Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 9.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 12.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB) teilweise oder ganz unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 12 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestim- mung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
11.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Bad Hersfeld/Hessen.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. 13.1 Sollte eine Bestimmung dieser besonderen Geschäftsbedingungen für den Paketversand unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Teilwirksamkeit / Gerichtsstand. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt. Ist der Auftraggeber Kaufmann nach § 1 ff HGB wird für alle Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.