BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG Musterklauseln

BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber garantiert Ihnen für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, dass die Software im Wesentlichen der ihr beiliegenden Dokumentation entspricht. Wenn Sie den Lizenzgeber innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erwerb der Software über die Abweichung informieren, wird der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen entweder die Nichteinhaltung korrigieren oder die von Ihnen für die Software entrichteten Lizenzgebühren rückerstatten. Jeder unbefugte Gebrauch und jede unbefugte Modifizierung der Software führt zum Erlöschen dieser Garantie. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Die oben genannte Garantie gilt nicht für kostenlos bereitgestellte Software. SOLCHE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN BEREITGESTELLT.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. (a) Software.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG a) Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte für die Dauer der Gewährleistungsfrist (s. nachstehende Definition) frei von schwerwiegenden Material- und Bearbeitungsfehlern sind und im Wesentlichen der jeweiligen Produktspezifikation entsprechen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung beträgt die „Gewährleistungsfrist“ zwölf (12) Monate ab dem Datum des Versands an den Käufer; dabei gelten jedoch folgende Ausnahmen:
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. IBM gewährleistet, dass IBM SaaS den Spezifikationen in Anhang A dieser Nutzungsbedingungen entspricht. Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Spezifikationen eventuell nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Wenn IBM SaaS nicht vertragsgemäß funktioniert und IBM nicht in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit herzustellen, erhält der Kunde von IBM eine anteilige Rückerstattung der von ihm vorausbezahlten Beträge und das Recht des Kunden zur Nutzung von IBM SaaS erlischt. Diese begrenzte Gewährleistung bleibt während der Subscription-Laufzeit für das IBM SaaS-Angebot in Kraft. IBM gewährleistet weder einen ununterbrochenen, sicheren oder fehlerfreien Betrieb von IBM SaaS noch dass IBM in der Lage ist, Unterbrechungen von IBM SaaS durch Dritte zu verhindern oder alle Mängel zu beheben. Für die Ergebnisse aus der Nutzung von IBM SaaS ist der Kunde selbst verantwortlich.
BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG. Die folgenden Bestimmungen regeln die Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Software-Produkt abschließend. - Die Verpflichtung von XXXXXXXX im Rahmen der Gewährleistung besteht einzig in der Korrektur oder im Austausch eines mangelhaften Software- Produktes. Im Gewährleistungsfall und wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX wäh- rend der Gewährleistungsfrist einen schriftlichen Bericht zukommen lässt, unternimmt XXXXXXXX angemessene Anstrengungen, das Software-Produkt kostenfrei für den Lizenznehmer zu korrigieren oder auszutauschen. XXXXXXXX ist nicht verpflichtet, Korrekturen am oder Ersatz für das Software-Produkt bereitzustellen, wenn die entsprechende Funktionalität bereits durch Verwendung einer aktualisierten Version des Software Produktes gegeben ist. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt im wesentlichen entsprechend der Dokumentation funktioniert. (Davon ausgenommen sind Evaluierungsversionen ohne RELEASE-Status - siehe Abschnitt 7 - und Software von Drittanbietern.) XXXXXXXX leistet keine Gewähr für Marktgängigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Leistungsfähigkeit oder sonstige Verwendbarkeit zu einem bestimmten Zweck. XXXXXXXX leistet außerdem keine Gewähr dafür, dass das Software-Produkt die Anforderungen des Lizenznehmers erfüllt oder in den vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen funktioniert oder dass der Betrieb sicher, fehler- oder unterbrechungsfrei ist oder rechtlichen Bestimmungen betreffend die Personensicherheit von automatisierungstechnischen Einrichtungen (zB IEC, ISO, DIN EN) entspricht und BACHMANN lehnt jegliche diesbezügliche Haftung ab. Es obliegt dem Lizenznehmer zu ermitteln, ob das Software-Produkt seine Anforderungen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet, dass das Medium, auf dem das Software-Produkt geliefert wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und dass das unveränderte Software-Produkt bei ordnungsgemässer Installation und Anwendung im Wesentlichen die in der entsprechenden Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. - BACHMANN gewährleistet dem Lizenznehmer, dass das Software-Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung nach österreichischem Recht keinerlei Urheberrechte, Patente oder sonstigen Rechte an geistigem Eigentum verletzt. XXXXXXXX verpflichtet sich, den Lizenznehmer hinsichtlich aller Kosten und Schadenersatzforderungen schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit einem derartigen Anspruch auftreten, wenn der Lizenznehmer XXXXXXXX binnen 30 Tagen nach Bekanntw...

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.