Technische Beschreibung Musterklauseln

Technische Beschreibung. Als eine Möglichkeit der massenmarktfähigen Breitbandversorgung setzt Telekom für die Übertragung der Breitbandsignale im Festnetz die DSL- Technologie (Digital Subscriber Line- Technologie) ein. Auf Grund der Dämpfung der Kupferanschlussleitung nimmt die Bandbreite mit zunehmender Entfernung vom Netzknoten ab. Um die Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu verbessern, werden zu den vorhanden Kabelverzweigern (KVz) Glasfaserkabel verlegt bzw. die KVz über eine Richtfunkstrecke angebunden. Die KVz werden mit aktiver DSL-Technik ausgebaut (Outdoor-DSLAM: Outdoor Digital Subscriber Line Access Multiplexer). Von der DSL-Technik im Kabelverzweiger werden die Breitbandverbindungen über kurze Kupferleitungen zu den Hausanschlüssen geführt, so dass DSL-Verbindungen mit bis zu 16.000 kbit/s im Download realisierbar sind. Entfernungsabhängig sind im Umkreis der Kabelverzweiger durch den Einsatz der VDSL- Technik (Very High Speed Digital Subscriber Line) auch DSL-Verbindungen mit bis zu 50.000 kbit/s im Download realisierbar. Die Gemeinde Reddelich ist an den Netzknoten Bad Doberan (Vorwahlbereich 038203) angeschlossen und werden über Kabelverzweigern (KVz) versorgt. Das Ausbaugebiet umfasst die Kabelverzweiger A30, A31 und A44 und ist im anliegenden Plan als „Ausbaugebiet“ dargestellt. Um die Breitbandversorgung in den Ortsteilen zu verbessern, wird zu den Kabelverzweigern (KVz) A544(neu) (Mitversorgung A30 und A44) und A31 Glasfaserkabel verlegt, DSL- Outdoor-Technik in Multifunktionsgehäusen installiert und die Anbindung an das IP-Backbone der Telekom hergestellt, sowie die entsprechend notwendigen Montage- und Schaltarbeiten durchgeführt. • Herstellen der Linienführung in unterirdischer Bauweise auf einer Länge von insgesamt 10 Metern Einziehen von 3500 Meter Kabel in Rohrsysteme • Aufbau der Systemtechnik durch Vergrößern bzw. Neuaufbau von insgesamt 2 Schaltgehäusen (Multifunk- tionsgehäusen) incl. Herstellen der Stromversorgungen • Installation von Outdoor-DSLAM-Technik • Multifunktionsgehäuse installieren und die Anbindung an das IP- Backbone der Telekom über die Aggregationsebene herstellen • Montage- und Schaltarbeiten durchführen • Inbetriebnahme 12 Monate nach Unterzeichnung Kooperationsvertrag (in Abhängigkeit der Standort- und Trassengenehmigung) Abweichungen aus technischen oder wegerechtlichen Gründen sind möglich.
Technische Beschreibung. Die Solarmodule werden auf Trägerkonstruktionen montiert, die nach Süden ausgerichtet. Dabei werden folgende drei Varianten in Betracht gezogen: Art der Aufstellung Neigung Abstand max. Höhe Unterkante Modultische 2 -reihig ca. 30° ca. 7,90 m ca. 3,6 m ca. 85 cm 3 -reihig ca. 30° ca. 10,90 m ca. 2,5 m ca. 85 cm 4 -reihig ca. 19° ca. 9,50 m ca. 2,1m ca. 75 cm Die Unterkante der Modultische soll zwischen 75 und 85 cm liegen, um eine Geländepflege bzw. Nutzung durch Beweidung zu ermöglichen. Die Fundierung erfolgt voraussichtlich mittels Schraubfundamenten (aus Stahl verzinkt; Durchmesser ca. 10 cm, Länge ca. 160 cm), die paarweise ca. alle 3,5 m Meter angeordnet werden. Neben den Trägerkonstruktionen sind voraussichtlich 10 Betriebsgebäude für Trafo und Wechselrichter in den Abmessungen von je ca. 6 (Länge) x 3,5 (Breite) x 2,5 (Höhe) Metern geplant (siehe Anlagen). Die Betriebsgebäude werden zentral in den jeweiligen Leistungsabschnitten angeordnet, um die Verkabelung verlustoptimiert aufzubauen. Die voraussichtliche Gesamtleistung beträgt ca. 10 MWp. Die Einspeisung erfolgt über ein Erdkabel zu dem vom Energieversorger angegebenen Übergabepunkt im Umspannwerk Thalau / Weidach.
Technische Beschreibung. Die vertikale Erschließung aller Gebäude erfolgt jeweils über ein zentrales Treppenhaus, die Gebäude A, B und C verfügen außerdem über einen Aufzug. Alle Gebäude sind in Massivbau- weise und als Stahlbetonkonstruktion mit unterschiedlichem Fassadenaufbau ausgeführt. Die Dächer sind Flachdachkon- struktionen mit Wärmedämmung und Dachbegrünung. Die Funktionalität der einzelnen Baukörper ist speziell angepasst auf ihre jetzige Nutzung. Grundsätzlich wären die meisten im Erdgeschoss liegenden Ladeneinheiten auch flexibel auf- teilbar, ggfs. sind jedoch die technischen Einrichtungen wie Lüftung oder Klimatisierung nicht ohne weiteres anzupassen. Das Seniorenheim weist eine geringe Flexibilität auf, da es ausschließlich für diesen Nutzungszweck errichtet worden ist. Gleiches gilt für die Flächen des Supermarktes in Gebäude B sowie für die ebenfalls dort befindlichen Parkflächen. Kaufpreis KG-Anteile(94 % der ImmoInvest GmbH & Co. KG) 735.569 Verbindlichkeiten ImmoInvest GmbH & Co. KGggü. verb. Unternehmen 14.559.493 Der vorläufige Kaufpreis der KG-Anteile ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vermögen der Gesellschaft (zum Kaufstichtag 15.610.326 EUR) und den Verbindlichkeiten der Gesellschaft (zum Kaufstichtag 14.872.357 EUR), abzüglich den bei den Verkäufern verbliebenen Kommanditanteilen von nominal 2.400 EUR. Die Endabrechnung erfolgt auf der Basis 31.12.2014 ermit- telten Zahlen. Hierdurch können sich noch Verschiebungen ergeben. Bei dieser Kaufpreisberechnung für die KG-Anteile ist das Sachanlagevermögen der ImmoInvest GmbH & Co. KG ein- schließlich aktivierter Anschaffungsnebenkosten vereinba- rungsgemäß mit dem Wert anzusetzen, der einem Faktor von 14,5 auf die von den Mietern geschuldeten Jahresnettokalt- mieten (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) entspricht. Die Summe der jährlichen Mieteinnahmen des KauffmannAreals beträgt 1.060.220 EUR. Der maßgebliche Wert beträgt hierfür also rund 15.373.196 EUR. Bezogen auf die Gesamtinvestition entspricht dies 1.764 EUR/m². Die Gebäude sind zu 100 % an insgesamt 14 Mieter vermie- tet. Hauptmieter sind der Arbeitersamariterbund (ASB), EDE- KA und der Drogeriemarkt DM. Diese drei Mieter zusammen vereinen über zwei Drittel der gesamten Mietflächen auf sich. Mieter Mietflächein m² Netto-Miete p.a. in EUR 2) Mietver- tragsende ASB 2.793 30.09.2032 Konsumgenossenschafte.G. (EDEKA-Markt) 1) 2.343 09.09.2027 dm Drogeriemarkt 753 31.12.2024 Sonstige Mieter (6 verschiedene) 2.782 374.118
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.