Telekommunikationsdienstleistungen Musterklauseln

Telekommunikationsdienstleistungen. 2.1 Dienste und Lieferungen von WNT TELECOM , Dienstequalität
Telekommunikationsdienstleistungen. Der Anwendungsbereich dieses Unterabschnitts umfasst gemäss Art. 3.55 Mass- nahmen im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen, jedoch nicht Massnahmen für Dienstleistungen zur Bereitstellung von Inhalten oder zur Ausübung redaktioneller Kontrolle über Inhalte, die durch die Nutzung von Tele- kommunikationsnetzen und -diensten verbreitet werden. Massnahmen im Zu- sammenhang mit der Ausstrahlung von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen per Funk oder Kabel fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich dieses Unter- abschnitts.
Telekommunikationsdienstleistungen. 1. Die Verpflichtung von NU, die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. NU behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung derTelekom munikationsdienstleistimgen bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen sowie bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor. NU wird die Netzbetreiber jedoch anhalten, Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, NU fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen F dieser allgemeinen Bedingungen. 2. Sofern NU Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird NU für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung. 3. Etwaige vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich nachkommt. 4. Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GB in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des für Privatnutzung vorgesehenen Breitbandzugangs für den Rest des Monats auf maximal 1000 kbit/s für den Downstream und 256 kbit/s für den Upstream begrenzt. 5. Der fehlerfreie Betrieb eines FAX-Gerätes an einem IP-basierten Telefonanschluss wird von NU nicht garantiert.
Telekommunikationsdienstleistungen. 2.1 AktivCall stellt seine Telekommunikationsdienste im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Nutzung durch Endkunden des Kunden zur Verfügung. Die Leistung von AktivCall umfasst die Bereitstellung und Vermittlung für die jeweils schriftlich abgestimmten Service-Rufnummern sowie ggf. später hinzukommende weitere Diensterufnummern (nachfolgend zusammen Service-Rufnummern“ genannt), sowie den Verbindungsaufbau über den Signalisierungskanal und das Durchschalten und Halten des Nutzkanals („Verbindung“), ggf. einschließlich der Terminierung. Ankommende Anrufe zu den Service-Rufnummern werden automatisch nach einem vom Kunden jeweils rechtzeitig schriftlich bekannt zu gebenden Verkehrsführungsplan zu dessen Anschlüssen geroutet. 2.2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, haben diese Telekommunikationsdienstleistungen einen über den Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von mindestens 97,5 %. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Die Verfügbarkeit gilt als nicht eingeschränkt durch Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, durch unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, durch Fehler, die durch höhere Gewalt hervorgerufen werden oder durch Fehler, die im Verantwortungsbereich eines anderen Anbieters von Telekommunikations- dienstleistungen liegen, an denen der Anrufer und / oder der angerufene Teilnehmer angeschaltet ist. 2.3 AktivCall darf sich vollständig der Leistung von anderen Netzbetreibern bedienen, um dem Kunden die Leistungen zur Verfügung zu stellen. 2.4 Verbindungen von und zu Anschlüssen anderer Anbieter von Sprachtelefonie-Diensten oder von und zu Mobilfunkanschlüssen anderer Anbieter von Mobilfunknetzen sind nur möglich, soweit dies mit Betreibern anderer Telefonnetze (Fest-/Mobilfunknetze) vereinbart ist. 2.5 AktivCall ist berechtigt, die den vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zugrunde liegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer Beeinträchtigung der vereinbarten Telekommunikations- dienstleistungen führt und die Änderung der technischen Voraussetzungen zumutbar ist.
Telekommunikationsdienstleistungen. 2.1. dtms vermittelt die Telekommunikationsdienste anderer Netzbetreiber im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Nutzung durch Endkunden des Partners. Die Leistung von dtms umfasst die Bereitstellung und Vermittlung für die jeweils schriftlich abgestimmten RmA sowie ggf. später hinzukommende weitere Dienste- rufnummern (nachfolgend zusammen „RmA” genannt), sowie den Verbindungsaufbau über den Signalisierungskanal und das Durchschalten und Halten des Nutzkanals („Verbindung"), ggf. einschließlich der Terminierung. Ankommende Anrufe zu den RmA werden automatisch nach einem mit dem Partner vereinbarten Führungsplan zu einer IVR-Plattform, zum Call- Center des Partners oder zu anderen, vom Partner jeweils rechtzeitig schriftlich bekanntzugebenden Anschlüssen geroutet. 2.2. Soweit die Terminierung auf der dtms-eigenen IVR- Plattform vorgenommen wird, gelten diesbezüglich die AGB für die Erbringung von Audiotexleistungen der dtms. Die AGB können jederzeit zu den Geschäftszeiten bei dtms angefordert oder eingesehen werden oder sind unter xxx.xxxx.xx/xxx einsehbar. 2.3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, haben diese Telekommunikationsdienstleistungen einen über den Zeit- raum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 98,5 %. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Soweit Wartungsarbeiten notwendig sind, wird ein Servicefenster eingerichtet. Servicefenster können insbesondere außerhalb der Zeiten von montags bis freitags von 07:00 bis 19:00 Uhr eingerichtet werden. Während der Servicefenster kann es zu Betriebs- beeinträchtigungen kommen. Die Verfügbarkeit gilt als nicht eingeschränkt durch Fehler, die im Verantwortungsbereich des Partners liegen, durch unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Partners, durch Fehler, die durch höhere Gewalt hervorgerufen werden oder durch Fehler, die im Verantwortungsbereich eines anderen Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen liegen, an denen der Anrufer und/ oder der angerufene Teilnehmer angeschaltet ist und die nicht zu den direkt oder über das Kooperations- unternehmen der dtms beauftragten Netzbetreibern im Ausland zählen. Der jeweils mit der Realisierung beauftragte Netzbetreiber kann dem Partner auf Nachfrage binnen 3 Werktagen mitgeteilt werden. 2.4. dtms darf sich vollständig der Leistung von anderen (insbesondere ausländischen) Netzbetreibern oder Providern bedienen, um dem Partner die Leistungen zur Verfügung zu ste...
Telekommunikationsdienstleistungen. Die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch NETPLANET bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat [kurz "Bereitstellungstermin"]. Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von NETPLANET zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich NETPLANET, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 10,-- exkl. USt pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermins zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als sechs Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen der NETPLANET sind, zurückzuführen ist. Der Betrag kann durch entsprechende Vertragsklauseln modifiziert werden. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden. NETPLANET trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung.

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  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

  • Kommunikation Sämtliche Kommunikation zwischen dem Anleger und der Bank erfolgt grundsätz- lich auf elektronischem Weg über den geschützten Bereich der Webseite oder per E-Mail. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies in dieser Rahmenvereinbarung ausdrücklich geregelt wurde sowie im Fall der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

  • Serviceleistungen Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krank- heitskosten werden über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) umfang- reiche Serviceleistungen angeboten: - allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arz- neimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen, - zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kos- tenplänen, - geplanten Krankenhausaufenthalten. Unterstützung und Betreuung durch - Benennung von ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheken-Notdiensten, - Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Reha- bilitations- und Kureinrichtungen, - aktive Hilfe bei der Suche nach geeigneten Be- handlungsmöglichkeiten, - Hilfe bei der Beschaffung von ärztlich verordneten Medikamenten, Blutkonserven und Seren, - Benennung von Fach- und Pflegekräften, häusli- chen Pflegediensten, Haushaltshilfen, Kinderbe- treuern, Selbsthilfegruppen, - Beratung bei Umschulungsmaßnahmen bei teil- weiser Berufsunfähigkeit.

  • Dienstleistungen 9.1 Cytiva erbringt die im Vertrag ausdrücklich genannten Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Erbringung von (i) zusätzlichen Dienstleistungen oder (ii) Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten durch Cytiva (auf Anfrage des Käufers) wird zu den jeweils gültigen Tarifen von Cytiva, einschließlich der Kosten für Überstunden, sofern zutreffend, und zusätzlich zu der im Vertrag genannten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2 Cytiva ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand für Online- oder Vor-Ort- Einweisungen, die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen und die Erledigung administrativer Aufgaben (insgesamt mehr als 30 Minuten), die der Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cytiva verlangt, sowie die Wartezeit der Cytiva-Vertreter am Leistungsort zu der üblichen Vergütung in Rechnung zu stellen. 9.3 Jegliche Verpflichtung von Cytiva zur Erbringung von Dienstleistungen an einem Leistungsort unterliegt der Bedingung, dass der Käufer eine geeignete, sichere und gefahrlose Umgebung für die Mitarbeiter von Cytiva, die diese Dienstleistungen erbringen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bereitstellt. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, (i) den Mitarbeitern von Xxxxxx den Zugang zum Leistungsort während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und zu erleichtern, damit Xxxxxx ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; (ii) auf Verlangen von Cytiva ausgefüllte Gesundheits- und Sicherheitserklärungen vorzulegen; (iii) den Mitarbeitern von Cytiva, die am Leistungsort arbeiten, schriftliche Informationen über relevante Gefahren und Sicherheitsverfahren sowie eine Liste aller gefährlichen Materialien (z. B. Asbest, Blei oder Quecksilber), mit denen diese Mitarbeiter in Berührung kommen können, und alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen; und (iv) ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gefährliche Bedingungen oder Materialien am Leistungsort ordnungsgemäß zu beseitigen, zu entfernen und/oder zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und anderen potenziell infektiösen Materialien von allen für die Dienstleistungen relevanten Anlagen. 9.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben (i) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung aller Abfälle im Zusammenhang mit der Dienstleistung verantwortlich und (ii) umfasst die Verpflichtung von Cytiva zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (WEEE) umfasst nicht die Bereitstellung eines physischen Zugangs zu den Anlagen, Deinstallation, Entkopplung, Desinfektion, Heben/Kranen, Transport zu einer ebenerdigen Ladefläche oder Rampe, Verpacken oder damit zusammenhängende ähnliche Tätigkeiten, und der Käufer führt diese Tätigkeiten auf eigene Kosten durch, wenn und soweit dies erforderlich ist. 9.6 Auf Verlangen von Xxxxxx (oder nach geltendem Recht) hat der Käufer mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung zu stellen, die jederzeit in der Lage ist, die Sicherheit der Mitarbeiter von Xxxxxx während der Erbringung der Dienstleistungen am Leistungsort zu gewährleisten. Wird eine solche Person nicht zur Verfügung gestellt, behält sich Xxxxxx das Recht vor, dem Käufer die Anwesenheit einer zusätzlichen Person von Xxxxxx gemäß der aktuellen Preisliste von Xxxxxx in Rechnung zu stellen. Die Mitarbeiter von Cytiva können die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen und die entsprechenden Anlagen abschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit besteht. 9.7 Der Käufer stellt den Mitarbeitern von Cytiva am Leistungsort die Einrichtungen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Strom, Arbeitsraum, Beleuchtung, Wasser, Telefon und Internet. 9.8 Der Käufer ist verpflichtet (auf eigene Kosten), entsprechende Genehmigungen und/oder Lizenzen für die Nutzung der Wartungssoftware des Käufers und/oder Dritter, der Dokumentation und anderer geschützter Informationen zu verschaffen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit Cytiva die Dienstleistungen erbringen kann. 9.9 Vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Ziffer 15 hat Cytiva das Recht, während der Erbringung der Dienstleistungen Leistungs- und Nutzungsdaten des Produkts zu erheben und diese frei zu nutzen, u. a. für Zwecke der Produkt-/Dienstentwicklung, Benchmarking und Qualitätsinitiativen. Alle von Cytiva gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verwendet. 9.10 Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter während ihres Aufenthalts auf dem Gelände von Xxxxxx alle geltenden Regeln und Vorschriften einhalten.

  • Versicherte Leistungen Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche

  • Fremdleistungen 3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.