Umgang Musterklauseln

Umgang. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen (z.B. Laseranlagen der Klasse 3b)! Darüber hinaus sind die Sicherheitshinweise der jeweiligen Hersteller und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten!
Umgang. Als Umgang im Sinne dieses Vertrages gelten jegliche Aktivitäten mit solchen Organismen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Herstel- lung, Gebrauch, Be- und Verarbeitung, Freisetzung u. ä. zu Forschungs- zwecken, Vermarktung, Handel, Import oder Export, Besitz, Lagerung und Transport oder Beseitigung.
Umgang. Personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Sie sind jedoch notwendig und daher von Ihnen bereitzustellen, um die benannten Zwecke zu erfüllen. Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Lediglich zur Vertragserfüllung werden die Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Zur Abwicklung von Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. den beauftragten und gewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist hierbei Art. 6 DSGVO b). Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt somit nur im notwendigen Umfang oder sofern wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet werden (Art. 6 DSGVO c) und e) ) oder, wenn nötig, um eine gesetzeswidrige oder missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtmäßiger Weise zu unterbinden (Art. 6 DSGVO f) ). Sollten Sie uns die Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihr Anliegen ggf. nicht bearbeiten.
Umgang. Xxxxx und ihr Vater verbringen wöchentlich den Samstag von 10 bis 18 Uhr miteinander. Nach rechtzeitiger vorheriger Absprache sollen auch Treffen unter der Woche möglich sein. Der Vater holt Xxxxx jeweils bei der Mutter ab und bringt sie wieder zurück. Wir sind uns darüber einig, dass der Umgang vorläufig ohne die neue Lebensgefährtin des Vaters stattfinden soll. Die Mutter verpflichtet sich, den Vater in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung von Xxxxx zu informieren, insbesondere über Schulnoten und Erkrankungen. Der Vater ist darüber hinaus berechtigt, sich zur Information über schulische Angelegenheiten direkt an die Schule wenden und wird hierzu von der Mutter ermächtigt. Ihren Geburtstag sowie die Feiertage verbringt Xxxxx bei der Mutter. Der Vater erhält Gelegenheit, Xxxxx an ihrem Geburtstag und an einem der Weihnachtsfeiertage zu sehen.
Umgang. Der Nutzer verpflichtet sich, den Bus in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und alle Obliegenheiten, die mit dem Gebrauch des Busses verbunden sind, zu beachten.

Related to Umgang

  • Umfang Der Auftragnehmer erstellt und pflegt ein in Form und Struktur standardisiertes, grundschutzkonformes Sicherheitskonzept und weist dem Auftraggeber auf dieser Basis den grundschutzkonformen Betrieb nach (Sicherheitsnachweis). Das Sicherheitskonzept beschreibt die nach IT-Grundschutz-Methodik zusammengefasste Struktur des betrachteten Informationsverbundes sowie die maßgeblichen4 Sicherheitsanforderungen im Zuständig- keitsbereich des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt die dauerhafte Umsetzung der Sicherheitsanforderungen sicher. Zu diesem Zweck prüft er regelmäßig den Umsetzungsstand der Sicherheitsanforderungen und dokumentiert die- sen im Sicherheitsnachweis. Die Betrachtung und Prüfung von Sachverhalten im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die über die Leistungen nach Kapitel 2.5 hinausgehen, sind nicht Gegenstand der Leistungsvereinbarung.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Gefahrübergang 1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über: a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert; b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach erfolgreichem Probebetrieb. 2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Gefahrenübergang 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft (Abholbereitschaft). 5.2 Im übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

  • Zugang Zur Überprüfung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen ist dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und einem sonstigen von den Pflegekassen beauftragten Prüfer nach vorheriger Terminvereinbarung der Zugang zu den Pflegediensten zu gewähren. Der Pflegedienst kann von den zur Prüfung berechtigten Personen die Vorlage einer entsprechenden Legitimation verlangen. Die Prüfung findet in Gegenwart des Leiters oder der Leiterin des Pflegedienstes oder einer von diesem/dieser beauftragten Person statt. Der Pflegedienst stellt die Voraussetzungen hierfür sicher.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren. ● Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.