Transaktionsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Beteiligung der Investmentgesellschaft an einem AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 und 2 der Anlagebedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i. H. v. bis zu 2 % des Investitionsbetrages. Der Investitions- betrag entspricht grundsätzlich dem gegenüber dem betref- fenden AIF durch die Investmentgesellschaft verbindlich übernommenen Zeichnungsbetrag. Im Falle des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht der Investi- tionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und des Teils des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräu- ßerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF ein- gezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls zu, wenn die Beteiligung an einem AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 und 2 der Anlagebedingungen über eine Zweckge- sellschaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen wird die Transaktionsgebühr jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages berechnet, der der Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. Der Anspruch der Verwaltungsgesellschaft auf Zahlung der Transaktionsgebühr entsteht zum Zeitpunkt der Bestätigung des betreffenden AIF bzw. seiner Managementgesellschaft, dass die Beteiligung an dem AIF wirksam begründet bzw. erworben wurde. Der Anspruch wird zehn Tage nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzli- cher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den zum Zeit- punkt des Vertriebsbeginns geltenden Steuersatz. Bei Ände- rung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Bruttobetrag entsprechend angepasst.
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Samples: Investment Prospectus
Transaktionsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Beteiligung Investition der Investmentgesellschaft an einem Invest mentgesellschaft in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern Ziffer 1 und 2 3 der Anlagebedingungen Anlage bedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i. H. v. bis zu 2 1,50 % des Investitionsbetrages. Der Investitions- betrag Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich grund sätzlich dem gegenüber dem betref- fenden der Investmentgesellschaft durch den betreffenden AIF durch die Investmentgesellschaft verbindlich übernommenen bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Falle Fall des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht ent spricht der Investi- tionsbetrag Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und des Teils dem Teil des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräu- ßerer Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF ein- ein gezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls eben falls zu, wenn die Beteiligung an einem Investition in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 und 2 der Anlagebedingungen über eine Zweckge- sellschaft Zweckgesell schaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen wird gilt der vorstehende Absatz entsprechend; die Transaktionsgebühr wird jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages berechnet, der welcher der Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. Gegebenenfalls ist eine anteilige Anrechnung von Transaktions vergütungen (also Vergütungen für den Erwerb von Vermögens gegenständen), die mit der an die Verwaltungsgesellschaften ggf. zu zahlenden Transaktionsgebühren vergleichbar sind und auf Ebene einer Wealthcap Zielgesellschaft gezahlt werden, auf die Transaktionsgebühr der Verwaltungsgesellschaft möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften“, Unterabschnitt „Gebüh renerstattung und anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesellschaften“). Der Anspruch der Verwaltungsgesellschaft auf Zahlung der Transaktionsgebühr Trans aktionsgebühr entsteht zum Zeitpunkt der Bestätigung des betreffenden AIF bzw. seiner Managementgesellschaft, dass die Beteiligung an dem AIF wirksam begründet bzw. erworben wurdewur de. Der Anspruch wird zehn Tage 21 Kalendertage nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzli- cher gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den zum Zeit- punkt des Vertriebsbeginns geltenden Steuersatzeinen Umsatzsteuersatz i. H. v. 19 %. Bei Ände- rung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes Soweit ein anderer gesetzlicher Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt, wird der genannte Bruttobetrag entsprechend Prozentsatz entspre chend angepasst.
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Samples: Sales Contracts
Transaktionsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Beteiligung Investition der Investmentgesellschaft an einem Invest- mentgesellschaft in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 Ziffer 2 und 2 3 der Anlagebedingungen Anlage- bedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i. H. v. bis zu 2 1 % des Investitionsbetrages. Der Investitions- betrag Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich grundsätz- lich dem gegenüber dem der Investmentgesellschaft durch den betref- fenden AIF durch die Investmentgesellschaft verbindlich übernommenen bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Falle des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht der Investi- tionsbetrag Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und des Teils dem Teil des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräu- ßerer Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF ein- gezahlt eingezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls eben- falls zu, wenn die Beteiligung an einem Investition in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 Ziffer 2 und 2 3 der Anlagebedingungen über eine Zweckge- sellschaft Zweckgesellschaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen wird gilt der vorstehende Absatz entsprechend; die Transaktionsgebühr wird jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages Investitionsbe- trages berechnet, der welcher der Beteiligung der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. Der Anspruch der Verwaltungsgesellschaft auf Zahlung der Transaktionsgebühr Trans- aktionsgebühr entsteht zum Zeitpunkt der Bestätigung des betreffenden AIF AIFs bzw. seiner Managementgesellschaft, dass die Beteiligung an dem AIF wirksam begründet bzw. erworben wurdewur- de. Der Anspruch wird zehn Tage 21 Kalendertage nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzli- cher gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den zum Zeit- punkt des Vertriebsbeginns Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geltenden SteuersatzUmsatzsteuersatz. Bei Ände- rung Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Bruttobetrag Prozentsatz entsprechend angepasst.
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Samples: Sales Prospectus
Transaktionsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Beteiligung Investition der Investmentgesellschaft an einem Invest- mentgesellschaft in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 Ziffer 2 und 2 3 der Anlagebedingungen Anlage- bedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i. H. v. bis zu 2 1,75 % des Investitionsbetrages. Der Investitions- betrag Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich grund- sätzlich dem gegenüber dem betref- fenden der Investmentgesellschaft durch den be- treffenden AIF durch die Investmentgesellschaft verbindlich übernommenen bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Falle des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht der Investi- tionsbetrag Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und des Teils dem Teil des Zeichnungsbetrages, der durch den Veräu- ßerer Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF ein- gezahlt eingezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls eben- falls zu, wenn die Beteiligung an einem Investition in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 Ziffer 2 und 2 3 der Anlagebedingungen über eine Zweckge- sellschaft Zweckgesellschaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen wird gilt der vorstehende Absatz entsprechend; die Transaktionsgebühr wird jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages Investitionsbe- trages berechnet, der welcher der Beteiligung der Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. Der Anspruch der Verwaltungsgesellschaft auf Zahlung der Transaktionsgebühr Trans- aktionsgebühr entsteht zum Zeitpunkt der Bestätigung des betreffenden AIF AIFs bzw. seiner Managementgesellschaft, dass die Beteiligung an dem AIF wirksam begründet bzw. erworben wurdewur- de. Der Anspruch wird zehn Tage 21 Kalendertage nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzli- cher gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den zum Zeit- punkt des Vertriebsbeginns Zeitpunkt der Vertriebsanzeige geltenden SteuersatzUmsatzsteuersatz. Bei Ände- rung Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Bruttobetrag Prozentsatz entsprechend angepasst.
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Samples: Sales Prospectus
Transaktionsgebühr. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die Beteiligung Investition der Investmentgesellschaft an einem Invest mentgesellschaft in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 und 2 3 der Anlagebedingungen Anla gebedingungen jeweils eine Transaktionsgebühr i. H. v. bis zu 2 1,5 % des InvestitionsbetragesInvestitionsbetrags. Der Investitions- betrag Investitionsbetrag entspricht grundsätzlich dem gegenüber dem betref- fenden der Investmentgesellschaft durch den betreffenden AIF durch die Investmentgesellschaft verbindlich übernommenen bestätigten Zeichnungsbetrag. Im Falle des Erwerbs einer bereits bestehenden Beteiligung entspricht ent spricht der Investi- tionsbetrag Investitionsbetrag der Summe aus dem Kaufpreis der Beteiligung und dem Teil des Teils des ZeichnungsbetragesZeichnungsbetrags, der durch den Veräu- ßerer Veräußerer der Beteiligung noch nicht in den jeweiligen AIF ein- ein gezahlt wurde. Die Transaktionsgebühr steht der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls eben falls zu, wenn die Beteiligung an einem Investition in einen AIF i. S. d. § 1 Ziffern 1 und 2 der Anlagebedingungen über eine Zweckge- sellschaft Zweckgesell schaft erfolgt, an der die Investmentgesellschaft beteiligt ist. In diesen Fällen wird gilt der vorstehende Absatz entsprechend; die Transaktionsgebühr wird jedoch lediglich in Bezug auf den Anteil des Investitionsbetrages Investitionsbetrags berechnet, der welcher der Beteiligung der Investmentgesellschaft an der betreffenden Zweckgesellschaft entspricht. Gegebenenfalls ist eine anteilige Anrechnung von Transaktions vergütungen (also Vergütungen für den Erwerb von Vermögens gegenständen), die mit den an die Verwaltungsgesellschaften ggf. zu zahlenden Transaktionsgebühren vergleichbar sind und auf Ebene einer Wealthcap Zielgesellschaft gezahlt werden, auf die Transaktionsgebühr der Verwaltungsgesellschaft möglich (vgl. hierzu den Abschnitt „Vergütungen und Kosten auf Ebene von Zielfonds und Zweckgesellschaften“, Unterabschnitt „Gebüh renerstattung und anrechnung bei Investitionen in Wealthcap Zielgesellschaften“). Der Anspruch der Verwaltungsgesellschaft auf Zahlung der Transaktionsgebühr Trans aktionsgebühr entsteht zum Zeitpunkt der Bestätigung des betreffenden be treffenden AIF bzw. seiner Managementgesellschaft, dass die Beteiligung an dem AIF wirksam begründet bzw. erworben wurde. Der Anspruch wird zehn Tage 21 Kalendertage nach seiner Entstehung zur Zahlung fällig. Die Vergütung versteht sich inkl. ggf. anfallender gesetzli- cher gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Betrag berücksichtigt den zum Zeit- punkt des Vertriebsbeginns Zeitpunkt der Vertriebsanzeige bei der BaFin geltenden SteuersatzUmsatzsteuersatz. Bei Ände- rung Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wird der genannte Bruttobetrag Prozentsatz entsprechend angepasst.
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Samples: Sales Prospectus