Transport. Die Kosten des Transportes hat der Besteller zu tragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager der Lieferfirma zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Schäden oder Mängel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtführer oder Spediteur der Lieferfirma und dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll auf- nehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind nach den Lieferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Ar- beitstagen bei der Lieferfirma keine schriftliche Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Abliefe- rung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entde- ckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.
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Transport. Die Kosten des Transportes Transportkosten hat der Besteller zu tragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung Liefe- rung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager Rampe der Lieferfirma zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Schäden oder Mängel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtführer oder Spediteur der Lieferfirma und dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll auf- nehmen aufnehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind nach den Lieferscheinen Lie- ferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Ar- beitstagen Arbeitstagen bei der Lieferfirma keine schriftliche Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Abliefe- rung Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entde- ckung Entdeckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.
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Transport. Die Kosten des Transportes hat der Besteller im vollen Umfang zu tragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr Ge- fahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager der Lieferfirma Liefer- firma zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Schäden oder Mängel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtführer oder Spediteur der Lieferfirma und dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll auf- nehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind nach den Lieferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Ar- beitstagen bei der Lieferfirma keine schriftliche Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Abliefe- rung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entde- ckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.
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Transport. Die Kosten des Transportes hat der Besteller zu tragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager der Lieferfirma des Lieferanten zur Verfügung gestellt wird. Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Schäden oder Mängel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtführer oder Spediteur der Lieferfirma des Lieferanten und dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll auf- nehmen aufnehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind nach den Lieferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Ar- beitstagen bei der Lieferfirma Arbeitstagen beim Lieferanten keine schriftliche Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Abliefe- rung Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entde- ckung Entdeckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transport. Die Kosten des Transportes hat der Besteller zu tragen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des BestellersBestel- lers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung Sen- dung dem Frachtführer, Spediteur oder Besteller transportverladen ab Lager der Lieferfirma zur Verfügung Verfü- gung gestellt wird. Wenn der Besteller bei der Ankunft der Sendung Schäden oder Mängel feststellt, ist er gehalten, diese dem Frachtführer oder Spediteur der Lieferfirma und dem Versicherer unverzüglich zu melden, und wo dies zur Sicherung des Beweises notwendig ist, ein von den Beteiligten unterzeichnetes Protokoll auf- nehmen zu lassen. Die Stückzahlen sind nach den Lieferscheinen zu kontrollieren. Sofern innert 8 Ar- beitstagen bei der Lieferfirma keine schriftliche Mängelrüge eintrifft, gilt die Sendung als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel zum Zeitpunkt der Abliefe- rung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren und der Besteller innert einer Woche seit Entde- ckung Entdeckung des Mangels schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Garantiefrist.
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