Teillieferung Musterklauseln

Teillieferung. Der Käufer kann auch dann vom ganzen Vertrag zu- rücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Liefergegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillie- ferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern. Bei der Ermittlung der Wertminderung ist § 441 Abs. 3 BGB zu beachten, wobei für die Wertminderung das Nutzungsinteresse des Käufers maßgeblich ist. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzu- ges des Käufers oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
Teillieferung. Teillieferungen sind, soweit für den Kunden zumutbar, zulässig.
Teillieferung. 7.1 Der Auftragnehmer darf die Waren/Dienstleistungen nicht in Teilen liefern, es sei denn, dies ist in der Bestellung angegeben oder RWE hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
Teillieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
Teillieferung. Wir versenden alle Artikel zusammen. Ein Teilversand ist nicht möglich.
Teillieferung. Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Zahlung und Reklamation als selbständige Lieferung.
Teillieferung. Der Besteller kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Liefergegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. Bei der Ermittlung der Wertminderung ist § 441 Abs. 3 BGB zu beachten, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Bestellers maßgeblich ist. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegen- leistung verpflichtet.
Teillieferung. Jede Teillieferung auf Abschlüsse gilt als besonders abzurechnendes Geschäft.
Teillieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt