Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. 8.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht. 8.3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz. 8.3.5 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen Versicherungssummen- begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckter- streckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten Dritten, stehen keine Rechte Rech- te aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckter- streckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 10.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 50.000€. Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR 1.000€ besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten titulier- ten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen Ver- sicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige ent- schädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 10.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen Versicherungssummen- begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckter- streckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 10.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 4.8.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten titulier- ten Forderung.
8.3.2 4.8.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen Versiche- rungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädi- gungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 4.8.3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR 1.000 Euro besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 4.8.3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen Versicherungs- summen begrenzt. Dies gilt auch dannauch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR 1.500 € besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 8.3.4 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 6.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 6.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 6.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 6.3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 1.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 6.3.5 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung A3-3.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht2.000.000 EUR.
8.3.4 A3-3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 A3-3.5 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung A3-3.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht2.000.000 EUR.
8.3.4 A3-3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 1.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 A3-3.5 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung 3.3.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung bestehen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- im Versicherungsschein und Sachschäden siehe Leistungsübersichtseinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme.
8.3.4 3.3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR 1.000 besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.3.5 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung 3.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe LeistungsübersichtEUR 500.000.
8.3.4 3.4 Für Schäden bis zur Höhe von EUR 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.5 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 A3-1.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 A3-1.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der A3-1.3.3 Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersichtdie Jahreshöchstersatzleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
8.3.4 A3-1.3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR 500 Euro besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 A3-1.3.5 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
A3-1.3.6 Zusätzlich zur Entschädigungsleistung werden die Kosten zur Erlangung des Titels erstattet. Die Summe beider Leistungen ist auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zur Privat-Haftpflichtversicherung begrenzt.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung A3-3.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht2.000.000 EUR.
8.3.4 A3-3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 1.000 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 A3-3.5 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.. A3-4
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 (1) Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 (2) Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall Versiche- rungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige ent- schädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung (3) Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betra- gen die im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe LeistungsübersichtVersicherungsschein/Nachtrag vereinbarte Versiche- rungssumme.
8.3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 (4) Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
(5) Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden bis zu einer Höhe von EUR 1.500.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 1.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 1.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen Versicherungs- summen begrenzt. Dies gilt auch dannauch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 1.3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR 1.500 € besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 1.3.4 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 6.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 6.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung 6.3.3 Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- im Versicherungsschein und Sachschäden siehe Leistungsübersichtseinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme.
8.3.4 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 6.3.4 Dem schadenersatzpflichtigen schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten vereinbar- ten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 8.3.1 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
8.3.2 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckter- streckt.
8.3.3 Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden siehe Leistungsübersicht.
8.3.4 3.3 Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz.
8.3.5 3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Haftpflichtversicherung