Temperaturregelung Musterklauseln

Temperaturregelung. Auf der Primärseite ist eine Regelanlage mit typgeprüftem Stellglied einzusetzen. Die Temperaturabsicherung erfolgt gem. DIN 4747 bzw. AGFW Merkblatt FW 515.
Temperaturregelung. Die Regelung der Lufttemperatur (z.B. Raum,- Zu- oder Abluft) erfolgt durch nachgeschaltete Regeleinrichtungen in der Hausanlage. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen aus 6.3.1. Entfällt.
Temperaturregelung. Alle Heizflächen sind nach Energieeinsparverordnung (EnEV) mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Temperaturregelung auszurüsten, z.B. mit Thermostatventilen. Es sind Thermostatventile nach Anforderungen AGFW FW 507 zu verwenden. Weitergehende Informationen können beim FVU angefordert werden.
Temperaturregelung. Alle Heizregister sind nach Energieeinsparverordnung (EnEV) mit einer Temperaturregelung (bestehend aus Stellantrieb und Stellgerät) auszurüsten. Es ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen und auf eine Rücklauftemperatur (s. Datenblatt) einzustellen. Diese darf auch im Frostschutzbetrieb nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist eine An- fahrschaltung vorzusehen.
Temperaturregelung. Die einzelnen Nahwärmenetze der SWH werden Außentemperaturabhängig mit Vorlauf- temperaturen gemäß Anlage 1 betrieben. Die Hauszentrale der Kundenanlage ist so auszulegen, dass eine ausreichende Wärmeversorgung der nachgeschalteten Regel- kreise der Hausanlage gewährleistet ist (siehe Anlage 1). Abweichende Regelungen hin- sichtlich der angebotenen Netzparameter sind im Bedarfsfall zwischen Kunden und der SWH im Wärmeliefervertrag zu vereinbaren. Die für die Regelung der Heizkreise ver- wendeten Stellventile müssen der DIN 4747-1 entsprechen. Schnell wirkende Stellge- räte sind nicht zulässig.
Temperaturregelung. Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur und/oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert. Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Trinkwarmwassertemperatur durch Einstellen des Heizmittel- und Ladevolumenstro- mes erreicht. Verbindlich sind die dieser TAB-Nahwärme anhängenden Schaltschemata. Im Zweifels- fall ist Rücksprache mit der SWH zu nehmen. Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden. Es sind Stellantriebe mit einer Sicherheitsfunktion nach DIN 4747- 1 zu verwenden.
Temperaturregelung. Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße sollte nicht die momen- tane, sondern eine gemittelte Außentemperatur dienen. Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeüber- trager angeschlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung versehen werden. Eine Bedarfsaufschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltem- peraturregelung wird empfohlen. Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind die dieser TAB anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit den SWB vorzunehmen. Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwen- det werden. Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige max. erforderliche Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen min. Differenz- druckes betragen. Für das primärseitige Stellgerät ist der Differenzdruck (siehe Teil B Ziffer 3.1) maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den Differenzdruck schließen können (siehe Teil B Ziffer 3.1).
Temperaturregelung. Alle Heizflächen sind gemäß Heizungsanlagenverordnung mit selbsttätig wirkenden Einrichtun- gen (z. B. Thermostatventile, bestehend aus Stellantrieb und Stellgerät) zur raumweisen Tempe- raturregelung auszurüsten. Es sind Thermostatventile nach den Anforderungen des AGFW-Merkblattes Nr. 5/7 zu verwen- den. Weitergehende Informationen können bei den SWB angefordert werden. Um eine einwandfreie Funktion der Temperaturregeleinrichtung zu gewährleisten, ist ein hydrau- lischer Abgleich nach DIN 18380 vorzunehmen.
Temperaturregelung. Bei der Raumheizung wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels witterungsgeführt geregelt. Bei RLT-Anlagen erfolgt die Regelung der Lufttemperatur (z. X. Xxxx-, Zu- oder Abluft) durch nachgeschaltete Regeleinrichtungen in der Hausanlage. Für Luftheizregister, die mit Außenluft beaufschlagt werden, ist eine Frostschutzschal- tung vorzusehen. Zusätzlich ist eine Anfahrschaltung zu empfehlen, wenn längere Lei- tungswege zwischen Hauszentrale und Heizregister unvermeidbar sind. Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeübertrager angeschlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten für den Anschluss an das Heizwasser-Fernwärmenetz (TAB-HW) (Anlage 3) Regelung versehen werden. Eine Bedarfsaufschaltung auf das primärseitig angeord- nete Stellgerät der Heizmitteltemperaturregelung ist erforderlich. Bei Trinkwassererwärmungsanlagen werden die Trinkwarmwassertemperatur und / oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert geregelt. Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Trinkwarmwassertemperatur durch Einstellen des Heizmittel- und Ladevolumenstromes erreicht. Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbind- lich sind die dieser TAB-HW anhängenden Schaltschemata (siehe Kapitel 10). Im Zwei- felsfall ist Rücksprache mit den swt zu nehmen. Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte (Heizkreis) können Durchgangs- oder Drei- wegeventile verwendet werden. Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige maxi- mal erforderliche Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Diffe- renzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes min- destens 50 % des jeweiligen minimalen Differenzdruckes betragen (siehe Kapitel 12). Für das primärseitige Stellgerät ist der minimale Netz-Differenzdruck ∆ pmin laut Kapi- tel 12 maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. Die Stellantriebe (nach DIN 4747-1, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximal auftretenden Netz-Differenzdruck ∆ pmax laut Kapitel 12 schließen können. Als Temperaturfühler dürfen Tauch- und Anlegefühler verwendet werden.
Temperaturregelung. Alle Heizflächen sind nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit selbsttätig wirkenden Ein- richtungen zur raumweisen Temperaturregelung auszurüsten, z. B. mit Thermostatven- tilen. Es sind Thermostatventile nach Anforderungen AGFW FW 507 (mit Voreinstellmöglich- keit) zu verwenden. Bei RLT-Anlagen sind alle Heizregister nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit einer Temperaturregelung (bestehend aus Stellantrieb und Stellgerät) auszurüsten. Es ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen und auf eine Rücklauftemperatur laut netzspezifischem Datenblatt (siehe Kapitel 12) einzustellen. Diese darf auch im Frostschutzbetrieb nicht überschritten werden. Gegebenenfalls ist eine Anfahrschal- tung vorzusehen.