Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. 2. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 3. Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. 4. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. F.8.4 Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht - abweichend von Ziffer F.5 - für Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem europäischen Staat eintreten.
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Samples: Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3. Die Höchstersatzleistung/Höchstersatzleistung oder Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.
4. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. F.8.4 Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht - abweichend von Ziffer F.5 - für Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem europäischen Staat eintreten.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Umfang der Forderungsausfalldeckung. 1. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
2. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
3. Die Höchstersatzleistung/Höchstersatzleistung oder Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.
4. Dem schadenersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu. F.8.4 Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht - abweichend von Ziffer F.5 - für Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem europäischen Staat eintreten.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation