Umfang der Vereinbarung Musterklauseln

Umfang der Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Erklärung über die eingeschränkte Garantie (auch: Statement of Limited Warranty) von Lenovo die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Lenovo in Bezug auf Garantieverlängerung, Garantieerweiterung, Nachgarantie und sonstige, über eine Artikelnummer verkaufte Services (jeweils ein „Service“) für die Produkte dar, die auf Ihrer Rechnung oder Bestellbestätigung aufgeführt sind. Sie ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen zwischen Ihnen und Lenovo in Bezug auf einen Service. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in einer Bestellung oder schriftlichen Mitteilung von Ihnen sind ungültig und haben keine Wirkung. Durch diese Vereinbarung wird die Erklärung über die eingeschränkte Garantie von Lenovo nur wie nachstehend angegeben geändert. Diese Vereinbarung enthält Beschreibungen der Services, die über eine Teilenummer verfügbar sind. Nicht alle Services sind in allen Regionen oder Märkten verfügbar, und die in Anhang A dargelegten marktspezifischen Bedingungen haben Vorrang vor den Bedingungen im Hauptteil dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf den von Ihnen erworbenen Service. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Services werden gemäß den unten aufgeführten Beschreibungen bereitgestellt.
Umfang der Vereinbarung. (1) Diese Vereinbarung regelt ausschließlich den Zahlungsverkehr zwischen der Stadt Müns- ter und dem Anbieter, wenn anspruchsberechtigte Kinder/Jugendliche die Münsterland- Karte in Anspruch nehmen. Die privatrechtlichen Verträge und Vereinbarungen zwischen den Kindern und Jugendlichen bzw. deren Erziehungsberechtigten und dem Anbieter bleiben von der Abrechnung mit der Stadt Münster unberührt. (2) Die Leistungsberechtigten legen dem Anbieter einmalig zur Abrechnung die Münsterland- Karte vor. Für das gesamte weitere Abrechnungsverfahren ist nur die MünsterlandKarten- nummer erforderlich
Umfang der Vereinbarung. Ziel von DNX Network ist die Ermöglichung der Nutzung von Webcam-Diensten (nachstehend als „Inhaltsdienst“ bezeichnet), die von Dritten (nachstehend als „Webcammer“ bezeichnet) bereitgestellt werden, sowie die Ermöglichung der Bezahlung dieser Inhaltsdienste. DNX Network bietet Ihnen Zugang zu dem Inhaltsdienst des Webcammers sowie die Möglichkeit der Bezahlung für den Inhaltsdienst über DNX Networks technische Plattform (nachstehend als „Zahlungsdienst“ bezeichnet). Die von Ihnen bezahlte Gebühr umfasst die Nutzung sowohl des Inhaltsdienstes als auch des Zahlungsdienstes. DNX Network übermittelt die Gebühr für den Inhaltsdienst an den Webcammer als Gegenleistung für die Bereitstellung des Inhaltsdienstes zu Ihren Gunsten und erhält die Gebühr für den Zahlungsdienst im eigenen Namen als Gegenleistung für die Bereitstellung des Zahlungsdienstes zu Ihren Gunsten. Um Ihnen entgegenzukommen, kann DNX Network zur Durchführung der Zahlungstransaktion externe Zahlungsvermittler in Anspruch nehmen, wie z. B. Telekommunikationsbetriebe, Kreditkartengesellschaften oder Unternehmen, die elektronische Zahlungsdienste anbieten. DNX Network selbst stellt keine Inhalte zur Verfügung, sondern beschränkt sich auf die Bereitstellung des Zahlungsdienstes.
Umfang der Vereinbarung. 2.1 CRIF offeriert SVIT-Mitgliedern einmalig eine kostenlose Testphase für Mieter-Checks, Finance Check Busi- ness sowie Search im Wert von CHF 100. Die Testphase dauert nach Vertragsunterzeichnung maximal vier Wochen. Das Angebot ist CRIF Neukunden vorbehalten.
Umfang der Vereinbarung. Diese Vereinbarung wandelt die HELIOS Produkte EtherShare, PCShare und/oder WebShare mit allen Benutzererweiterungen eines Servers in das Produkt HELIOS Universal File Server um. Bestehende Soft- ware-Upgradevereinbarungen (auch Cold Spare Option) werden mit der gewünschten Anzahl von Benutzern in eine neue Software-Upgradevereinba- rung für Universal File Server umgewandelt.
Umfang der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt ausschließlich die Erbringung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zwischen dem Kreis Gütersloh und dem Anbieter, wenn Leistungsberechtigte die Bildungskarte in Anspruch nehmen. Die privatrechtlichen Verträge und Vereinbarungen zwischen den Leistungsberechtigten bzw. deren Erziehungsberechtigten und dem Anbieter bleiben von der Abrechnung mit dem Kreis Gütersloh unberührt.
Umfang der Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Limited Warranty von Lenovo die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Lenovo in Bezug auf Garantieverlängerung, Garantieerweiterung, Nachgarantie und sonstige, über eine Artikelnummer verkaufte Services (jeweils ein „Service“ bzw. zusammengefasst „Services“) für die Produkte dar, die auf Ihrer Rechnung oder Bestellbestätigung aufgeführt sind. Sie ersetzt frühere mündliche oder schriftliche Mitteilungen zwischen Ihnen und Lenovo über den oder die in dieser Vereinbarung angegebenen Service(s) und tritt an deren Stelle. Zusätzliche Bedingungen in einer Bestellung oder schriftlichen Mitteilung von Ihnen sind nichtig. Durch diese Vereinbarung wird die Lenovo Herstellergarantie nur wie nachstehend angegeben geändert. Hervorgehobene Begriffe, die in dieser Vereinbarung verwendet, jedoch nicht definiert werden, haben die ihnen in der Lenovo Herstellergarantie zugewiesene Bedeutung. Die Herstellergarantie kann unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxx_00 eingesehen werden. Nicht alle Services sind in allen Regionen oder Ländern oder für alle Produkte verfügbar. Diese Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf den jeweiligen von Ihnen erworbenen Service.
Umfang der Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Limited Warranty von Lenovo die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Lenovo in Bezug auf Warranty Extension, Warranty Upgrade, Post Warranty und sonstige, über eine Artikelnummer verkaufte Services (jeweils ein „Service“ bzw. zusammengefasst „Services“) für die Produkte dar, die auf Ihrer Rechnung oder Bestellbestätigung aufgeführt sind. Sie ersetzt frühere mündliche oder schriftliche Mitteilungen zwischen Ihnen und Lenovo über den oder die in dieser Vereinbarung angegebenen Service(s) und tritt an deren Stelle. Zusätzliche Bedingungen in einer Bestellung oder schriftlichen Mitteilung von Ihnen sind nichtig. Durch diese Vereinbarung wird die Lenovo Limited Warranty nur wie nachstehend angegeben geändert. Hervorgehobene Begriffe, die in dieser Vereinbarung verwendet, jedoch nicht definiert werden, haben die ihnen in der Lenovo Limited Warranty zugewiesene Bedeutung. Die Lenovo Limited Warranty kann unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxx_00 eingesehen werden. Nicht alle Services sind in allen Regionen oder Ländern oder für alle Produkte verfügbar. Diese Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf den jeweiligen von Ihnen erworbenen Service.
Umfang der Vereinbarung. Diese Bedingungen und alle Dokumente, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und uns in Bezug auf den Gegenstand eines Vertrages dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Abmachungen oder Absprachen zwischen Ihnen und uns, gleichgültig, ob diese mündlich oder schriftlich erfolgt sind. Sie und wir bestätigen, dass weder Sie sich, noch wir uns bei Abschluss eines Vertrages auf irgendeine Erklärung, Verpflichtung oder ein Versprechen berufen werden, die bzw. das ggf. von der anderen Partei ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder mündlich während der Verhandlungen, die zwischen Ihnen und uns vor dem Abschluss eines solchen Vertrages stattgefunden haben, abgegeben wurde, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Bedingungen angegeben. Weder Ihnen noch uns steht irgendein Rechtsmittel in Bezug auf eine falsche Aussage, die von der jeweils anderen Partei mündlich oder schriftlich vor dem Datum des Vertragsabschlusses gemacht wurde, zu (sofern nicht eine solche falsche Aussage auf betrügerische Weise erfolgt ist). Das einzige Rechtsmittel der anderen Partei ist das für Vertragsverletzung anzuwendende Rechtsmittel, wie in diesen Bedingungen vorgesehen.
Umfang der Vereinbarung. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Lizenz unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software. Das Nutzungsrecht umfasst den Betrieb der Software ausschließlich auf jenem System, das vom Kunden beim Kauf der Lizenz durch genaue Angabe der Domainadresse spezifiziert wurde. Weiterleitungen von unterschiedlichen Domains auf ein und denselben Internetauftritt sind ausdrücklich erlaubt.