Geltendes Recht und Streitigkeiten Musterklauseln

Geltendes Recht und Streitigkeiten. 12.1 Die Vertragsparteien bemühen sich nach Treu und Glauben, Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben können, vertraulich zu lösen, indem sie Eskalationsverfahren durchführen, bevor sie Rechtsstreitigkeiten oder andere rechtliche Verfahren einleiten.
Geltendes Recht und Streitigkeiten. 1. Sämtliche Rechtsbeziehungen, an denen der Bedarfsträger beteiligt ist, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, selbst wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die andere an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei im Ausland ansässig ist. Eine mögliche Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Geltendes Recht und Streitigkeiten. A. Dieser VERTRAG wird in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht der nachstehend genannten Gerichtsbarkeit, die sich nach dem Sitz der vertrags-ausstellenden Niederlassung des Käufers richtet, geregelt und durchgesetzt und Streitigkeiten werden in Übereinstimmung mit diesem entschieden. Die Gerichte dieser Gerichtsbarkeit haben die aus- schließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus dem VERTRAG oder aus dessen Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit ergeben. Es gilt das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde, und zwar unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Standort der Niederlassung Geltendes Recht und Schiedsgerichtsstandort
Geltendes Recht und Streitigkeiten. Zu Beginn der Mietzeit kann eine Kaution erforderlich sein. Die Kaution wird, ohne Abzug von Verwaltungsgebühren, vom Vermieter an den Mieter innerhalb von zwei Wochen nach der Buchungszeit zurückerstattet. Wenn gegen die Regeln in den Artikeln 5 und/oder 7 verstoßen wurde, wird die gesamte Kaution zurückgehalten, unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Geltendes Recht und Streitigkeiten. 16.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt schwedischem materiellem Recht und ist nach diesem auszulegen.
Geltendes Recht und Streitigkeiten. 14.1 Auf alle Transaktionen, für die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, findet niederländisches Recht Anwendung, und zwar mit Ausschluss von internationalen Abkommen wie des Wiener Kaufrechtsübereinkommens, sofern diese keine zwingenden Rechtsvorschriften enthalten.
Geltendes Recht und Streitigkeiten. Unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Übereinkommens von 1980 über den Warenverkauf (CISG) gelten die Bestimmungen über das anwendbare Recht und die Beilegung von Streitigkeiten, wie sie im Kaufvertrag dargelegt sind und alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben. Die Bestimmungen dieser AGBs unterliegen dem niederländischen Recht der Niederlande und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder ihrem Gegenstand ergeben (einschließlich aller Fragen Gültigkeit oder Beendigung), werden den zuständigen Gerichten von Oost-Brabant (Ort 's-Hertogenbosch), Niederlande, zugetragen, unter der Voraussetzung, dass, falls Heliox der Kläger ist, Heliox nach eigenem Ermessen jeden solchen Streitfall entweder bei den genannten oder zuständigen Gerichten am Sitz des Kunden durchführen kann. Der Kunde verzichtet hiermit unwiderruflich auf jeglichen Einspruch gegen die Gerichtsbarkeit, Prozess und Gerichtsstand eines solchen Gerichts sowie auf die Wirksamkeit, Vollstreckung und Durchsetzung eines Beschlusses oder Urteils (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Versäumnisurteil) eines solchen Gerichts in Bezug auf diese AGB, soweit dies nach dem Recht einer jeder Gerichtsbarkeit, deren Recht als anwendbar auf die Wirksamkeit, Vollstreckung oder Ausführung eines solchen Beschlusses oder Urteils geltend gemacht werden könnte.
Geltendes Recht und Streitigkeiten. 10.7.1 Diese Vereinbarung zwischen Ellab und dem Kunden (sowie jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gestaltung ergeben) unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.