BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG Musterklauseln

BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber garantiert Ihnen für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, dass die Software im Wesentlichen der ihr beiliegenden Dokumentation entspricht. Wenn Sie den Lizenzgeber innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erwerb der Software über die Abweichung informieren, wird der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen entweder die Nichteinhaltung korrigieren oder die von Ihnen für die Software entrichteten Lizenzgebühren rückerstatten. Jeder unbefugte Gebrauch und jede unbefugte Modifizierung der Software führt zum Erlöschen dieser Garantie. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Die oben genannte Garantie gilt nicht für kostenlos bereitgestellte Software. SOLCHE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN BEREITGESTELLT.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Die folgenden Bestimmungen regeln die Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Software-Produkt abschließend. - Die Verpflichtung von XXXXXXXX im Rahmen der Gewährleistung besteht einzig in der Korrektur oder im Austausch eines mangelhaften Software- Produktes. Im Gewährleistungsfall und wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX wäh- rend der Gewährleistungsfrist einen schriftlichen Bericht zukommen lässt, unternimmt XXXXXXXX angemessene Anstrengungen, das Software-Produkt kostenfrei für den Lizenznehmer zu korrigieren oder auszutauschen. XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Korrekturen am oder Ersatz für das Software-Produkt bereitzustellen, wenn die entsprechende Funktionalität bereits durch Verwendung einer aktualisierten Version des Software Produktes gegeben ist. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt im wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert. (Davon ausgenommen sind Evaluierungsversionen ohne RELEASE-Status - siehe Abschnitt 7 - und Software von Drittanbietern.) XXXXXXXX leistet keine Gewähr für Marktgängigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Leistungsfähigkeit oder sonstige Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck. XXXXXXXX leistet außerdem keine Gewähr dafür, dass das Software-Produkt die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder in den vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen funktioniert oder dass der Betrieb sicher, fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder rechtlichen Bestimmungen betreffend die Personensicherheit von automatisierungstechnischen Einrichtungen (zB IEC, ISO, DIN EN) entspricht und BACHMANN lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Es obliegt dem Lizenznehmer zu ermitteln, ob das Software-Produkt seine Anforderungen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet, dass das Medium, auf dem das Software-Produkt geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass das unveränderte Software-Produkt bei ordnungsgemässer Installation und Anwendung im Wesentlichen die in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nach österreichischem Recht keinerlei Urheberrechte, Patente oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verletzt. XXXXXXXX verpflichtet sich, den Lizenznehmer hinsichtlich aller Kosten und Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch auftreten, wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX binnen 30 Tagen nach Bekanntw...
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG a) Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte für die Dauer der Gewährleistungsfrist (s. nachstehende Definition) frei von schwerwiegenden Material- und Bearbeitungsfehlern sind und im Wesentlichen der jeweiligen Produktspezifikation entsprechen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung beträgt die „Gewährleistungsfrist“ zwölf (12) Monate ab dem Datum des Versands an den Käufer; dabei gelten jedoch folgende Ausnahmen: b) Vorbehaltlich dessen, dass der Mangel dem Verkäufer innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt wird, wird der Verkäufer bei einer wesentlichen Verletzung der vorstehenden Gewährleistung im eigenen Ermessen entweder den Kaufpreis erstatten oder die mangelhaften Produkte reparieren oder ersetzen. Mangelhafte Produkte sind nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Verkäufers innerhalb der Gewährleistungsfrist an diesen zurückzusenden. Der Käufer trägt bei Produktretouren das gesamte Risiko für Verluste oder Beschädigungen auf dem Transportweg. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, behauptete Konformitätsmängel zu prüfen und eine Fehleranalyse vorzunehmen um festzustellen, ob der behauptete Xxxxxx auf eine Verletzung der vorstehenden Gewährleistung zurückgeht. Hat der Verkäufer festgestellt, dass die Produkte dieser Gewährleistung nicht entsprechen, erstattet er dem Käufer die Kosten des Transports der Produkte zur Fabrikationsstätte des Verkäufers. Die vorstehende Regelung beschreibt die einzige und ausschließliche Pflicht des Verkäufers und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers bei Verletzung der hier beschriebenen Gewährleistung. Stellt der Verkäufer nach Erhalt der retournierten Produkte keinen Mangel bzw. keine Verletzung der Gewährleistung fest, sendet er die Produkte auf Kosten des Käufers an diesen zurück, und der Käufer erstattet dem Verkäufer die Transport- und Personalkosten sowie die bei der Überprüfung der angeblich mangelhaften Produkte entstandenen Kosten. Erhält der Käufer Ersatz oder wird ein Produkt repariert, verlängert sich dadurch nicht die Gewährleistungsfrist für die betreffenden Produkte. Eine Rücksendung von Produkten an den Verkäufer ist ausschließlich bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung zulässig. c) Außer bei autorisierten Vertriebshändlern des Verkäufers, die über eine schriftliche Genehmigung des Verkäufers verfügen, diese Gewährleistung an ihre Kunden weiterzugeben, gilt die nach diesem Artikel 9 eingeräumte Gewährleistung ausschließlich für den Käufe...
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. IBM gewährleistet, dass IBM SaaS den Spezifikationen in Anhang A dieser Nutzungsbedingungen entspricht. Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Spezifikationen eventuell nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Wenn IBM SaaS nicht vertragsgemäß funktioniert und IBM nicht in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit herzustellen, erhält der Kunde von IBM eine anteilige Rückerstattung der von ihm vorausbezahlten Beträge und das Recht des Kunden zur Nutzung von IBM SaaS erlischt. Diese begrenzte Gewährleistung bleibt während der Subscription-Laufzeit für das IBM SaaS-Angebot in Kraft. IBM gewährleistet weder einen ununterbrochenen, sicheren oder fehlerfreien Betrieb von IBM SaaS noch dass IBM in der Lage ist, Unterbrechungen von IBM SaaS durch Dritte zu verhindern oder alle Mängel zu beheben. Für die Ergebnisse aus der Nutzung von IBM SaaS ist der Kunde selbst verantwortlich.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. RPPS gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. RPPS gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich. RPPS stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf RPPS Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der RPPS Software Support Guide unter http:// xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx. RPPS stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (“Gewährleistungszeitraum”) bereit. Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mithilfe der in den RPPS Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (RPPS oder einem Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde, und die bezahlten Gebühren werden Ihnen zurückerstattet. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.