Common use of Tod des Arbeitnehmers Clause in Contracts

Tod des Arbeitnehmers. 54.1 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitge- ber ist jedoch verpflichtet, dem hinterlassenen Ehegatten oder den minderjäh- rigen Kindern oder bei Fehlen dieser Erben anderen Personen, denen gegen- über der Arbeitnehmer eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, einen Lohnnach- genuss zu gewähren.

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Samples: www.prk-gaertner.ch, gav.arbeitsrechtler.ch

Tod des Arbeitnehmers. 54.1 50.1 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. Arbeitsverhältnis.1) Der Arbeitge- ber Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem hinterlassenen Ehegatten Ehe- gatten oder den minderjäh- rigen minderjährigen Kindern oder bei Fehlen dieser Erben anderen Personen, denen gegen- über gegenüber der Arbeitnehmer eine ei- ne Unterstützungspflicht erfüllt hat, einen Lohnnach- genuss Lohnnachgenuss zu gewähren.gewähren.2)

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Samples: www.plk-elektro.ch

Tod des Arbeitnehmers. 54.1 59.1 Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitge- ber Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, dem hinterlassenen Ehegatten Ehe- gatten oder den minderjäh- rigen minderjährigen Kindern oder bei Fehlen dieser Erben anderen Personen, denen gegen- über gegenüber der Arbeitnehmer eine ei- ne Unterstützungspflicht erfüllt hat, einen Lohnnach- genuss Lohnnachgenuss zu gewähren.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch