Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2 Für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Hersfeld/Hessen.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.2 Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechts durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
11.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, der Gerichtsstand, welcher für die „regio-logistik“ zuständig ist.
11.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit.
11.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 12.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
12.2 Gerichtsstand hinsichtlich Streitigkeiten über Sendungen, bei welchen DER KURIER Auftragsempfänger war, ist Neuenstein/Hessen, in allen anderen Fällen der Sitz des Auftragsempfängers.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 13.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un- wirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt.
13.2 Für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Sitz von Express Hoch Drei. Im grenzüberschreiten- den Verkehr bleibt die internationale Zuständigkeit nach CMR bzw. Montrealer Übereinkommen/ Warschauer Abkommen hiervon unberührt.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestim- mung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
11.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Bad Hersfeld/Hessen.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
16.2 Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechts durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
16.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die dieser AGB unterliegen, der Gerichtsstand, welcher für die „Xpress Logistik GmbH“ zuständig ist.
16.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit.
16.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 12.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Be- stand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2 Gerichtsstand hinsichtlich Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen über Sendungen bestimmt sich nach dem Sitz von ONS.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 8.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.2 Für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichts- stand Bad Hersfeld/Hessen.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 1.Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) teilweise oder ganz unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.