Common use of Transaktionen (Kauf/Verkauf) Clause in Contracts

Transaktionen (Kauf/Verkauf). Vor der Ausführung von Transaktionen ist die ebase berechtigt, die Verfügungsberechtigung des Kunden festzustellen. Die ebase nimmt Aufträge zum Kauf/Verkauf von Investmentfondsan- teilen nur entgegen, sofern die Anteile des betreffenden Investment- fonds von der ebase in ihrem Fondspektrum (xxx.xxxxx.xxx) ange- boten werden und keine sonstigen Verfügungsbeschränkungen (z. B. aufgrund von Verpfändungen, Sperrfristen) entgegenstehen. Die ebase hat das Recht, bei Aufträgen per Telefax eine zusätzliche schrift- liche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bzw. den im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen und ggf einen Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung/des Originalauftrags zu überweisen. Wird ein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern der Kunde eine externe Bankverbindung angibt (z. B. für Last- schriften oder für das Online-Banking), muss diese bei einem inländi- schen Kreditinstitut bzw. bei ausgewählten ausländischen Kreditinsti- tuten, welche bei der ebase erfragt werden können, geführt werden.

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Samples: fondsvermittlung24.de, 4free.de

Transaktionen (Kauf/Verkauf). Vor der Ausführung von Transaktionen ist die ebase berechtigt, die Verfügungsberechtigung Verfügungs- berechtigung des Kunden festzustellen. Die ebase nimmt Aufträge zum Kauf/Verkauf von Investmentfondsan- teilen Investmentfondsanteilen nur entgegen, sofern die Anteile des betreffenden Investment- fonds Investmentfonds von der ebase in ihrem Fondspektrum (xxx.xxxxx.xxx) ange- boten angeboten werden und keine sonstigen sonsti- gen Verfügungsbeschränkungen (z. B. aufgrund von Verpfändungen, SperrfristenSperrfris- ten) entgegenstehen. Die ebase hat das Recht, bei Aufträgen per Telefax eine zusätzliche schrift- liche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bzw. den im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen und ggf einen Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen schrift- lichen Bestätigung/des Originalauftrags zu überweisen. Wird ein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern der Kunde eine externe Bankverbindung angibt (z. B. für Last- schriften Lastschriften oder für das Online-Banking), muss diese bei einem inländi- schen inländischen Kreditinstitut bzw. bei ausgewählten ausländischen Kreditinsti- tutenKreditinstituten, welche bei der ebase erfragt werden können, geführt werden.

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Samples: www.fondsclever.de

Transaktionen (Kauf/Verkauf). Vor der Ausführung von Transaktionen ist die ebase berechtigt, die Verfügungsberechtigung des Kunden festzustellen. Die ebase nimmt Aufträge zum Kauf/Verkauf von Investmentfondsan- teilen im Fondsportfolio nur entgegen, sofern die Anteile des betreffenden Investment- fonds von betref- fenden Investmentfonds in ihrem Fondsspektrum auf der Homepage der ebase in ihrem Fondspektrum (xxx.xxxxx.xxx) ange- boten angeboten werden und keine sonstigen Verfügungsbeschränkungen (z. B. aufgrund von Verpfändungen, SperrfristenSperr- fristen) entgegenstehen. Die ebase hat das Recht, bei Aufträgen per Telefax eine zusätzliche schrift- liche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bzw. den im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen und ggf ggf. einen Verkaufserlös Ver- kaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung/des Originalauftrags Origi- nalauftrags zu überweisen. Wird ein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Kauf- und Verkaufsaufträge können nur als Betragsorders in EUR erteilt werden, Stückeorders sind nicht möglich. Sofern der Kunde eine externe Bankverbindung angibt (z. B. für Last- schriften schrifteinzüge oder für das Online-Banking), muss diese bei einem inländi- schen inländischen Kreditinstitut bzw. bei ausgewählten ausländischen Kreditinsti- tutenKre- ditinstituten, welche bei der ebase erfragt werden können, geführt werden.

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Samples: protura.de

Transaktionen (Kauf/Verkauf). Vor der Ausführung von Transaktionen ist die ebase berechtigt, die Verfügungsberechtigung des Kunden festzustellen. Die ebase nimmt Aufträge zum Kauf/Verkauf von Investmentfondsan- teilen nur entgegen, sofern die Anteile des betreffenden Investment- fonds von der ebase in ihrem Fondspektrum (auf „xxx.xxxxx.xxx) ange- boten “ an- geboten werden und keine sonstigen Verfügungsbeschränkungen (z. B. aufgrund von Verpfändungen, Sperrfristen) entgegenstehen. Die ebase hat das Recht, bei Aufträgen per Telefax eine zusätzliche schrift- liche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bzw. den im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen und ggf einen Verkaufserlös erst mit Eingang der schriftlichen Bestätigung/des Originalauftrags zu überweisen. Wird ein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Sofern der Kunde eine externe Bankverbindung angibt (z. B. für Last- schriften im Einzugsermächtigungsverfahren oder für das Online-BankingBan- king), muss diese bei einem inländi- schen inländischen Kreditinstitut bzw. bei ausgewählten ausge- wählten ausländischen Kreditinsti- tutenKreditinstituten, welche bei der ebase erfragt werden können, geführt werden.

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Samples: www.fondsdiscount.de