Teilnahmerecht Musterklauseln

Teilnahmerecht. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft min- destens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand, bzw. im Falle einer Einberufung durch den Aufsichtsrat der Aufsichtsrat, ist ermächtigt, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung verkürzte Anmeldefrist zu bestimmen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind jeweils nicht mitzurechnen.
Teilnahmerecht. 3.1 Der Händlerkonzentrator hat mit den Teilnehmenden Banken Händlerkonzentratorverträge (Typ 1) („Konzentrator- verträge“) abgeschlossen. Danach räumen die Teilnehmenden Banken dem Händlerkonzentrator für den Fall der Händler-Zulassung (Ziff. 6.5 paydirekt-Händlerbedingungen) jeweils ein Recht auf Teilnahme am paydirekt-Verfahren nach Maßgabe der paydirekt-Händlerbedingungen (Anhang 3.1) ein („Teilnahmerecht“). 3.2 Der Händlerkonzentrator handelt beim Erwerb der Teilnahmerechte im eigenen Namen und für Rechnung des Händlers. Er tritt diese bereits jetzt dem Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung hiermit an.
Teilnahmerecht. Jeder Aktionär hat das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen, da die Aktionäre ihre Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach dem Anteilsbesitz jeweils am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss. Ein Aktionär muss nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, er kann sich auch durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter vertreten lassen oder eine Ermächtigung zur Stimmrechtsausübung erteilen.
Teilnahmerecht. Das Teilnahmerecht wird in den Anlagen zur SpO ge- regelt. Die Nennung und Auslosung werden in den Anlagen zur SpO geregelt. Die Melde- und Ausrichtungsgebühren sind in den Anlagen zur SpO geregelt. Maßgebend hierfür ist der Ausrichtungsvertrag zwischen dem BBV und dem Aus- richter.
Teilnahmerecht. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erhält der JBBL-Bundesligist unter der auflösenden Bedingung der Nichtqualifikation das Teilnahmerecht am Spielbetrieb der JBBL. Das Teilnahmerecht umfasst das Recht und die Pflicht, am Wettbewerb zur Ermittlung des deutschen Basketballmeisters der Altersklasse U16 männlich teilzunehmen, sofern und soweit eine entsprechende sportliche Qualifikation nach Maßgabe der Ausschreibung, der sonstigen Wettkampfbedingungen und der Entscheidungen des NBBL-Ligaausschusses besteht.
Teilnahmerecht. 20 TEILNAHMERECHT VON VEREINEN 1. An den Mannschaftswettbewerben können alle Vereine, die dem HTV angehören und über mindestens zwei vom Platzbelag gleichartige Plätze (§ 19) verfügen, teilnehmen. § 19.1 bleibt unberührt. § 21 VERLUST DES TEILNAHMERECHTS VON VEREINEN Vereine, die gegen die Satzung, Ordnungen oder Beschlüsse von Gremien des HTV oder seiner Untergliederungen verstoßen oder mit der Zahlung von Beiträgen, Gebühren oder Ordnungsgeldern in Verzug sind, kann das Teilnahmerecht, auch vorübergehend, vom Präsidium des HTV durch Beschluss entzogen werden. § 22 TEILNAHMERECHT VON SPIELERN IN AKTIVEN- & SENIORENMANNSCHAFTEN 1. Teilnahmeberechtigt an den Mannschaftswettbewerben sind nachfolgende Spieler, die in der Namentlichen Meldung aufgeführt sind und die Voraussetzungen nach §§ 6 - 8 erfüllen. 2. Spieler, die die oben genannten Voraussetzungen für die jeweilige Altersklasse erfüllen, können maximal in zwei Altersklassen eingesetzt werden. Der Spieler darf entweder im Verein A (Hauptverein) in zwei Altersklassen oder im Hauptverein in einer und im Verein B in einer anderen Altersklasse gemeldet und gemäß den Regelungen nach § 45 eingesetzt werden. Die Voraussetzungen sind: a. Der Spieler ist im Besitz einer gültigen Spielberechtigung im HTV und ist in keinem anderen deutschen Landesverband gemeldet. b. Verein B kann einen Spieler des Hauptvereins A in die namentliche Mannschaftsmeldung erst aufnehmen, wenn durch den Hauptverein die Freigabe über das HTO für die jeweilige/n Altersklasse/n erteilt wurde und das Einverständnis des Spielers vorliegt. c. Der Spieler kann nur in einer Altersklasse des Vereins B eingesetzt werden, wenn der Hauptverein A in dieser Altersklasse keine eigene Mannschaft stellt. 3. In Auf- und Abstiegsspielen und Endrunden dürfen spielberechtigte Spieler der jeweiligen Mannschaften auf den Meldeplätzen 1 - 3 der namentlichen Meldeliste nur eingesetzt werden, wenn sie in der laufenden Saison in der betreffenden Mannschaft mindestens in zwei Wettkämpfen zum Einsatz gekommen sind, bei Vierermannschaften auf den Meldeplätzen 1 - 2 der namentlichen Meldeliste. § 23 TEILNAHMERECHT VON SPIELERN IN JUGENDMANNSCHAFTEN 1. Teilnahmeberechtigt an den Mannschaftswettbewerben der Jugend sind alle Spieler, die die Altersvoraussetzung des § 8.2 erfüllen, in der Namentlichen Mannschaftsmeldung aufgeführt sind und eine gültige Spiellizenz besitzen. 2. Sie können auch an den Mannschaftswettbewerben der Aktiven teilnehmen, sofern sie bis zum 31.12...
Teilnahmerecht. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erhält der NBBL-Bundesligist unter der auflösenden Bedingung der Nichtqualifikation das Teilnahmerecht am Spielbetrieb der NBBL. Das Teilnahmerecht umfasst das Recht und die Pflicht, am Wettbewerb zur Ermittlung des deutschen Basketballmeisters der Altersklasse U19 männlich teilzunehmen, sofern und soweit eine entsprechende sportliche Qualifikation nach Maßgabe der Ausschreibung, der sonstigen Wettkampfbedingungen und der Entscheidungen des NBBL-Ligaausschusses besteht.
Teilnahmerecht. (1) PAYONE hat mit den Teilnehmenden Banken Händlerkonzentratorverträge (Typ 1) („Konzentratorverträge“) abgeschlossen. Danach räumen die Teilnehmenden Banken dem Händlerkonzentrator für den Fall der Händler-Zulassung (Ziff. 6.5 der paydirekt- Händlerbedingungen) jeweils ein Recht auf Teilnahme am paydirekt-Verfahren nach Maßgabe der paydirekt-Händlerbedingungen (Anhang „paydirekt Händler- bedingungen“) ein („Teilnahmerecht“). (2) PAYONE als Händlerkonzentrator handelt beim Erwerb der Teilnahmerechte im eigenen Namen und für Rechnung des Vertragspartners. Er tritt diese bereits jetzt dem Vertragspartner ab. Der Vertragspartner nimmt die Abtretung hiermit an.

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  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Zutrittsrecht Anschlussnutzer und Anschlussnehmer haben dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers den Zutritt zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag oder nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. Europäische Netzkodizes, EnWG, EEG oder KWKG), insbesondere zur Unterbrechung und Trennung des Anschlusses oder zur Unterbrechung der Anschlussnutzung sowie zur Ausübung des Messstellenbetriebs einschließlich der Messung, erforderlich ist.

  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx Telefon: 0000 000 0000, Fax: 0000 000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

  • Beitragsberechnung 9.1 Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung betrieben; eine Alterungsrückstellung wird nicht gebildet. 9.2 Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. 9.3 Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Die Beitragsgruppen ergeben sich aus der Beitragsübersicht, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist (Anhang zu den Tarifbedingungen). Als erreichtes Alter (Eintrittsalter) gilt die Zahl der vollendeten Lebensjahre am Tag des Versicherungsbeginns. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres. Beitragsänderungen wegen Erreichens einer anderen Beitragsgruppe gelten nicht als Beitragsanpassung im Sinne von Ziffer 10. Im Falle einer Beitragserhöhung weisen wir auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Ziffer 15.3 hin. 9.4 Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen einer anderen Beitragsgruppe, kann der Versicherer besonders vereinbarte Risikozuschläge im Verhältnis der Veränderung anpassen. 9.5 Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen.

  • Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (T.W.O. Technische Werke Osning GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx 000, 00000 Xxxxx [Xxxxx.], E-Mail: xxxx@xxx.xx, Tel.: 00000 000-0, Fax: 00000 000-000) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Urheberrecht ● Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Office 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Office 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. ● Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. ● Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. ● Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig. ● Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Office 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. ● Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Office 365 unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 geltendes Recht einzuhalten. ● Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Office 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. ● Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. ● Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. ● Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.