Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant ist verpflichtet, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Vertra- ges SparINstrom zu decken. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen hat oder soweit und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung in Fällen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gehindert ist.
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Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant ist verpflichtet, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Vertra- ges SparINstrom SWI Heizstrom zu decken. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen hat oder soweit und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung in Fällen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gehindert ist.
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Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht. 2.1. Der Lieferant ist verpflichtet, den gesamten Strombedarf des Kunden entsprechend den Bedingungen und Konditionen des Vertra- ges SparINstrom Vertrages INstrom mobil zu decken. Dies gilt nicht, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 oder § 24 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen unter- brochen hat oder soweit und solange der Lieferant an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung in Fällen höherer Gewalt oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit gehindert ist.
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