Transportleistungen. Transportleistungen für Regiearbeiten werden, soweit diese nicht vereinbart waren, gegen Kostennachweis, jedoch höchstens nach den Tarifsätzen für Transportleistungen der Ma- gistratsabteilung 48, vergütet. Diese sind dem AN auf Anfrage bei der Magistratsabteilung 48 bzw. beim Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe zugänglich. Materialbeistellungen in Regie werden nur nach Feststellung der Preisangemessenheit ver- gütet. Rabatte sind an den AG weiterzugeben.
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Transportleistungen. Transportleistungen für Regiearbeiten werden, soweit diese nicht vereinbart waren, gegen Kostennachweis, jedoch höchstens nach den Tarifsätzen für Transportleistungen Transportleistun- gen der Ma- gistratsabteilung Magistratsabteilung 48, vergütet. Diese sind dem AN auf Anfrage bei der Magistratsabteilung Ma- gistratsabteilung 48 bzw. beim Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe zugänglich. Materialbeistellungen in Regie werden nur nach Feststellung der Preisangemessenheit ver- gütet. Rabatte sind an den AG weiterzugebenzu- gänglich.
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Transportleistungen. Transportleistungen für Regiearbeiten werden, soweit diese nicht vereinbart waren, gegen Kostennachweis, jedoch höchstens nach den Tarifsätzen für Transportleistungen Transportleistun- gen der Ma- gistratsabteilung Magistratsabteilung 48, vergütet. Diese sind dem AN auf Anfrage bei der Magistratsabteilung Ma- gistratsabteilung 48 bzw. beim Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe zugänglichzu- gänglich. Materialbeistellungen in Regie werden nur nach Feststellung der Preisangemessenheit ver- gütetvergütet. Rabatte sind an den AG weiterzugeben.
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