Anwendungstechnische Beratung Musterklauseln

Anwendungstechnische Beratung. Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt insbesondere, wenn Zusatzmittel beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
Anwendungstechnische Beratung. 1) Anwendungstechnische Beratung erteilt der Verkäufer nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Produkte befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Anwendungstechnische Beratung. 3.1 Anwendungstechnische Beratung gibtNaumann- Systemhaus nach bestem Wissen aufgrund seiner Erfahrung und der Produktinformationen der jeweili- gen Hersteller bzw. Lieferanten.
Anwendungstechnische Beratung. Soweit von uns Beratungsleistungen zum Anwendungsbereich etc. unserer Produkte erbracht werden, geschieht dies nach bestem Wissen aufgrund unserer bisherigen Erfah- rungen. Eine Gewähr und/oder eine Haftung für anwendungstechnische Beratungen können wir nicht übernehmen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwen- dungsbereich unserer Produkte befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung und Eigenversuchen. Angaben zur Beschaffenheit unserer Produkte und/oder anwendungstechnische Hinweise begründen nur dann die Übernahme einer Garantie im Rechtssinne, wenn wir die Über- nahme einer Garantie ausdrücklich und schriftlich erklärt haben.
Anwendungstechnische Beratung. 9.1 Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift soll dem Vertragspartner lediglich die bestmögliche Verwendung unserer Produkte erläutern. Sie befreit den Vertragspartner nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Produkte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift an die Personen weitergegeben wird, die dafür letztlich die Verantwortung tragen.
Anwendungstechnische Beratung. 3.1. Soweit wir nicht gesondert vereinbarte Beratungsleistungen erbringen, geschieht dies nach bestem Wissen und ist unverbindlich. Maßgeblich sind aber einzig und allein unsere schriftlichen technischen Spezifikationen und Verwendungsempfehlungen und - vorgaben. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der gelieferten Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen, Tests oder Untersuchungen. Dies gilt insbesondere, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen wurden.
Anwendungstechnische Beratung. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erkenntnisse und Erfahrungen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. Alle Angaben und Auskünfte sowie Anwendungen jeder Art bewahren und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfversuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Derartige Angaben und Auskünfte sind unverbindlich und begründen – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – kein gesondertes Vertragsverhältnis bzw. keine Nebenverpflichtung aus dem Liefervertrag.
Anwendungstechnische Beratung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist unsere anwendungstechnische Beratung unver- bindlich. Sie befreit den Käufer nicht davon, die von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung, einschließlich der beabsichtigten Weiterverarbeitung und des zugedachten Verwendungszwecks, selbst zu prüfen.
Anwendungstechnische Beratung. Soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die anwendungstechnische Beratung der Klöckner Pentaplast Schweiz AG unverbindlich. Sie befreit den Käufer nicht davon, die von der Klöckner Pentaplast Schweiz AG gelieferte Ware auf ihre Eignung, einschliesslich der beabsichtigten Weiterverarbeitung und des zugedachten Verwendungszweckes, selbst zu prüfen.
Anwendungstechnische Beratung. Über den Einsatz der von uns gelieferten Ware oder erbrachten Leistung entscheidet der Besteller eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungen für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlich bestätigen, ist eine anwendungstechnische Beratung in jedem Fall unverbindlich.