Technische Beratung Musterklauseln

Technische Beratung. FDT bietet als Serviceleistung technische Beratung und kostenlose Mithilfe der Maßaufnahme am Bau durch eigene technische Berater an. Für diese freiwillige und kostenlose Leistung, die FDT im Rahmen ihrer Hersteller- Verarbeitungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung erbringt, übernimmt FDT keine Gewähr. Even- tuelle Fehlleistungen der Mitarbeiter der FDT gehen zu Lasten dieser, wenn die Fehlleistung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter beruht.
Technische Beratung. 12.1 Die technische Beratung per eMail und Hotline erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.
Technische Beratung. Alle Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen von technischen Beratungen sind unverbindlich, es sei denn, dass Gegenteiliges schriftlich bestätigt wurde. Für die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne usw. behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne unser Einverständnis nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind an uns zurückzugeben, wenn ein Vertrag über die entsprechende Ausführung nicht zustande kommt.
Technische Beratung. 9.1. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch XxxxxxxXx.xx in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Mieter nicht von der eigenen Prüfung der von XxxxxxxXx.xx gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Technische Beratung. 10.1. Die technische Bearbeitung unserer Vertragsleistung erfolgt durch unsere technische Abteilung.
Technische Beratung. Auftraggeber und Auftragnehmer unterrichten sich regelmäßig gegenseitig zu allen relevanten technischen Neuerungen und der Anpassung der Auf- nahme- und Produktionsweise an den jeweils gültigen Fernsehstandard. Än- derungen der bisher festgeschriebenen technischen Vorgaben werden je- doch erst wirksam, wenn sie von beiden Seiten schriftlich neu festgelegt sind.
Technische Beratung. Für die Betreuung des Projekts in technischen Fragen und bei Änderung technischer Vorgaben wird festgelegt: Auftraggeber und Auftragnehmer unterrichten sich vorab gegenseitig zu al- len relevanten technischen Neuerungen und der Anpassung der Aufnahme- und Produktionsweise an den jeweils gültigen Fernsehstandard. Änderun- gen der bisher festgeschriebenen technischen Vorgaben werden jedoch erst wirksam, wenn sie von beiden Seiten neu festgelegt und unterschriftlich be- stätigt werden. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Werden innerhalb des Rahmenvertrags schriftlich Einzelproduktionsaufträge mit Nennung neuer videotechnischer Einzelheiten abgeschlossen, gelten diese neuen technischen Vorgaben ab Auftragserteilung für die Erstellung der Videofilme oder der Videoschnitte. Technische Vorgaben des Rahmen- vertrags, die dadurch nicht berührt werden, behalten weiterhin Gültigkeit.
Technische Beratung. 8.1. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch die DIGILED GmbH in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Ver- einbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von DIGILED GmbH gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Technische Beratung. Alle Empfehlungen oder Hilfestellungen von Honeywell in Bezug auf die Nutzung, Konstruktion, Anwendung oder den Betrieb eines Produkts sind nicht als ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art auszulegen, und derartige Informationen werden vom Käufer auf eigenes Risiko und ohne jegliche Verpflichtung oder Haftung gegenüber Honeywell akzeptiert. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die Eignung eines Produkts für den Einsatz in der/den Anwendung(en) des Käufers zu bestimmen. Das Versäumnis von Honeywell, Empfehlungen auszusprechen oder Hilfestellung zu leisten, führt nicht zu einer Haftung von Honeywell.
Technische Beratung. 11.01 Um die günstigen Entgelte des NOLTE IMP-WebDesigns dauerhaft zu sichern, ist eine telefonische Beratung und Beantwortung von Fragen nur werktags von 10:00 bis 16:00 Uhr möglich. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht.