Common use of Transaktionen (Kauf/Verkauf) Clause in Contracts

Transaktionen (Kauf/Verkauf). Vor der Ausführung von Transaktionen ist die ebase berechtigt, die Verfügungs- berechtigung des Kunden festzustellen. Die ebase nimmt Aufträge zum Kauf/Verkauf von Fondsanteilen nur entgegen, sofern die Fondsanteile des betreffenden Fonds von der ebase in ihrem Fonds- spektrum unter xxx.xxxxx.xxx angeboten werden und keine sonstigen Verfü- gungsbeschränkungen (z. B. aufgrund von Verpfändungen, Sperrfristen) entge- genstehen. Die ebase hat das Recht, bei Aufträgen per Telefax eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bzw. den im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen und ggf. einen Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestä- tigung/des Originalauftrags zu überweisen. Wird ein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern der Kunde eine externe Bankverbindung angibt (z. B. für Verkäufe oder Käufe), muss diese grundsätzlich bei einem inländischen und/oder ausländi- schen Kreditinstitut geführt werden, sofern dieses innerhalb des Gebietes des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) (die derzeitigen Mitglieds- staaten und Gebiete des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums sind im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr angegeben) liegt und sei- ne Abwicklungsprozesse nach den einheitlichen SEPA-Regularien durchführt. SEPA-Lastschriften können nur von SEPA-Bankverbindungen in Ländern ein- gezogen werden, in denen alle Banken das CORE-Lastschriftverfahren akzep- tieren. Eine vom Kunden angegebene externe Bankverbindung kann nur durch einen schriftlichen, im Original unterschriebenen Auftrag an die ebase geändert werden.

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Transaktionen (Kauf/Verkauf). Vor der Ausführung von Transaktionen ist die ebase berechtigt, die Verfügungs- berechtigung Verfügungsbe- rechtigung des Kunden festzustellen. Die ebase nimmt Aufträge zum Kauf/Verkauf von Fondsanteilen nur entgegen, sofern die Fondsanteile des betreffenden Fonds von der ebase in ihrem Fonds- spektrum unter xxx.xxxxx.xxx angeboten werden und keine sonstigen Verfü- gungsbeschränkungen Ver- fügungsbeschränkungen (z. B. aufgrund von Verpfändungen, Sperrfristen) entge- genstehenent- gegenstehen. Die ebase hat das Recht, bei Aufträgen per Telefax eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bzw. den im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen und ggf. einen Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestä- tigung/des Originalauftrags zu überweisen. Wird ein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern der Kunde eine externe Bankverbindung angibt (z. B. für Verkäufe oder Käufe), muss diese grundsätzlich bei einem inländischen und/oder ausländi- schen Kreditinstitut geführt werden, sofern dieses innerhalb des Gebietes des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums Zahlungsverkehrsraums* (SEPA) (die derzeitigen Mitglieds- staaten und Gebiete des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums sind im Anhang der Bedingungen für den Zahlungsverkehr angegeben) liegt und sei- ne Abwicklungsprozesse seine Abwick- lungsprozesse nach den einheitlichen SEPA-Regularien durchführt. SEPA-Lastschriften Last- schriften können nur von SEPA-Bankverbindungen in Ländern ein- gezogen werdeneingezogen wer- den, in denen alle Banken das CORE-Lastschriftverfahren akzep- tieren. Eine vom Kunden angegebene externe Bankverbindung kann nur durch einen schriftlichen, im Original unterschriebenen Auftrag an die ebase geändert werdenakzeptieren.

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