Feiertagsentschädigung. 32.1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum normalen Lohn.
Feiertagsentschädigung. 1 Der Arbeitnehmende hat Anspruch auf Vergütung des Lohnausfalles an den im Anhang II aufgeführten höchstens neun Feiertagen (einschliesslich des eidgen. Bundesfeiertages am 1. August), wenn diese auf einen Arbeitstag fallen. Feiertage können weder kompensiert noch wegen Krankheit oder Unfall nachbezogen werden ausser jene, die in die Ferien fallen. An den überzähligen kantonalen Feiertagen besteht kein Anspruch auf Vergütung des Lohnausfalles.
Feiertagsentschädigung. Art. 33 Gleitender Ruhestand Art. 34 Absenzenentschädigung Arbeitszeit, Ferien, Feiertage, gleitender Ruhestand
Feiertagsentschädigung. 28.1 Für Arbeitnehmer im Monatslohn ist die Feiertagsentschädigung im Monatslohn inbegriffen. Ein Lohnabzug erfolgt nicht.
Feiertagsentschädigung. Die Feiertagsentschädigung richtet sich grundsätzlich nach Art. 14 GAV Personalverleih oder nach den Bestimmungen von anderen Gesamtarbeitsverträgen gemäss Art. 3 Abs. 1 GAV Personalverleih. Der 1. August ist grundsätzlich ein bezahlter Feiertag, sofern er auf einen Werktag fällt. Die konkrete, für den Arbeitseinsatz gültige Feiertagsentschädigung wird im Einsatzvertrag individuell vereinbart und aufgeführt.
Feiertagsentschädigung. Art. 35 Gleitender Ruhestand Art. 36 Vorzeitige Pensionierung
Feiertagsentschädigung. 1 Die Feiertagsentschädigung bemisst sich nach den ausfallenden Normalarbeitsstunden zum nor- malen Lohn.
Feiertagsentschädigung. 10.5.1 Anzahl Feier- und Ruhetage pro Jahr Pro Jahr werden maximal 9 Feier- und Ruhetage (inkl. 1. August) vergütet, wenn sie auf einen Arbeitstag fallen. Fehlt ein lokaler GAV gelten die vom jeweiligen Kanton festgelegten gesetzlichen Feier- und Ruhetage. Fallen die entschädi- gungsberechtigten Feiertage in die Ferien, sind sie ebenfalls zu vergüten.
Feiertagsentschädigung. 22.1 Die auf einen Arbeitstag fallenden gesetzlichen Feiertage (maximal 9 Feiertage pro Jahr) werden zum vollen Normalstundenlohn entschädigt. Massgebend für die Berechnung der Feiertagsent- schädigung sind die ausfallenden Normalarbeitsstunden. An Orten mit mehr als 9 gesetzlichen Feiertagen werden die ent- schädigungspflichtigen Feiertage betrieblich festgelegt.
Feiertagsentschädigung. 34.1 Für Arbeitnehmende im Monatslohn ist die Feiertagsentschädigung im Mo- natslohn inbegriffen. Ein Lohnabzug erfolgt nicht.