Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant ist verpflichtet, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Vertra- ges SparINstrom zu decken. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen hat oder soweit und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung in Fällen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gehindert ist. 2.2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netz- betriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Lieferant ebenfalls von seiner Leistungspflicht befreit. Das Gleiche gilt, wenn der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat.
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Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant ist verpflichtet, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Vertra- ges SparINstrom SWI Heizstrom zu decken. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen hat oder soweit und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung in Fällen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gehindert ist.
2.2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netz- betriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Lieferant ebenfalls von seiner Leistungspflicht befreit. Das Gleiche gilt, wenn der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat.
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Samples: Stromliefervertrag
Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant ist verpflichtet, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Vertra- ges SparINstrom Vertrages INstrom mobil zu decken. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen unter- brochen hat oder soweit und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung in Fällen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gehindert ist.
2.2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netz- betriebes Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, der Lieferant ebenfalls von seiner Leistungspflicht befreit. Das Gleiche gilt, wenn der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat.
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Samples: Electricity Supply Agreement