden wird Amprion ihre jeweils aktuellen ‚Technischen Mindestanforderungen’ für den Anschluss an das Netz der Amprion dem Kunden in Textform mitteilen.
Technik und Betrieb. Der Anlagenbetreiber hat die Verantwortung dafür zu tragen, dass die Errichtung, der Betrieb, die Instandhaltung und die Änderung der Erzeugungsanlage entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Nähere Bestimmungen sind in der diesem Vertrag beigefügten Anlage „Zusätzliche Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Erzeugungsanlagen am Netz der EVR“ enthalten.
Technik und Betrieb. 2.1 Spannung und Frequenz (etwa 50 Hertz) werden möglichst gleichbleibend gehalten. Allgemein übliche Verbrauchsgeräte können einwandfrei betrieben werden. Stellt der Kunde höhere Anforderungen an die Spannungsqualität, so obliegt es ihm selbst, Vorkehrungen zum störungsfreien Betrieb seiner Geräte und Anlagen zu treffen.
Technik und Betrieb. 3.1 Die unmittelbar oder mittelbar an das Netz des Netzbetreibers anzuschließenden oder angeschlossenen elektrischen Anlagen (Kundenanlagen) müssen den jeweiligen Regeln der Elektrotechnik (insbesondere der VDE-AR-N 4110), den jeweiligen Bestimmungen und Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers (z. B. TAB Mittelspannung) und den dort genannten Richtlinien und Normen entsprechend ausgeführt, betrieben und instandgehalten werden.
Technik und Betrieb. 3.1 Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage müssen den gesetzlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden. Insbesondere sind, in der jeweils gültigen Fassung, einzuhalten: • die VDE-Bestimmungen (DIN-VDE-Normen), • die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) für Niederspannung, • die „Richtlinien für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Stromverteilungsnetz“.
Technik und Betrieb. (1) Der Anschluss des Kunden an das Netz der Gemeindewerke Budenheim und die an das Netz der Gemeindewerke Budenheim angeschlossenen und mit elektrischer Energie zu versorgenden Einrichtungen des Kunden müssen den jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und den jeweils anerkannten Regeln der Technik (IEC-, EN- und VDE-Bestimmungen, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, etc.) entsprechen. Die Anwendung des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung bleibt vorbehalten.
Technik und Betrieb. 7.1 Die Einrichtungen des Netzanschlusses müssen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den einschlägigen DIN-VDE-Normen und folgenden technischen An- schlussbedingungen der VNB entsprechen: ▪ Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung der Stadtwerke Andernach Energie GmbH Stand 01.01.2014 (Anlage 1) ▪ BDEW-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz – TAB Mittelspannung 2008 -“, Ausgabe Mai 2008 (Anlage 2) ▪ BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz – Richtlinie für An- schluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz –“ Ausgabe Juni 2008 (Anlage 3) VNB kann die technischen Bedingungen ändern, insbesondere an die allgemein aner- kannten Regeln der Technik anpassen. VNB wird die Änderungen dem Anschluss- nutzer rechtzeitig schriftlich bekannt geben.
Technik und Betrieb. 2.1 Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden. Hierbei sind insbesondere folgende Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten: Für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz: ▪ Die ‚DIN VDE-Normen‘, ▪ die ‚Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)‘, VDEW und ▪ die ‚Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz‘, VDEW Für Anschlüsse an das Mittelspannungsnetz: ▪ Die ‚DIN VDE-Normen‘, ▪ die ‚Technische Richtlinie Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz‘, VDEW, ▪ die ‚Ergänzende Technische Richtlinie‘ der SWN GmbH zur ‚Technische Richtlinie Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz‘, VDEW, rausnehmen? ▪ die ‚Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz‘, VDEW. Vorgenannte Richtlinien wird SWN auf Wunsch dem Anlagenbetreiber zur Verfügung stellen.