Terminkontrakte. Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflicht- ende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fällig- keitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine be- stimmte Menge eines bestimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Ter- minkontrakte auf für den Fonds erwerbbare Wertpapiere und Geld- marktinstrumente, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sowie auf Qualifizierte Finanzindices abschließen. In Terminkontrakte auf Schuldscheindarlehen gem. § 198 Nr. 4 KAGB wird aktuell nicht in- vestiert.
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Terminkontrakte. Terminkontrakte sind für beide Vertragspartner unbedingt verpflicht- ende Vereinbarungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fällig- keitsdatum, oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, eine be- stimmte Menge eines bestimmten Basiswerts zu einem im Voraus bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze Ter- minkontrakte auf für den Fonds erwerbbare Wertpapiere und Geld- marktinstrumente, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sowie auf Qualifizierte qualifizierte Finanzindices abschließen. In Terminkontrakte auf Schuldscheindarlehen gem. § 198 Nr. 4 KAGB wird aktuell nicht in- vestiert.
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