Teilnehmerverzeichnis. 27.1. Der Kunde kann unentgeltlich in das von Tele2 geführte elektronische Teilnehmerverzeichnis eingetragen werden, welches laufend aktualisiert wird und folgende Daten enthält: Familienname, Vorname(n), akademischer Grad, Adresse, Teilnehmernummer sowie auf Wunsch des Kunden seine Berufsbezeichnung. Der Kunde kann seinen Eintrag prüfen, korrigieren und wieder löschen lassen.
27.2. Mit Zustimmung des Kunden können noch zusätzlich Daten in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden. Sofern davon auch andere Personen betroffen sind, müssen auch diese zustimmen.
27.3. Die im Tele2-Teilnehmerverzeichnis angeführten Daten scheinen in den Telefonverzeichnissen der A1 Telekom Austria und der Herold Business Data GmbH auf und werden durch die A1 Telekom Austria und Herold Business Data GmbH beauskunftet.
27.4. Der Kunde wird gemäß § 96 Abs. 3 TKG davon in Kenntnis gesetzt, dass es für die in einem elektronischen Teilnehmerverzeichnis eingetragenen Teilnehmerdaten mehrere Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der dort vorhandenen Suchfunktion gibt. Die Suche kann nach den Kategorien Name, Adresse, Teilnehmernummer und – sofern vorhanden – Berufsbezeichnung erfolgen. Auf Wunsch des Kunden kann die Suche nach seinen in elektronischen Fassungen des Teilnehmerverzeichnisses eingetragenen Teilnehmerdaten auf die Kategorie „Name“ eingeschränkt werden, dann liefert eine Suche nach anderen Kategorien keine Ergebnisse.
Teilnehmerverzeichnis. Die Krankenkassen übermitteln der KV Nordrhein (bei Bedarf) eine Liste für die gemäß § 14 eingeschriebenen Versicherten zu Abrechnungszwecken. Nähere Details zu Art, Umfang und Verwendungszweck werden in einer separaten Vereinbarung von den Vertragspartnern geregelt.
Teilnehmerverzeichnis. Die Krankenkassen übermitteln der KVH bei Bedarf eine Liste mit den Kran- kenversicherten-Nummern für die gemäß § 15 eingeschriebenen Versicherten zu Abrechnungszwecken. Die Einzelheiten zum Teilnehmerverzeichnis sind in einer se- paraten Vereinbarung geregelt.
Teilnehmerverzeichnis. Die Krankenkassen übermitteln der KVH bei Bedarf eine Liste mit den Krankenversichertennummern für die eingeschriebenen Versicherten zu Abrechnungszwecken. Die Einzelheiten zum Teilnehmerverzeichnis werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Teilnehmerverzeichnis. Der Service Provider ist nicht zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses gemäß § 103 TKG (wonach der Service Provider ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail-Adresse und Internet- Adresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen kann) verpflichtet. Sofern der Teilnehmer wünscht, wird der Service Provider diese Eintragung nicht vornehmen. Eine Verwendung oder Auswertung der genannten Daten geschieht nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes. Der Service Provider wird keine elektronischen Profile der Kunden erstellen, mit Ausnahme der Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen nach § 103 Abs 1 TKG.
Teilnehmerverzeichnis. Die Krankenkassen übermitteln der KVH bei Bedarf eine Liste mit den Krankenversi- chertennummern für die gemäß § 16 eingeschriebenen Versicherten zu Abrech- nungszwecken. Die Einzelheiten zum Teilnehmerverzeichnis werden in einer separa- ten Vereinbarung geregelt.
Teilnehmerverzeichnis. FWAG führt ein elektronisches Teilnehmerverzeichnis, welches laufend aktualisiert wird und folgende Daten enthält: Firmenname, Anschrift, Telefonnummer. Standardmäßig werden neue Anschlüsse in dieses Teilnehmerverzeichnis aufgenommen. Sollte die Aufnahme nicht gewünscht sein, kann dies bei der Bestellung vermerkt werden. Die im Teilnehmerverzeichnis angeführten Telefonnummern werden vom FWAG Contact- Center beauskunftet.
Teilnehmerverzeichnis. Sie haben jederzeit den Anspruch mit Ihrer Rufnummer, Ihrem Namen, Ihrem Vornamen und Ihrer Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder den vorhandenen Eintrag löschen zu lassen
Teilnehmerverzeichnis. 23.1 Auf Wunsch kann der Kunde mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen, akademischer Grad und seiner Adresse, Teilnehmernummer und falls gewünscht Berufsbezeichnung in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen werden oder seinen Eintrag wieder lö- schen oder ändern zu lassen.
Teilnehmerverzeichnis. Der Kunde hat das Recht, sich in allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse eintragen zu lassen. Alternativ kann er sich für eine Geheimnummer entscheiden. Allgemein zugängliche Teilnehmerverzeichnisse sind das Telefonbuch, telefonische Auskunftsdienste sowie elektronische Teilnehmerverzeichnisse. Für folgende Daten erfolgt dabei die Eintragung jedenfalls unentgeltlich: Familienname, Vorname(n), akademischer Grad, Adresse, Rufnummer und, sofern der Kunde dies wünscht, die Berufsbezeichnung. Mit Zustimmung des Kunden können noch zusätzliche personenbezogene Daten in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden.