Sonderfälle Musterklauseln

Sonderfälle. Für Personenschäden und die Verletzung von geistigem Eigentum richtet sich die Haftung der Vertragspartner nach dem Gesetz.
Sonderfälle. Für Personenschäden und die Verletzung von geistigem Eigentum richtet sich die Haftung der Parteien nach dem Gesetz.
Sonderfälle. (1) Zusätzlich zur HZV-Vergütung darf ein XXXXXXXX weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß EBM bzw. DMP-Vereinbarungen im Einzelfall folgende Leistungen für HZV-Versicherte, die nicht in das AOK-FacharztProgramm eingeschrieben sind, über die KV abrechnen: a) Allergologie (30110-30123); b) Methadon (01950-01952); c) Fachärztliche Leistungen im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung; d) DMP-Schulungen e) Onkologie (01510-01512, 02101) f) Phlebologie (30500-30501) g) Proktologie (30600-30601, 30610-30611) h) Psychotherapie (35130-35131, 35140-35142) i) HIV-Betreuung (30920, 30922, 30924) (2) Für Versicherte, die nicht nur im HZV-Vertrag, sondern zusätzlich in das AOK- FacharztProgramm eingeschrieben sind, dürfen vom HAUSARZT oder einem Arzt der selben Praxis (BAG/ MVZ) zusätzlich zur HZV-Vergütung nur solche Leistungen mit der KV abgerechnet werden, die nicht in einem AOK-FacharztProgramm enthalten sind (vgl. Gesamtziffernkranz, Anhang 1 zu Anlage 12). (3) HAUSÄRZTE, die über die Voraussetzung zur Erbringung der Richtlinienpsychotherapie nach der aktuellen Psychotherapie-Vereinbarung erfüllen, können vom Beirat des 73c-Vertrages Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung zur Erbringung von psychotherapeutischen Leistungen über dieses Programm zugelassen werden. (4) Neben der jeweiligen Einzelleistung nach Absatz 1 lit. a) bis i) ist kein Leistungskomplex bzw. keine Grundpauschale über die KV abzurechnen. (5) Für Versicherte, die zusätzlich in das AOK-FacharztProgramm eingeschrieben sind, gelten die Bestimmungen des Gesamtziffernkranzes, (vgl. Anhang 1 zu Anlage 12). (6) Nimmt ein HAUSARZT gleichzeitig an einem oder mehreren Verträgen des AOK- FacharztProgramms, mit Ausnahme des Psychotherapie-Moduls im PNP-Vertrag, teil, kann für überwiesene HZV-Versicherte keine Vertreterpauschale nach diesem VERTRAG abgerechnet werden, sofern der HAUSARZT den Patienten am gleichen Tag über das AOK- FacharztProgramm abrechnet. Die MANAGEMENTGESELLSCHAFT kürzt nach Erhalt der entsprechenden Abrechnungsinformationen durch die AOK die Rechnung.
Sonderfälle. Sicherstellen der effizienten Prüfung und Entschei- dung der von den Landesdirektionen vorgelegten komplexen Versicherungsanträge, sowie der Erarbei- tung individueller Prämien- und Vertragsgestaltun- gen.
Sonderfälle. 1. In folgenden Fällen kann bei verminderter Leistungsfähigkeit ein reduzierter Lohn als Basislohn vereinbart werden: a) bei Arbeitnehmern mit eingeschränkter körperlicher oder geistiger Leistungsfä- higkeit; b) bei Praktikanten, deren Arbeitsverhältnis auf maximal 12 Monate befristet ist und das nachweislich für eine Ausbildung benötigt wird, nach Nichtbestehen der LAP bis zu deren Wiederholung eingegangen wird, nach Ausbildungsab- schluss eingegangen wird, um die Kenntnisse nach einer abgeschlossenen Ausbildung in der Praxis zu vertiefen, oder zum Ziel hat, den Arbeitnehmer, welcher über mehr als 1 Jahr nicht im Erwerbsleben stand, wieder in den Ar- beitsmarkt zu integrieren; c) bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren, deren Arbeitsverhältnis auf maximal 2 Mo- nate im Kalenderjahr befristet ist; und d) bei Schülern, Studenten und Ferialern ab 18 Jahren, deren Arbeitsverhältnis auf maximal 2 Monate im Kalenderjahr befristet ist. 2. Bei Reduktion des Basislohns ist diese schriftlich im Einsatzvertrag zu vermerken und die ZPK vor Einsatzbeginn schriftlich darüber zu informieren. 3. In den Fällen von Abs. 1 Bst. a muss nach spätestens zwölf Monaten eine Neube- urteilung der Leistungsfähigkeit vorgenommen werden.
Sonderfälle. In Schadenfällen in Zusammenhang mit der Benutzung des versicherten Fahrzeugs besteht außerdem kein Versicherungsschutz,
Sonderfälle. (1) Von dem Vertrag erfaßt sind auch Veranstaltungen der Jugend-Evangelisation und der Erwachsenen-Evangelisation, insbesondere Veranstaltungen in Trägerschaft der Mit- gliedseinrichtungen der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste (AMD) und des Rin- ges missionarischer Jugendbewegungen (rmj). Soweit zur AMD und zum rmj überkonfessionelle oder interkonfessionelle Mitglieder ge- hören, gilt für deren Veranstaltungen: Die Veranstaltungen sind abgegolten, wenn sie ge- meinsam mit Kirchengemeinden der EKD oder anderen Begünstigten im Sinne von Ziff. 1 des Vertrages stattfinden. Nicht abgegolten sind Veranstaltungen, in denen ein derartiger Bezug oder eine derartige Verknüpfung fehlt, z. B. wenn die Veranstaltung als eigene Veranstaltung des überkon- fessionellen oder interkonfessionellen Mitglieds in einem neutralen Saal stattfindet. (2) „Hintergrundmusik“ bei Veranstaltungen ist ebenfalls einbezogen. Hintergrundmusik ohne Verbindung mit einer Veranstaltung ist nur im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit einbezogen. (3) Erfaßt sind auch Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages und des Gemeindetages unter dem Wort.
Sonderfälle. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Vorlage und Umsetzung einer entsprechen- den TISAX-Zertifizierung gemäß Ziffer 2 sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (hier: Information Security) zulässig.
Sonderfälle. Flugverspätung Wichtig: Im Falle einer Übernahme des Fahrzeugs am Flughafen erinnern wir Sie daran, dass Sie keinerlei Entschädigung erhalten, wenn Sie das Fahrzeug infolge eines Fehlers Ihrerseits in Bezug auf die Angaben über die Flugnummer, die Flugzeiten oder den Namen des Flughafens oder im Falle der Streichung des Fluges durch die Fluggesellschaft oder die Flughafenbehörde nicht übernehmen konnten. Im letzteren Fall empfehlen wir Ihnen dringend, sich an die Fluggesellschaft zu halten. Im Übrigen können nur die Leistungen, die auf dem Mietwagen- gutschein von Autoescape vermerkt sind, Gegenstand einer Gutschrift werden. Leistungen, die Sie vor Ort mit dem Autovermieter vereinbaren, können bei Autoescape nicht geltend gemacht oder Gegenstand von Entschädigungsforderungen werden.
Sonderfälle. Was geschieht, wenn Sie zahlungsunfähig werden? Der Versicherungsvertrag bleibt zugunsten der Gläubigermasse bestehen, die die fälligen Prämien aufgrund der Konkurserklärung schuldig ist. Was geschieht, wenn Sie zahlungsunfähig werden? Der Versicherungsvertrag bleibt zugunsten der Gläubigermasse bestehen. Die Gläubigermasse wirkt gleichzeitig auch für die noch zu zahlenden Prämien. Der Konkursverwalter kann den Versicherungsvertrag kündigen, wenn er dies innerhalb von 3 Monaten, nachdem Sie für zahlungsunfähig erklärt wurden, tut. Wir können jedoch den Versicherungsvertrag erst frühestens 3 Monate nach Konkurserklärung kündigen. Was geschieht im Falle Ihres Todes? Der Versicherungsvertrag bleibt bestehen und wir können die Prämie von Ihren Erben fordern. Die Erben können den Versicherungsvertrag innerhalb von 3 Monaten und 40 Tagen nach Ihrem Ableben kündigen. Wir können jedoch den Versicherungsvertrag innerhalb von 3 Monaten, nachdem wir über den Todesfall informiert wurden, kündigen. Wenn das bezeichnete Fahrzeug laut eines Testaments in das Eigentum eines der Erben oder einer anderen Person übergeht, läuft der Versicherungsvertrag zugunsten dieses Betroffenen weiter. Er kann den Versicherungsvertrag jedoch innerhalb eines Monats, ab dem Datum, an dem ihm das Fahrzeug zugewiesen wurde, kündigen. Was geschieht, wenn das Fahrzeug gestohlen oder vollständig vernichtet wird? Wenn das Fahrzeug gestohlen oder vollständig vernichtet wird, müssen Sie uns umgehend darüber informieren. Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns hierüber informieren, können wir ■ die Prämie, die Sie bereits bezahlt haben, einbehalten ■ die noch fällige Prämie von Ihnen fordern Was geschieht, wenn Sie mehrere Fahrzeuge bei uns versichert haben? Wir können sämtliche Deckungen aller Fahrzeuge, die durch zusammenhängende Versicherungsverträge versichert sind oder die gemeinsam in 1 Versicherungsvertrag versichert werden, kündigen: ■ wenn Sie vorsätzlich Angaben bezüglich des Risikos verschweigen oder vorsätzlich falsche Angaben machen. ■ wenn Sie einer Ihrer Verpflichtungen bei einem Schadensfall nicht nachkommen, um uns irrezuführen. Was geschieht, wenn wir die Prämie ändern? Wenn wir die Prämie erhöhen, können Sie den Versicherungsvertrag kündigen, ausgenommen wenn die Höhe der Prämie laut einer genauen und eindeutigen vertraglichen Bestimmung geändert wird. Was passiert, wenn wir die Versicherungsbedingungen ändern? Es bestehen mehrere Möglichkeiten: 1. Änderung der Versicherungsbedingungen z...