Common use of Terminkontrakte Clause in Contracts

Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann in großem Umfang Terminkontrakte einsetzen. Terminkontrakte sind Geschäfte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments oder Rechts zu einem späteren Datum und einem festgelegten Preis beinhalten. Terminkontrakte können von der Gesellschaft zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, z. B. zum Schutz vor Ungewissheiten bezüglich des Niveaus zukünftiger Devisenkurse. Terminkontrakte können auch zu dem Versuch verwendet werden, den Wert der bestehenden Wertpapierpositionen der Gesellschaft zu schützen, die in anderen Währungen als der Basiswährung des relevanten Teilfonds gehalten werden. Wie bei jedem Versuch der Absicherung des Downside-Risikos besteht das Risiko, dass es eine unvollkommene Korrelation zwischen dem Wert der Wertpapiere und den Terminkontrakten gibt, die bezüglich dieser Positionen eingegangen wurden, was zu einem ungeschützten Verlust führt. Terminkontrakte können auch zu Anlagezwecken, bei denen es sich nicht um eine Absicherung handelt, verwendet werden, um das Anlageziel der Gesellschaft zu verfolgen, z. B., wenn erwartet wird, dass der Wert einer bestimmten Währung steigt oder fällt. Terminkontrakte und Optionen darauf werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind nicht standardisiert; vielmehr fungieren Banken und Händler an diesen Märkten als Eigenhändler, die jedes Geschäft einzeln aushandeln. Bestimmte Devisenterminkontrakte werden jedoch von der CFTC als Swaps reguliert und sie werden freiwillig auf Swap-Plattformen gehandelt. Sofern die Swap-Gegenpartei des Anlageverwalters (für die Zwecke der Swap-Bestimmungen der CFTC) eine US- Person ist, müssen manche dieser Kontrakte eventuell durch eine regulierte US-amerikanische Clearingstelle zentral abgerechnet werden, und sie müssen eventuell zukünftig an regulierten Börsen oder Ausführungsplattformen gehandelt werden. Siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Erweiterte Regulierung der OTC-Derivatmärkte“. Interbank-Termingeschäfte und Kassageschäfte sind im Wesentlichen ungeregelt; es bestehen keine Beschränkungen für tägliche Kursschwankungen oder spekulative Positionen. Wie im Falle eines Futures-Kontrakts muss bei einem Terminkontrakt in der Regel nur ein deutlich geringerer Einschussbetrag im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Engagement bereitgestellt werden, das der Terminkontrakt der relevanten Anlage bereitstellt; er schafft einen Gearing- oder Hebeleffekt. Dies bedeutet, dass ein geringer Einschuss sowohl zu höheren Verlusten als auch zu höheren Gewinnen führen kann. Es bedeutet auch, dass eine relativ geringe Bewegung des zugrunde liegenden Instruments eine deutlich größere proportionale Bewegung des Wertes des Terminkontrakts zur Folge haben kann. Die an den Terminmärkten tätigen Eigenhändler sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Markt in den von ihnen gehandelten Währungen zu unterhalten, und diese Märkte können zuweilen über einen deutlich langen Zeitraum hinweg illiquide sein. Es hat Zeiträume gegeben, in denen sich bestimmte Teilnehmer dieser Märkte geweigert haben, Preise für bestimmte Währungen anzugeben, oder Preise mit einem ungewöhnlich breiten Spread zwischen dem Preis, zu dem sie zum Kaufen bereit waren, und dem Preis, zu dem sie zum Verkaufen bereit waren, angegeben haben. Auf den Terminmärkten, insbesondere den Währungsmärkten, können aufgrund von einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen, politischer Einflussnahme, Marktverwerfungen, unerwarteten Drittlandereignissen, die sich auf den Basiswert auswirken, außerplanmäßigen Feiertagen und Marktschließungen oder anderen Faktoren Störungen auftreten. Die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen durch staatliche Behörden kann die Termingeschäfte ebenfalls auf einen geringeren Wert sinken lassen als den, der vom Anlageverwalter unter normalen Umständen bevorzugt würde, und so zu einem möglichen Nachteil für die Gesellschaft führen. Die Illiquidität eines Marktes oder eine Marktstörung könnte für die Gesellschaft zu größeren Verlusten führen.

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Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann in großem Umfang Terminkontrakte einsetzen. Terminkontrakte sind Geschäfte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments oder Rechts zu einem späteren spä- teren Datum und einem festgelegten Preis beinhalten. Terminkontrakte können von der Gesellschaft zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, z. B. zum Schutz vor Ungewissheiten bezüglich des Niveaus zukünftiger Devisenkurse. Terminkontrakte können auch zu dem Versuch verwendet werden, den Wert der bestehenden Wertpapierpositionen der Gesellschaft zu schützen, die in anderen Währungen als der Basiswährung des relevanten Teilfonds gehalten werden. Wie bei jedem Versuch der Absicherung des Downside-Risikos besteht das Risiko, dass es eine unvollkommene Korrelation zwischen dem Wert der Wertpapiere und den Terminkontrakten gibt, die bezüglich dieser Positionen eingegangen wurden, was zu einem ungeschützten Verlust führt. Terminkontrakte können auch zu Anlagezwecken, bei denen es sich nicht um eine Absicherung handelt, verwendet werden, um das Anlageziel der Gesellschaft zu verfolgenver- folgen, z. B., wenn erwartet wird, dass der Wert einer bestimmten Währung steigt oder fällt. Terminkontrakte und Optionen darauf werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt ge- handelt und sind nicht standardisiert; vielmehr fungieren Banken und Händler an diesen Märkten als EigenhändlerEi- genhändler, die jedes Geschäft einzeln aushandeln. Bestimmte Devisenterminkontrakte werden jedoch von der CFTC als Swaps reguliert und sie werden freiwillig auf Swap-Plattformen gehandelt. Sofern die Swap-Gegenpartei des Anlageverwalters (für die Zwecke der Swap-Bestimmungen der CFTC) eine US- Person ist, müssen manche dieser Kontrakte eventuell durch eine regulierte US-amerikanische Clearingstelle zentral abgerechnet werden, und sie müssen eventuell zukünftig an regulierten re- gulierten Börsen oder Ausführungsplattformen gehandelt werden. Siehe dazu den nachstehenden Abschnitt Ab- schnitt „Erweiterte Regulierung der OTC-Derivatmärkte“. Interbank-Termingeschäfte und Kassageschäfte sind im Wesentlichen ungeregelt; es bestehen keine Beschränkungen für tägliche Kursschwankungen oder spekulative Positionen. Wie im Falle eines Futures-Kontrakts muss bei einem Terminkontrakt in der Regel nur ein deutlich geringerer Einschussbetrag im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Engagement bereitgestellt be- reitgestellt werden, das der Terminkontrakt der relevanten Anlage bereitstellt; er schafft einen Gearing- oder Hebeleffekt. Dies bedeutet, dass ein geringer Einschuss sowohl zu höheren Verlusten als auch zu höheren Gewinnen führen kann. Es bedeutet auch, dass eine relativ geringe Bewegung des zugrunde liegenden Instruments eine deutlich größere proportionale Bewegung des Wertes des Terminkontrakts zur Folge haben kann. Die an den Terminmärkten tätigen Eigenhändler sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Markt in den von ihnen gehandelten Währungen zu unterhalten, und diese Märkte können zuweilen über einen deutlich langen Zeitraum hinweg illiquide sein. Es hat Zeiträume gegeben, in denen sich bestimmte be- stimmte Teilnehmer dieser Märkte geweigert haben, Preise für bestimmte Währungen anzugeben, oder Preise Xxxxxx mit einem ungewöhnlich breiten Spread zwischen dem Preis, zu dem sie zum Kaufen bereit waren, und dem Preis, zu dem sie zum Verkaufen bereit waren, angegeben haben. Auf den Terminmärkten, insbesondere den Währungsmärkten, können aufgrund von einem ungewöhnlich hohen HandelsvolumenHandelsvolu- men, politischer Einflussnahme, Marktverwerfungen, unerwarteten Drittlandereignissen, die sich auf den Basiswert auswirken, außerplanmäßigen Feiertagen und Marktschließungen oder anderen Faktoren Störungen Stö- rungen auftreten. Die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen durch staatliche Behörden kann die Termingeschäfte Termin- geschäfte ebenfalls auf einen geringeren Wert sinken lassen als den, der vom Anlageverwalter unter normalen Umständen bevorzugt würde, und so zu einem möglichen Nachteil für die Gesellschaft führen. Die Illiquidität eines Marktes oder eine Marktstörung könnte für die Gesellschaft zu größeren Verlusten führen.

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Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann in großem Umfang Terminkontrakte einsetzen. Terminkontrakte sind Geschäfte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments oder Rechts zu einem späteren Datum und einem festgelegten Preis beinhalten. Terminkontrakte können von der Gesellschaft zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, z. B. zum Schutz vor Ungewissheiten bezüglich des Niveaus Ni- veaus zukünftiger Devisenkurse. Terminkontrakte können auch zu dem Versuch verwendet werden, den Wert der bestehenden Wertpapierpositionen der Gesellschaft zu schützen, die in anderen Währungen Währun- gen als der Basiswährung des relevanten Teilfonds gehalten werden. Wie bei jedem Versuch der Absicherung Absi- cherung des Downside-Risikos besteht das Risiko, dass es eine unvollkommene Korrelation zwischen dem Wert der Wertpapiere und den Terminkontrakten gibt, die bezüglich dieser Positionen eingegangen wurden, was zu einem ungeschützten Verlust führt. Terminkontrakte können auch zu Anlagezwecken, bei denen es sich nicht um eine Absicherung handelt, verwendet werden, um das Anlageziel der Gesellschaft Ge- sellschaft zu verfolgen, z. B., wenn erwartet wird, dass der Wert einer bestimmten Währung steigt oder fällt. Terminkontrakte und Optionen darauf werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind nicht standardisiert; vielmehr fungieren Banken und Händler an diesen Märkten als Eigenhändler, die jedes Geschäft einzeln aushandeln. Bestimmte Devisenterminkontrakte werden jedoch je- doch von der CFTC als Swaps reguliert und sie werden freiwillig auf Swap-Plattformen gehandelt. Sofern So- fern die Swap-Gegenpartei des Anlageverwalters (für die Zwecke der Swap-Bestimmungen der CFTC) eine US- US-Person ist, müssen manche dieser Kontrakte eventuell durch eine regulierte US-amerikanische Clearingstelle zentral abgerechnet werden, und sie müssen eventuell zukünftig an regulierten Börsen oder Ausführungsplattformen gehandelt werden. Siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Erweiterte Regulierung der OTC-Derivatmärkte“. Interbank-Termingeschäfte und Kassageschäfte sind im Wesentlichen Wesent- lichen ungeregelt; es bestehen keine Beschränkungen für tägliche Kursschwankungen oder spekulative Positionen. Wie im Falle eines Futures-Kontrakts muss bei einem Terminkontrakt in der Regel nur ein deutlich geringerer Einschussbetrag im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Engagement bereitgestellt werden, das der Terminkontrakt der relevanten Anlage bereitstellt; er schafft einen Gearing- oder HebeleffektHe- belungseffekt. Dies bedeutet, dass ein geringer Einschuss sowohl zu höheren Verlusten als auch zu höheren Gewinnen führen kann. Es bedeutet auch, dass eine relativ geringe Bewegung des zugrunde liegenden Instruments eine deutlich größere proportionale Bewegung des Wertes des Terminkontrakts zur Folge haben kann. Die an den Terminmärkten tätigen Eigenhändler sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Markt in den von ihnen gehandelten Währungen zu unterhalten, und diese Märkte können zuweilen zuwei- len über einen deutlich langen Zeitraum hinweg illiquide sein. Es hat Zeiträume gegeben, in denen sich bestimmte Teilnehmer dieser Märkte geweigert haben, Preise für bestimmte Währungen anzugeben, oder Preise mit einem ungewöhnlich breiten Spread zwischen dem Preis, zu dem sie zum Kaufen bereit waren, und dem Preis, zu dem sie zum Verkaufen bereit waren, angegeben haben. Auf den TerminmärktenTermin- märkten, insbesondere den Währungsmärkten, können aufgrund von einem ungewöhnlich hohen HandelsvolumenHan- delsvolumen, politischer Einflussnahme, Marktverwerfungen, unerwarteten Drittlandereignissen, die sich auf den Basiswert auswirken, außerplanmäßigen Feiertagen und Marktschließungen oder anderen Faktoren Störungen auftreten. Die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen durch staatliche Behörden kann die Termingeschäfte ebenfalls auf einen geringeren Wert sinken lassen als den, der vom Anlageverwalter Anlageverwal- ter unter normalen Umständen bevorzugt würde, und so zu einem möglichen Nachteil für die Gesellschaft Gesell- schaft führen. Die Illiquidität eines Marktes oder eine Marktstörung könnte für die Gesellschaft zu größeren grö- ßeren Verlusten führen.

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Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann in großem Umfang Terminkontrakte einsetzen. Terminkontrakte sind Geschäfte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments oder Rechts zu einem späteren Datum und einem festgelegten Preis beinhalten. Terminkontrakte können von der Gesellschaft zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, z. B. zum Schutz vor Ungewissheiten bezüglich des Niveaus zukünftiger Devisenkurse. Terminkontrakte können auch zu dem Versuch verwendet werden, den Wert der bestehenden Wertpapierpositionen der Gesellschaft zu schützen, die in anderen Währungen als der Basiswährung des relevanten Teilfonds gehalten werden. Wie bei jedem Versuch der Absicherung des Downside-Risikos besteht das Risiko, dass es eine unvollkommene Korrelation zwischen dem Wert der Wertpapiere und den Terminkontrakten gibt, die bezüglich dieser Positionen eingegangen wurden, was zu einem ungeschützten Verlust führt. Terminkontrakte können auch zu Anlagezwecken, bei denen es sich nicht um eine Absicherung handelt, verwendet verwend et werden, um das Anlageziel der Gesellschaft zu verfolgen, z. B., wenn erwartet wird, dass der Wert einer bestimmten Währung steigt oder fällt. Terminkontrakte und Optionen darauf werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind nicht standardisiert; vielmehr fungieren Banken und Händler an diesen Märkten als Eigenhändler, die jedes Geschäft einzeln aushandeln. Bestimmte Devisenterminkontrakte werden jedoch von der CFTC als Swaps reguliert und sie werden freiwillig f reiwillig auf Swap-Plattformen gehandelt. Sofern die Swap-Gegenpartei des Anlageverwalters (für die Zwecke der Swap-Bestimmungen der CFTC) eine US- Person ist, müssen manche dieser Kontrakte eventuell durch eine regulierte US-amerikanische Clearingstelle zentral abgerechnet werden, und sie müssen eventuell zukünftig an regulierten Börsen oder Ausführungsplattformen gehandelt werden. Siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Erweiterte Regulierung der OTC-Derivatmärkte“. Interbank-Termingeschäfte und Kassageschäfte sind im Wesentlichen ungeregelt; es bestehen keine Beschränkungen für tägliche Kursschwankungen oder spekulative Positionen. Wie im Falle eines Futures-Kontrakts muss bei einem Terminkontrakt in der Regel nur ein deutlich geringerer Einschussbetrag im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Engagement bereitgestellt werden, das der Terminkontrakt der relevanten Anlage bereitstellt; er schafft einen Gearing- oder Hebeleffekt. Dies bedeutet, dass ein geringer Einschuss sowohl zu höheren Verlusten als auch zu höheren Gewinnen führen kann. Es bedeutet auch, dass eine relativ geringe Bewegung des zugrunde liegenden Instruments eine deutlich größere proportionale Bewegung des Wertes des Terminkontrakts zur Folge haben kann. Die an den Terminmärkten tätigen Eigenhändler sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Markt in den von ihnen gehandelten Währungen zu unterhalten, und diese Märkte können zuweilen über einen deutlich langen Zeitraum hinweg illiquide sein. Es hat Zeiträume gegeben, in denen sich bestimmte Teilnehmer dieser Märkte geweigert haben, Preise für bestimmte Währungen anzugeben, oder Preise mit einem ungewöhnlich breiten Spread zwischen dem Preis, zu dem sie zum Kaufen bereit waren, und dem Preis, zu dem sie zum Verkaufen bereit waren, angegeben haben. Auf den Terminmärkten, insbesondere den Währungsmärkten, können aufgrund von einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen, politischer Einflussnahme, Marktverwerfungen, unerwarteten Drittlandereignissen, die sich auf den Basiswert auswirken, außerplanmäßigen Feiertagen und Marktschließungen oder anderen Faktoren Störungen auftreten. Die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen durch staatliche Behörden kann die Termingeschäfte ebenfalls auf einen geringeren Wert sinken lassen als den, der vom Anlageverwalter unter normalen Umständen bevorzugt würde, und so zu einem möglichen Nachteil für die Gesellschaft führen. Die Illiquidität eines Marktes oder eine Marktstörung könnte für die Gesellschaft zu größeren Verlusten führen.

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Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann in großem Umfang Terminkontrakte einsetzen. Terminkontrakte sind Geschäfte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments oder Rechts zu einem späteren Datum und einem festgelegten Preis beinhalten. Terminkontrakte können von der Gesellschaft zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, z. B. zum Schutz vor Ungewissheiten bezüglich des Niveaus zukünftiger Devisenkurse. Terminkontrakte können auch zu dem Versuch verwendet werden, den Wert der bestehenden Wertpapierpositionen der Gesellschaft zu schützen, die in anderen Währungen als der Basiswährung des relevanten Teilfonds gehalten werden. Wie bei jedem Versuch der Absicherung des Downside-Risikos besteht das Risiko, dass es eine unvollkommene Korrelation zwischen dem Wert der Wertpapiere und den Terminkontrakten gibt, die bezüglich dieser Positionen eingegangen wurden, was zu einem ungeschützten Verlust führt. Terminkontrakte können auch zu Anlagezwecken, bei denen es sich nicht um eine Absicherung handelt, verwendet werden, um das Anlageziel der Gesellschaft zu verfolgen, z. B., wenn erwartet wird, dass der Wert einer bestimmten Währung steigt oder fällt. Terminkontrakte und Optionen darauf werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind nicht standardisiert; vielmehr fungieren Banken und Händler an diesen Märkten als Eigenhändler, die jedes Geschäft einzeln aushandeln. Bestimmte Devisenterminkontrakte werden jedoch von der CFTC als Swaps reguliert und sie werden freiwillig auf Swap-Plattformen gehandelt. Sofern die Swap-Gegenpartei des Anlageverwalters (für die Zwecke der Swap-Bestimmungen der CFTC) eine US- US-Person ist, müssen manche dieser Kontrakte eventuell durch eine regulierte US-US- amerikanische Clearingstelle zentral abgerechnet werden, und sie müssen eventuell zukünftig an regulierten Börsen oder Ausführungsplattformen gehandelt werden. Siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Erweiterte Regulierung der OTC-Derivatmärkte“. Interbank-Termingeschäfte und Kassageschäfte sind im Wesentlichen ungeregelt; es bestehen keine Beschränkungen für tägliche Kursschwankungen oder spekulative Positionen. Wie im Falle eines Futures-Kontrakts muss bei einem Terminkontrakt in der Regel nur ein deutlich geringerer Einschussbetrag im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Engagement bereitgestellt werden, das der Terminkontrakt der relevanten Anlage bereitstellt; er schafft einen Gearing- oder HebeleffektHebelungseffekt. Dies bedeutet, dass ein geringer Einschuss sowohl zu höheren Verlusten als auch zu höheren Gewinnen führen kann. Es bedeutet auch, dass eine relativ geringe Bewegung des zugrunde liegenden Instruments eine deutlich größere proportionale Bewegung des Wertes des Terminkontrakts zur Folge haben kann. Die an den Terminmärkten tätigen Eigenhändler sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Markt in den von ihnen gehandelten Währungen zu unterhalten, und diese Märkte können zuweilen über einen deutlich langen Zeitraum hinweg illiquide sein. Es hat Zeiträume gegeben, in denen sich bestimmte Teilnehmer dieser Märkte geweigert haben, Preise für bestimmte Währungen anzugeben, oder Preise mit einem ungewöhnlich breiten Spread zwischen dem Preis, zu dem sie zum Kaufen bereit waren, und dem Preis, zu dem sie zum Verkaufen bereit waren, angegeben haben. Auf den Terminmärkten, insbesondere den Währungsmärkten, können aufgrund von einem ungewöhnlich hohen Handelsvolumen, politischer Einflussnahme, Marktverwerfungen, unerwarteten Drittlandereignissen, die sich auf den Basiswert auswirken, außerplanmäßigen Feiertagen und Marktschließungen oder anderen Faktoren Störungen auftreten. Die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen durch staatliche Behörden kann die Termingeschäfte ebenfalls auf einen geringeren Wert sinken lassen als den, der vom Anlageverwalter unter normalen Umständen bevorzugt würde, und so zu einem möglichen Nachteil für die Gesellschaft führen. Die Illiquidität eines Marktes oder eine Marktstörung könnte für die Gesellschaft zu größeren Verlusten führen.

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Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann in großem Umfang Terminkontrakte einsetzen. Terminkontrakte sind Geschäfte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments oder Rechts zu einem späteren spä- teren Datum und einem festgelegten Preis beinhalten. Terminkontrakte können von der Gesellschaft zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, z. B. zum Schutz vor Ungewissheiten bezüglich des Niveaus zukünftiger Devisenkurse. Terminkontrakte können auch zu dem Versuch verwendet werden, den Wert der bestehenden Wertpapierpositionen der Gesellschaft zu schützen, die in anderen Währungen als der Basiswährung des relevanten Teilfonds gehalten werden. Wie bei jedem Versuch der Absicherung des Downside-Risikos besteht das Risiko, dass es eine unvollkommene Korrelation zwischen dem Wert der Wertpapiere und den Terminkontrakten gibt, die bezüglich dieser Positionen eingegangen wurden, was zu einem ungeschützten Verlust führt. Terminkontrakte können auch zu Anlagezwecken, bei denen es sich nicht um eine Absicherung handelt, verwendet werden, um das Anlageziel der Gesellschaft zu verfolgenver- folgen, z. B., wenn erwartet wird, dass der Wert einer bestimmten Währung steigt oder fällt. Terminkontrakte und Optionen darauf werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt ge- handelt und sind nicht standardisiert; vielmehr fungieren Banken und Händler an diesen Märkten als EigenhändlerEi- genhändler, die jedes Geschäft einzeln aushandeln. Bestimmte Devisenterminkontrakte werden jedoch von der CFTC als Swaps reguliert und sie werden freiwillig auf Swap-Plattformen gehandelt. Sofern die Swap-Gegenpartei des Anlageverwalters (für die Zwecke der Swap-Bestimmungen der CFTC) eine US- Person ist, müssen manche dieser Kontrakte eventuell durch eine regulierte US-amerikanische Clearingstelle zentral abgerechnet werden, und sie müssen eventuell zukünftig an regulierten re- gulierten Börsen oder Ausführungsplattformen gehandelt werden. Siehe dazu den nachstehenden Abschnitt Ab- schnitt „Erweiterte Regulierung der OTC-Derivatmärkte“. Interbank-Termingeschäfte und Kassageschäfte sind im Wesentlichen ungeregelt; es bestehen keine Beschränkungen für tägliche Kursschwankungen oder spekulative Positionen. Wie im Falle eines Futures-Kontrakts muss bei einem Terminkontrakt in der Regel nur ein deutlich geringerer Einschussbetrag im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Engagement bereitgestellt be- reitgestellt werden, das der Terminkontrakt der relevanten Anlage bereitstellt; er schafft einen Gearing- oder Hebeleffekt. Dies bedeutet, dass ein geringer Einschuss sowohl zu höheren Verlusten als auch zu höheren Gewinnen führen kann. Es bedeutet auch, dass eine relativ geringe Bewegung des zugrunde liegenden Instruments eine deutlich größere proportionale Bewegung des Wertes des Terminkontrakts zur Folge haben kann. Die an den Terminmärkten tätigen Eigenhändler sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Markt in den von ihnen gehandelten Währungen zu unterhalten, und diese Märkte können zuweilen über einen deutlich langen Zeitraum hinweg illiquide sein. Es hat Zeiträume gegeben, in denen sich bestimmte be- stimmte Teilnehmer dieser Märkte geweigert haben, Preise für bestimmte Währungen anzugeben, oder Preise mit einem ungewöhnlich breiten Spread zwischen dem Preis, zu dem sie zum Kaufen bereit waren, und dem Preis, zu dem sie zum Verkaufen bereit waren, angegeben haben. Auf den Terminmärkten, insbesondere den Währungsmärkten, können aufgrund von einem ungewöhnlich hohen HandelsvolumenHandelsvolu- men, politischer Einflussnahme, Marktverwerfungen, unerwarteten Drittlandereignissen, die sich auf den Basiswert auswirken, außerplanmäßigen Feiertagen und Marktschließungen oder anderen Faktoren Störungen Stö- rungen auftreten. Die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen durch staatliche Behörden kann die Termingeschäfte Termin- geschäfte ebenfalls auf einen geringeren Wert sinken lassen als den, der vom Anlageverwalter unter normalen Umständen bevorzugt würde, und so zu einem möglichen Nachteil für die Gesellschaft führen. Die Illiquidität eines Marktes oder eine Marktstörung könnte für die Gesellschaft zu größeren Verlusten führen.

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Terminkontrakte. Die Gesellschaft kann in großem grossem Umfang Terminkontrakte einsetzen. Terminkontrakte sind Geschäfte, die eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Instruments oder Rechts zu einem späteren Datum und einem festgelegten Preis beinhalten. Terminkontrakte können von der Gesellschaft zu Absicherungszwecken eingesetzt werden, z. B. zum Schutz vor Ungewissheiten bezüglich des Niveaus Ni- veaus zukünftiger Devisenkurse. Terminkontrakte können auch zu dem Versuch verwendet werden, den Wert der bestehenden Wertpapierpositionen der Gesellschaft zu schützen, die in anderen Währungen Währun- gen als der Basiswährung des relevanten Teilfonds gehalten werden. Wie bei jedem Versuch der Absicherung Absi- cherung des Downside-Risikos besteht das Risiko, dass es eine unvollkommene Korrelation zwischen dem Wert der Wertpapiere und den Terminkontrakten gibt, die bezüglich dieser Positionen eingegangen wurden, was zu einem ungeschützten Verlust führt. Terminkontrakte können auch zu Anlagezwecken, bei denen es sich nicht um eine Absicherung handelt, verwendet werden, um das Anlageziel der Gesellschaft Ge- sellschaft zu verfolgen, z. B., wenn erwartet wird, dass der Wert einer bestimmten Währung steigt oder fällt. Terminkontrakte und Optionen darauf werden im Gegensatz zu Futures-Kontrakten nicht an Börsen gehandelt und sind nicht standardisiert; vielmehr fungieren Banken und Händler an diesen Märkten als Eigenhändler, die jedes Geschäft einzeln aushandeln. Bestimmte Devisenterminkontrakte werden jedoch je- doch von der CFTC als Swaps reguliert und sie werden freiwillig auf Swap-Plattformen gehandelt. Sofern So- fern die Swap-Gegenpartei des Anlageverwalters (für die Zwecke der Swap-Bestimmungen der CFTC) eine US- US-Person ist, müssen manche dieser Kontrakte eventuell durch eine regulierte US-amerikanische Clearingstelle zentral abgerechnet werden, und sie müssen eventuell zukünftig an regulierten Börsen oder Ausführungsplattformen gehandelt werden. Siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Erweiterte Regulierung der OTC-Derivatmärkte“. Interbank-Termingeschäfte und Kassageschäfte sind im Wesentlichen Wesent- lichen ungeregelt; es bestehen keine Beschränkungen für tägliche Kursschwankungen oder spekulative Positionen. Wie im Falle eines Futures-Kontrakts muss bei einem Terminkontrakt in der Regel nur ein deutlich geringerer Einschussbetrag im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Engagement bereitgestellt werden, das der Terminkontrakt der relevanten Anlage bereitstellt; er schafft einen Gearing- oder HebeleffektHe- belungseffekt. Dies bedeutet, dass ein geringer Einschuss sowohl zu höheren Verlusten als auch zu höheren Gewinnen führen kann. Es bedeutet auch, dass eine relativ geringe Bewegung des zugrunde liegenden Instruments eine deutlich größere grössere proportionale Bewegung des Wertes des Terminkontrakts zur Folge haben kann. Die an den Terminmärkten tätigen Eigenhändler sind nicht verpflichtet, weiterhin einen Markt in den von ihnen gehandelten Währungen zu unterhalten, und diese Märkte können zuweilen zuwei- len über einen deutlich langen Zeitraum hinweg illiquide sein. Es hat Zeiträume gegeben, in denen sich bestimmte Teilnehmer dieser Märkte geweigert haben, Preise für bestimmte Währungen anzugeben, oder Preise mit einem ungewöhnlich breiten Spread zwischen dem Preis, zu dem sie zum Kaufen bereit waren, und dem Preis, zu dem sie zum Verkaufen bereit waren, angegeben haben. Auf den TerminmärktenTermin- märkten, insbesondere den Währungsmärkten, können aufgrund von einem ungewöhnlich hohen HandelsvolumenHan- delsvolumen, politischer Einflussnahme, Marktverwerfungen, unerwarteten Drittlandereignissen, die sich auf den Basiswert auswirken, außerplanmäßigen ausserplanmässigen Feiertagen und Marktschließungen Marktschliessungen oder anderen an- deren Faktoren Störungen auftreten. Die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen Kontrollmassnahmen durch staatliche Behörden Behör- den kann die Termingeschäfte ebenfalls auf einen geringeren Wert sinken lassen als den, der vom Anlageverwalter unter normalen Umständen bevorzugt würde, und so zu einem möglichen Nachteil für die Gesellschaft führen. Die Illiquidität eines Marktes oder eine Marktstörung könnte für die Gesellschaft zu größeren grösseren Verlusten führen.

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