Teilnehmerverzeichnis Musterklauseln

Teilnehmerverzeichnis. Die Krankenkassen übermitteln der KVH bei Bedarf eine Liste mit den Krankenversi- chertennummern für die gemäß § 16 eingeschriebenen Versicherten zu Abrech- nungszwecken. Die Einzelheiten zum Teilnehmerverzeichnis werden in einer separa- ten Vereinbarung geregelt.
Teilnehmerverzeichnis. 27.1. Der Kunde kann unentgeltlich in das von Tele2 geführte elektronische Teilnehmerverzeichnis eingetragen werden, welches laufend aktualisiert wird und folgende Daten enthält: Familienname, Vorname(n), akademischer Grad, Adresse, Teilnehmernummer sowie auf Wunsch des Kunden seine Berufsbezeichnung. Der Kunde kann seinen Eintrag prüfen, korrigieren und wieder löschen lassen.
Teilnehmerverzeichnis. Die Krankenkassen übermitteln der KV Nordrhein (bei Bedarf) eine Liste für die gemäß § 14 eingeschriebenen Versicherten zu Abrechnungszwecken. Nähere Details zu Art, Umfang und Verwendungszweck werden in einer separaten Vereinbarung von den Vertragspartnern geregelt.
Teilnehmerverzeichnis. Die Krankenkassen übermitteln der KVH bei Bedarf eine Liste mit den Krankenversichertennummern für die eingeschriebenen Versicherten zu Abrechnungszwecken. Die Einzelheiten zum Teilnehmerverzeichnis werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Teilnehmerverzeichnis. Sie haben jederzeit den Anspruch mit Ihrer Rufnummer, Ihrem Namen, Ihrem Vornamen und Ihrer Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder den vorhandenen Eintrag löschen zu lassen
Teilnehmerverzeichnis. Der Kunde hat das Recht, sich in allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse eintragen zu lassen. Alternativ kann er sich für eine Geheimnummer entscheiden. Allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse sind das Telefonbuch, telefonische Auskunftsdienste sowie elektronische Teilnehmerverzeichnisse. Für folgende Daten erfolgt dabei die Eintragung jedenfalls unentgeltlich: Familienname, Vorname(n), akademischer Grad, Adresse, Rufnummer und, sofern der Kunde dies wünscht, die Berufsbezeichnung. Mit Zustimmung des Kunden können noch zusätzliche personenbezogene Daten in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden.
Teilnehmerverzeichnis. FWAG führt ein elektronisches Teilnehmerverzeichnis, welches laufend aktualisiert wird und folgende Daten enthält: Firmenname, Anschrift, Telefonnummer. Standardmäßig werden neue Anschlüsse in dieses Teilnehmerverzeichnis aufgenommen. Sollte die Aufnahme nicht gewünscht sein, kann dies bei der Bestellung vermerkt werden. Die im Teilnehmerverzeichnis angeführten Telefonnummern werden vom FWAG Contact- Center beauskunftet.
Teilnehmerverzeichnis. Der Kunde kann jederzeit auf Verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift unentgeltlich in ein allgemein zugängliches, Teilnehmerverzeichnis eingetragen zu werden, seinen Eintrag wieder löschen zu lassen oder einen unrichtigen Eintrag zu berichtigen. Soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen, kann der Kunde auch jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden; hierfür kann der Anbieter ein Entgelt erheben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Aufnahme in Verzeichnisse für Auskunftsdienste. Vorgenannte Einträge kann der Kunde im Bereich „Kontobereich“ unter xxx.xxxx.xx oder bei der Kundenbetreuung nach Erhalt seiner SIM- Karte veranlassen.
Teilnehmerverzeichnis. 23.1 Auf Wunsch kann der Kunde mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen, akademischer Grad und seiner Adresse, Teilnehmernummer und falls gewünscht Berufsbezeichnung in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen werden oder seinen Eintrag wieder lö- schen oder ändern zu lassen.
Teilnehmerverzeichnis. 10.1 epcan trägt - wenn der Kunde dies wünscht - dafür Sorge, dass er selbst mit Namen, Anschrift, Beruf und Branche in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse eingetragen wird und Mitbenutzer seines Anschlusses mit Namen und Vornamen eingetragen werden, sofern diese der Eintragung vorher schriftlich zugestimmt haben. Der Kunde kann dabei bestimmen, welche Angaben in welcher Art von Teilnehmerverzeichnissen veröffentlicht werden sollen.