Teilnahme und Entgelte Musterklauseln

Teilnahme und Entgelte. An dem Programm können alle American Express Mitglieder, insofern nicht anderweitig geregelt, teilnehmen, die selbst Karteninhaber (Hauptkarteninhaber) sind und ggf. – sofern erforderlich – die Teilnahme beantragt haben (Membership Rewards Teilnehmer). Zusatzkarten nehmen automatisch durch Teilnahme bzw. Einschreibung des Karteninhabers am Programm teil, können aber nicht für sich allein teilnehmen. Sofern die Teilnahme am Programm nicht bereits in der Mitgliedschaft enthalten ist, ist für die Teilnahme an dem Programm Classic das jeweilige jährliche Entgelt zu entrichten. Diese und mögliche weitere anfallende Entgelte richten sich in ihrer Höhe nach dem Kartenprodukt des Inhabers und können dem für die Karten geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis, das Bestandteil Ihres Vertrags über das Konto ist und auch unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx abgerufen werden kann, entnommen werden. Die jeweilig gültige gesetzliche Umsatzsteuer ist im Entgelt enthalten. Keine speziellen Regelungen. Nur für Corporate Cards: Ihr Unternehmen muss einer Teilnahme am Programm zugestimmt haben, damit Sie mit einer Corporate Card an dem Programm teilnehmen können. Inhaber von Reisestellenkonten („BTA/iBTA“), Corporate Card Inhaber, bei denen die Rechnung von dem Unternehmen zentral gezahlt wird (zentrale Rechnungsstellung), Corporate Meeting Cards, Corporate Purchasing Cards und Buyer Initiated Payments (BIP) Cards können grundsätzlich nicht an dem Programm teilnehmen. Dieses jährliche Entgelt wird Ihrem Konto am Tag der Eröffnung Ihres Punktekontos
Teilnahme und Entgelte. 1. Die Belegung von Kursen der Musikschule erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages, dessen Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Musikschule Arnstadt-Ilmenau geregelt werden. Der Vertrag wird vom Leiter der Musikschule mit dem Xxxxxxx bzw. mit dem Xxxxxxx und seinen Erziehungsberechtigten auf der Grundlage dessen Aufnahmeantrags geschlossen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.