Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Die Stadtwerke liefern dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektri- scher Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnah- mestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Ener- giefluss messtechnisch erfasst wird.
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Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Die Stadtwerke liefern dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektri- scher Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnah- mestelle Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Ener- giefluss messtechnisch erfasst Kunde be- liefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirt- schaftlich identifiziert wird.
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Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. 2.1 Die Stadtwerke liefern dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektri- scher Energie an seine vertraglich benannte Entnahmestelle. Entnah- mestelle Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze Ei- gentumsgrenze des auf Netzanschlusses, über den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Ener- giefluss messtechnisch erfasst Kunde beliefert und mittels Marktlokations-Identifikationsnummer energiewirtschaftlich identifi- ziert wird.
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