Anwendungstechnische Beratung Musterklauseln

Anwendungstechnische Beratung. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Zusatzmittel beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
Anwendungstechnische Beratung. Anwendungstechnische Beratung erteilt der Verkäufer nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Anwendungstechnische Beratung. 8.1 Erhält der Vertragspartner eine anwendungstechnische Beratung in Wort oder Schrift, so ist diese als eine Erläuterung der bestmöglichen Verwendung zu verstehen. In keinem Fall befreit sie den Vertragspartner davon, sich pflichtgemäß selbst von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. 8.2 Testo ist im Falle einer möglicherweise fehlerhaften anwendungstechnischen Beratung unverzüglich und schriftlich nach Feststellung der Pflichtverletzung zu informieren. Es greifen die gesetzlichen Regelungen und die allgemeinen Regelungen in Ziff. 5 zu Haftungsbegrenzung und Schadensersatz.
Anwendungstechnische Beratung. 1. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift soll dem Besteller Lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Besteller nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Der Besteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift an die Personen weitergegeben wird, die dafür letztlich die Verantwortung tragen. 2. Wirft der Besteller WEDDE - AS eine fehlerhafte anwendungstechnische Beratung vor, so hat dies unverzüglich nach der Feststellung der möglichen Pflichtverletzung in schriftlicher Form zu erfolgen. Für diesen Fall sind die unter Ziffer VI dargelegten Bestimmungen maßgebend. Wie bei der Verletzung anderer Nebenpflichten haftet WEDDE - AS in den genannten Fällen nur dann, wenn mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In jedem Fall wird die Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. WEDDE - AS bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Anwendungstechnische Beratung. 3.1. Anwendungstechnische Beratungen geben wir nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben. 3.2. Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist. 3.3. Beratungen und Produktinformationsgespräche während der Vertragsverhandlungen und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherung im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich durch Abschluss eines schriftlichen Beratungsvertrages etwas anderes vereinbart ist.
Anwendungstechnische Beratung. Anwendungstechnische Empfehlungen in Wort und Schrift sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Kunden nicht davon, von uns gelieferte Waren auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.
Anwendungstechnische Beratung. 3.1 Anwendungstechnische Beratung gibt IT HEROES nach bestem Wissen aufgrund seiner Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. 3.2 Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt. 3.3 Sämtliche Rechte wie Urheberrechte, Leistungsrechte usw. stehen allein IT HEROES bzw. deren Lieferanten zu.
Anwendungstechnische Beratung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist unsere anwendungstechnische Beratung unver- bindlich. Sie befreit den Käufer nicht davon, die von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung, einschließlich der beabsichtigten Weiterverarbeitung und des zugedachten Verwendungszwecks, selbst zu prüfen.
Anwendungstechnische Beratung. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erkenntnisse und Erfahrungen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. Alle Angaben und Auskünfte sowie Anwendungen jeder Art bewahren und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfversuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Derartige Angaben und Auskünfte sind unverbindlich und begründen – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – kein gesondertes Vertragsverhältnis bzw. keine Nebenverpflichtung aus dem Liefervertrag.
Anwendungstechnische Beratung. 10.1 Eine vom Auftraggeber gewünschte anwendungstechnische Beratung durch SUBCTECH erfolgt nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften bei der Verwendung der gelieferten Waren ist allein der Auftraggeber verantwortlich. 10.2 Wenn SUBCTECH mit Arbeiten an Geräten beauftragt ist, ist jede Haftung für Daten, die auf SUBCTECH überlassenen Speichermedien gespeichert sind oder solchen Daten, zu denen SUBCTECH im Rahmen der Durchführung der Arbeiten Zugang hat, ausgeschlossen. Für die erforderliche Datensicherung ist alleine der Auftraggeber zuständig. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.