BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG Musterklauseln

BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber garantiert Ihnen für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, dass die Software im Wesentlichen der ihr beiliegenden Dokumentation entspricht. Wenn Sie den Lizenzgeber innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erwerb der Software über die Abweichung informieren, wird der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen entweder die Nichteinhaltung korrigieren oder die von Ihnen für die Software entrichteten Lizenzgebühren rückerstatten. Jeder unbefugte Gebrauch und jede unbefugte Modifizierung der Software führt zum Erlöschen dieser Garantie. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Die oben genannte Garantie gilt nicht für kostenlos bereitgestellte Software. SOLCHE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN BEREITGESTELLT.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. (a) Software.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. RPPS gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. RPPS gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich. RPPS stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf RPPS Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der RPPS Software Support Guide unter http:// xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx. RPPS stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (“Gewährleistungszeitraum”) bereit. Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mithilfe der in den RPPS Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (RPPS oder einem Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde, und die bezahlten Gebühren werden Ihnen zurückerstattet. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Die folgenden Bestimmungen regeln die Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Software-Produkt abschließend. - Die Verpflichtung von XXXXXXXX im Rahmen der Gewährleistung besteht einzig in der Korrektur oder im Austausch eines mangelhaften Software- Produktes. Im Gewährleistungsfall und wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX wäh- rend der Gewährleistungsfrist einen schriftlichen Bericht zukommen lässt, unternimmt XXXXXXXX angemessene Anstrengungen, das Software-Produkt kostenfrei für den Lizenznehmer zu korrigieren oder auszutauschen. XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Korrekturen am oder Ersatz für das Software-Produkt bereitzustellen, wenn die entsprechende Funktionalität bereits durch Verwendung einer aktualisierten Version des Software Produktes gegeben ist. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt im wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert. (Davon ausgenommen sind Evaluierungsversionen ohne RELEASE-Status - siehe Abschnitt 7 - und Software von Drittanbietern.) XXXXXXXX leistet keine Gewähr für Marktgängigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Leistungsfähigkeit oder sonstige Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck. XXXXXXXX leistet außerdem keine Gewähr dafür, dass das Software-Produkt die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder in den vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen funktioniert oder dass der Betrieb sicher, fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder rechtlichen Bestimmungen betreffend die Personensicherheit von automatisierungstechnischen Einrichtungen (zB IEC, ISO, DIN EN) entspricht und BACHMANN lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Es obliegt dem Lizenznehmer zu ermitteln, ob das Software-Produkt seine Anforderungen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet, dass das Medium, auf dem das Software-Produkt geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass das unveränderte Software-Produkt bei ordnungsgemässer Installation und Anwendung im Wesentlichen die in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nach österreichischem Recht keinerlei Urheberrechte, Patente oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verletzt. XXXXXXXX verpflichtet sich, den Lizenznehmer hinsichtlich aller Kosten und Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch auftreten, wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX binnen 30 Tagen nach Bekanntw...
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. IBM gewährleistet, dass IBM SaaS den Spezifikationen in Anhang A dieser Nutzungsbedingungen entspricht. Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Spezifikationen eventuell nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Wenn IBM SaaS nicht vertragsgemäß funktioniert und IBM nicht in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit herzustellen, erhält der Kunde von IBM eine anteilige Rückerstattung der von ihm vorausbezahlten Beträge und das Recht des Kunden zur Nutzung von IBM SaaS erlischt. Diese begrenzte Gewährleistung bleibt während der Subscription-Laufzeit für das IBM SaaS-Angebot in Kraft. IBM gewährleistet weder einen ununterbrochenen, sicheren oder fehlerfreien Betrieb von IBM SaaS noch dass IBM in der Lage ist, Unterbrechungen von IBM SaaS durch Dritte zu verhindern oder alle Mängel zu beheben. Für die Ergebnisse aus der Nutzung von IBM SaaS ist der Kunde selbst verantwortlich.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG a) Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte für die Dauer der Gewährleistungsfrist (s. nachstehende Definition) frei von schwerwiegenden Material- und Bearbeitungsfehlern sind und im Wesentlichen der jeweiligen Produktspezifikation entsprechen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung beträgt die „Gewährleistungsfrist“ zwölf (12) Monate ab dem Datum des Versands an den Käufer; dabei gelten jedoch folgende Ausnahmen:

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.