Trinkwassererwärmung Musterklauseln

Trinkwassererwärmung. Bei Anschluss von Trinkwassererwärmungsanlagen sind die Gesetze und Verordnungen sowie die allgemein gültigen Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Die Trinkwassererwärmung ist Bestandteil der Hausanlage. Die Trinkwassererwärmung ist grundsätzlich auf der Sekundärseite einzubinden und als Vor- rangschaltung auszuführen. Ein Parallelbetrieb mit der Raumheizung ist nicht zulässig. Die Trinkwassererwärmungsanlage ist unter Berücksichtigung folgender primärseitiger Parame- ter im Sommerbetrieb auszulegen: • mind. Vorlauftemperatur an der Übergabestelle der WÜST: 70 °C • max. zulässige Rücklauftemperatur an der Übergabestelle der WÜST: 40 °C SWB liefern grundsätzlich direkte Übergabestationen. Die hydraulische Trennung mittels Wärme- tauscher ist vom Kunden vorzusehen (siehe Schema, Abb. 2).
Trinkwassererwärmung. Die SWW stellt dafür an der Versorgungsanlage primärseitige Absperrarmaturen für die Vorlauf- und Rücklaufleitungen der anzuschließenden Kundenanlage zur Verfügung. Diese Ausgänge bilden die Eigentums- und Liefergrenze der SWW. Um den Differenzdruck in verschiedenen Last- fällen konstant zu halten und einen vereinbarten maximalen Volumenstrom einzustellen, be- findet sich in der primärseitigen Rücklaufleitung der Fernwärme-Versorgungsanlage ein Differenzdruckregler mit Volumenstrombegrenzung. Alle nachfolgenden Anlagenteile sind vom Kunden zu errichten. Die Kundenanlage besteht aus der Heizzentrale Trinkwassererwärmung mit den Heizflächen und den Behältern sowie den zugehörigen Regel- und Steuereinrichtungen und den Trinkwasserleitungen (kalt, warm und ggf. Zirkulation) sowie Zapfarmaturen und Sicherheitseinrichtungen. Folgende Systeme haben sich bewährt: - Speicherladesystem - Speichersystem mit eingebauter Heizfläche Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Fernheizwasser-Vorlauf- temperatur von 70 °C die gewünschte Trinkwassertemperatur und die erforderliche Leistung er- reicht werden. Die wärmeübertragenden Flächen sollten so dimensioniert sein, dass im Aufheiz- betrieb die maximale Rücklauftemperatur von 45 °C nicht überschritten wird. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch Aufbau und Betriebsweise der Trinkwasserer- wärmungsanlage sicherzustellen, ohne dabei den hygienischen Anforderungen im DVGW- Arbeitsblatt W 551 entgegenzuwirken.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.