Anwendbares Recht, Gerichtstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtstand. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.
Anwendbares Recht, Gerichtstand. 18.1 Diese Bedingungen und die Beziehungen zwischen dem Besteller und dem Verkäufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 18.2 Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Wuppertal, Bundesrepublik Deutschland. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Anwendbares Recht, Gerichtstand. 24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 24.2 Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertrags- verhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständi- gen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
Anwendbares Recht, Gerichtstand. 16.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Corallium Swiss und dem Kunden sowie sämtlichen damit zusammen- hängenden Beziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. 16.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Corallium Swiss und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten ist 0000 Xxxxxxxxxxxx.
Anwendbares Recht, Gerichtstand. 1. Für den zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag gilt ausschließlich niederländisches Recht. 2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Etwaige Streitfälle werden dem zuständigen Gericht am Geschäftssitz von BG Products vorgelegt, aber BG Products behält sich jederzeit das Recht vor, den Streitfall dem zuständigen Gericht am Geschäftssitz der Gegenpartei vorzulegen. 4. Ungeachtet der Entscheidung von BG Products hat der Konsument jederzeit das Recht, den Streitfall dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen. Der Konsument muss diese Entscheidung innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Vorladung zum Gericht BG Products bekannt geben. 5. Wenn die Gegenpartei ihren Sitz außerhalb der Niederlande hat, darf BG Products den Streitfall dem zuständigen Gericht in dem Land oder in dem Staat vorlegen, in dem die Gegenpartei ihren Geschäftssitz hat.
Anwendbares Recht, Gerichtstand. Auf Kauf-, Liefer-, Werk- sowie auf Serviceverträge ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand ist Frauenfeld, unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstandsbestimmungen. Diese AGB finden auf sämtliche Vertragsverhältnisse aus Kauf- und Lieferverträgen Anwendung, unabhängig davon, ob die Kaufgegenstände von SIEDLER ALARM GMBH versendet oder vom Be- steller, Auftraggeber oder Käufer bei SIEDLER ALARM GMBH abgeholt werden. Es gelten ergän- zend die generellen Bestimmungen dieser AGB (vorstehend). Die AGB gehen den gesetzlichen Bestimmungen vor, sofern es sich nicht um zwingend anwendbares Recht handelt.
Anwendbares Recht, Gerichtstand. Besondere Einkaufsbedingungen für Anlagen, Maschinen und Produktionslinien der Wasiak Gruppe / Bereich Beschaffung für Anlagen (Stand Oktober 2020).
Anwendbares Recht, Gerichtstand. 20.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980). 20.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand ist das am Sitz des Auftraggebers zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht.
Anwendbares Recht, Gerichtstand. Der Mandatsvertrag unterliegt belgischem Recht. Im Streitfall sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Eupen / Belgien zuständig. x.xxxxxxx@xxxxxx.xx – Tel:087/55.58.70 - Fax:087/55.78.76 1. Le mandat, une relation de confiance 2. Obligations déontologiques et d'éthique professionnelle de l'avocat
Anwendbares Recht, Gerichtstand. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privat- rechts. Für allfällige aus den Bestellungen entstehende oder damit zusammenhängende Streitigkeiten wird die ausschließ- liche Zuständigkeit des die Handelsgerichtsbarkeit ausübenden, sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.