Common use of Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht Clause in Contracts

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle Entnahme- stelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss Energief- luss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: www.fricke-oil.de, www.avia-lippstadt.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.versorgungsbetriebe.de, www.ecoswitch.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirtschaft- lich identifiziert wird.

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Samples: Auftrag Brilon Gas, www.susi-energie.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.stadtwerke-detmold.de, www.stadtwerke-detmold.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Elsestrom Regional, ewerk-tegernsee.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert wird und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftliche identifiziert wird.

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Samples: www.sw-unna.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich ver‐ traglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netz‐ anschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations‐Identifikations‐ nummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.stw-crailsheim.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzan- schlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.stadtwerke-shs.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID ener- giewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.bad-saulgau.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist , über die der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.stadtwerke-huenfeld.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: www.roedl-energie.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer elek- trischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID energiewirt- schaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.connect-gp-joule.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen deckt mit der Belieferung den gesamten Bedarf des Kunden an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte EntnahmestelleEntnahmestelle (siehe Ziff. 1 und 2 des Auftrages). Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen NetzanschlussesNetz- anschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: osterholzer-stadtwerke.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.stadtwerke-huenfeld.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen NetzanschlussesNetz- anschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: www.kraftwerke-haag.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 3.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte vertraglichbenannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: www.originalenergie.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie und/oder Erdgas an seine vertraglich benannte EntnahmestelleEntnahmestelle (siehe Ziff. 1 des Auftrages). Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls ggf. jeweiligen) Zählpunkt bzw. auf die (ggf. jeweilige) Messstelle bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: www.energie-rellingen.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID energiewirt- schaftlich identifiziert wird.

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Samples: bpure.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.14.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: www.enno-energie.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlus- ses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations- Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.stadtwerke-rheine.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.15.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: www.stadtwerkenergie.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze Eigentums- grenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokati- ons-ID energiewirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Strom

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations­Identifikationsnummer energie­ wirtschaftlich identifiziert wird.

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Samples: www.stadtwerke-iserlohn.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 3.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten dessengesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte vertraglichbenannte Entnahmestelle. Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch messtcehnisch erfasst wird.

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Samples: www.originalenergie.de

Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte EntnahmestelleEntnahmestelle (siehe Ziff. 1 des Auftrages). Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (gegebenenfalls ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird.

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Samples: osterholzer-stadtwerke.de