Terminal Musterklauseln

Terminal. Die Karte wird vom Terminal entweder durch Lesen des auf der Karte befindlichen Chips oder Magnetstreifens erfasst. Die manuelle Eingabe von Kartendaten ist nicht zulässig.
Terminal. Genehmigt durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie GZ 2022-0.334.53 20 Check‐In‐Schalter 2 Sperrgepäck‐Schalter 7 Passagier‐Sicherheitskontrollgassen 7 Gates Schengen
Terminal. 2.1. Verfügt das VU über ein von der hobex zugelassenes Terminal, sind alle Transaktionen vollstän- dig hierüber abzuwickeln. Es bedarf unabhängig vom Betrag immer einer Transaktions-Genehmigung, die elektronisch über das Gerät eingeholt wird, es sei denn, dass mit der hobex schriftlich andere Ver- einbarungen getroffen wurden. 2.2. Bei der Autorisierungsanfrage des VU sind die jeweils von der hobex angeforderten Daten zu 2.3. Im Falle einer Betriebsstörung des Terminals sind die Belastungsbelege, soweit zulässig, ma- 2.4. Für sämtliche übermittelte Transaktionen sind die Belastungsbelege gemäß Nr. 9. aufzube-
Terminal. Bestelldaten Anzahl Bezeichnung (Terminaltyp) Anschlussart Preis1 Artikel-Nr.1 □ Miete: Terminal 60 Monate 1 monatlich € □ 1 monatlich € Transaktionen pro Monat 1–250 251–500 501–1.000 1.001–2.500 2.501–5.000 ab 5.001 Fix € € € € € € € Preis pro Transaktion Transaktionen pro Monat Mineralöl 1–1.000 1.001–2.000 2.001–2.500 ab 2.50110531217 10531217 10531217 10531217 € € € € Fix Artikelnummer 10531218 Preis pro Transaktion € □ Kauf: Service 48 Monate Netzservice und Hotline ZV Automat Hersteller monatlich € 33000039 □ SIM-Karte (für GPRS-Geräte) — — monatlich € □ Sonstiges Sammelgutschrift Light 0,01 € 10531157 Entweder vorkonfigurierter Versand an □ Bank □ Vertragspartner einmalig 0,00 € 32000022 oder Installation durch □ Service-Dienstleister der CardProcess □ Vertriebspartner einmalig € Gewünschter Installationstermin Abweichende Lieferanschrift 1 Zusätzlicher Vertrag erforderlich 2 Zusätzliche Verträge erforderlich. ec-Gutschrift ist nicht zusammen mit Kontowahl am Terminal und Sammelgutschrift kombinierbar. 3 Bei Neukunden von easyCredit erhalten wir die Vertragspartnernummer direkt nach der Freischaltung durch die Teambank. 4 Händlerdaten sind unter Punkt 2.1– 2.4 zu erfassen. Bonkopf (Bitte lesbar und in Blockbuchstaben ausfüllen. Max. 24 Zeichen pro Zeile)

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  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.