Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. 2. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 3. Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. 4. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. 3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. 3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen vereinbarte Versicherungs- summe / Höchstentschädigung unseres Vertrags begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Versicherungssumme und Höchstersatzleistungen ergeben sich aus dem Antrag, dem Versiche- rungsschein und seinen Nachträgen sowie den Versicherungsbedingungen.
3. Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.
4. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. 6.3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. 6.3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- pflichtige Personen erstreckt.
3. 6.3.3 Die Höchstersatzleistung/Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betragen im Rahmen der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmenim Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssumme.
4. 6.3.4 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. a) Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. b) Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3. c) Die Höchstersatzleistung/Ersatzleistung beträgt und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmenvereinbarten Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zur Verfügung.
4. d) Für Schäden bis zur Höhe von EUR 1.500,-- besteht kein Versicherungsschutz.
e) Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3. Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden Höchstersatzleistung oder Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.
4. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Umfang der Forderungsausfalldeckung. (1. ) Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
(2. ) Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall Versiche- rungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige ent- schädigungspflichtige Personen erstreckt.
(3. ) Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betra- gen die im Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmenvereinbarte Versiche- rungssumme.
(4. ) Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
(5) Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden bis zu einer Höhe von EUR 500.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3. Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.
4. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. 2.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. 2.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3. Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.
4. 2.3 Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Umfang der Forderungsausfalldeckung. (1. ) Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
(2. ) Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall Versiche- rungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige ent- schädigungspflichtige Personen erstreckt.
(3. ) Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung betra- gen die im Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmenvereinbarte Versiche- rungssumme.
(4. ) Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Umfang der Forderungsausfalldeckung. (1. ) Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
(2. ) Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen Deckungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
(3. Die Höchstersatzleistung/der Mindestschaden je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen) Für Schäden bis zur Höhe von 1.500 Euro besteht kein Versicherungsschutz.
(4. ) Dem schadenersatzpflichtigen Dritten, stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
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Samples: Adac Privathaftpflicht Versicherung