Common use of Teillieferung Clause in Contracts

Teillieferung. Der Käufer kann auch dann vom ganzen Vertrag zu- rücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Liefergegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillie- ferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer die Gegenleistung entsprechend mindern. Bei der Ermittlung der Wertminderung ist § 441 Abs. 3 BGB zu beachten, wobei für die Wertminderung das Nutzungsinteresse des Käufers maßgeblich ist. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzu- ges des Käufers oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Teillieferung. Der Käufer Besteller kann auch dann vom ganzen Vertrag zu- rücktretenzurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Liefergegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillie- ferung Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. Bei der Ermittlung der Wertminderung ist § §441 Abs. 3 Abs.3 BGB zu beachten, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Käufers Bestellers maßgeblich ist. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzu- ges des Käufers Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teillieferung. Der Käufer Besteller kann auch dann vom ganzen Vertrag zu- rücktretenzurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Liefergegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillie- ferung Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Käufer Besteller die Gegenleistung entsprechend ent-sprechend mindern. Bei der Ermittlung der Wertminderung ist § 441 Abs. 3 BGB zu beachten, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Käufers Bestellers maßgeblich ist. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzu- ges des Käufers Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Reparaturbedingungen