Tilgung Musterklauseln

Tilgung. Nimmt ein Kunde ein Darlehen auf, so ist der Kreditgeber verpflichtet, dem Kunden den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Zins zu bezahlen und das Dar- lehen bei Fälligkeit zurückzuerstatten, also zu tilgen. Siehe hierzu Ziffer 3.5. Sie müssen den eingeräumten Kredit ent- sprechend der Vereinbarung im Kreditver- trag tilgen, das heißt, zurückzahlen. Diese Rückzahlungsbeträge nennt man Tilgungs- beträge. Einzelheiten zur Höhe Ihrer Til- gungsbeiträge können Sie der vorvertrag- lichen Information oder einem Tilgungsplan (siehe dort) entnehmen.
Tilgung. 9.1 Der Kunde hat den Kredit zum vereinbarten Fälligkeitsdatum auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zurückzuzahlen. Der Tilgungsbetrag setzt sich aus dem Kreditbetrag und den vereinbarten Zinsen (gemäß Rechnung) sowie sämtlichen zusätzlich fälligen Gebühren in Übereinstimmung mit dem Kreditrahmenvertrag zusammen. Sämtliche Rückzahlungen haben in Euro (€) zu erfolgen. Die Laufzeit des Kredits beginnt mit Auszahlung des Kreditbetrags an den Kunden. Falls vereinbart wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in einer anderen Währung nachkommt, so trägt er sämtliche Gebühren, die sich aus der Umrechnung dieser Währung in Euro (€) ergeben.
Tilgung. Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll fortlaufend erfolgen. Die letzte Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit (Endfälligkeit zum 31.12.2028). Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die Tilgung nicht oder nicht zu den geplanten Zeitpunkten erfolgen kann. Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zu den geplanten Tilgungszeiten ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
Tilgung. Während der tilgungsfreien Jahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit • monatlich in Annuitäten zurückgezahlt. • bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden. Es ist nur eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrags erlaubt. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen.
Tilgung. 1.1 Den SWR stehen die im Sperrauftrag detailliert aufgeführten Forderungen Ihnen gegenüber zu. Der Kunde wünscht eine ☐ Stundung* bis …………………………. Datum (TT, MM, JJJJ)* ☐ Ratenzahlung*
Tilgung. (vergleiche Ziffer 9.4.2 „Kreditförderung“ in der Richtlinie BEG WG)
Tilgung. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren ist der gesamte Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit fällig. Bei Darlehen mit Laufzeiten von 5, 7, oder 10 Jahren erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre die Ratentilgung in gleichen Vierteljahresraten je- weils zum Quartalsende, wobei die Tilgungsverrechnung zum Zeitpunkt der Fälligkeit erfolgt. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu entrichten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehen- den Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Tilgung. ☐ Tilgungen sind auf folgendes Konto des Darlehensgebers/der Darlehensgeberin zu überweisen: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bankinstitut Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von Betrag Euro zurückzuzahlen. Zahlungen des Darlehensnehmers/der Darlehensnehmerin werden zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet. ☐ Das Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am Datum einschließlich Kosten und Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer/Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, vorfristig Zahlungen zu leisten, die auf etwaige Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden. ☐ Das Darlehen ist jederzeit mit einer Frist von Anzahl Monaten kündbar und innerhalb von Anzahl Monaten nach Zugang der Kündigung einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.
Tilgung. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie lediglich die Zinsen und das Garantieentgelt auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit • vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Tilgung. □ Monatliche Tilgung Das Darlehen ist in monatlichen Raten von EUR jeweils zum . Werktag zurückzuzahlen. Maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto des Darlehensgebers. Die erste Rate ist am fällig. Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet. □ Tilgung mit Endfälligkeit Das Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am einschließlich Kosten und Zinsen zurückzuzahlen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, jederzeit Zahlungen zu leisten, die auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden.