Angebote und Aufträge. 1. Unsere Angebote sind, soweit sie nicht als „verbindlich“ oder „fest“ bezeichnet sind, freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.
2. Als Manufaktur mit einem hohen Handarbeitsanteil an der Ware behalten wir uns unwesentliche Änderungen bei Modellausführungen, Farb- und Formgebung sowie Änderungen hinsichtlich der nicht zur üblichen Besteckzusammenstellung gehörenden Teile vor.
3. Unsere Angebote beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils gültigen Preislisten, Kataloge und Prospekte. Technische Änderungen, die eine Verbesserung des Produktes darstellen und dem Käufer zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5. Die von unseren Außendienstmitarbeitern ausgehändigte Auftragskopie gilt als Auftragsbestätigung. Die Koch & Bergfeld Besteckmanufaktur GmbH behält sich jedoch vor, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Auftragsdatum mitzuteilen, daß ein bestimmter Auftrag aus technischen oder anderen Gründen nicht angenommen werden kann. Des weiteren behält sich die Koch & Bergfeld Besteckmanufaktur GmbH vor, innerhalb vorgenannter Frist mitzuteilen, daß ein bestimmter Auftrag nicht zu dem vorgesehenen Termin ausgeliefert werden kann. In diesem Fall gilt der von Koch & Bergfeld Besteckmanufaktur GmbH mitgeteilte neue Termin als vereinbart, sofern der Kunde der Mitteilung nicht ausdrücklich widerspricht und vom Auftrag zurücktritt.
6. Vom Besteller versehentlich oder zu viel bestellte Ware sowie Restposten können nicht zurückgenommen werden.
7. Sämtliche Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Musterbücher, Preislisten, Werbemittel und Ähnliches, die in den Besitz des Käufers gelangt sind, bleiben unser Eigentum und sind auf Anforderung an uns zurück zu senden.
Angebote und Aufträge. Angebote sind für einen Zeitraum von 30 Tagen oder wie im Angebot angegeben gültig und gelten nur für den jeweiligen Auftrag.
Angebote und Aufträge. 2.1 Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware(n) annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend und können vor Lieferung geändert oder storniert werden.
2.2 Alle dem Käufer gestellten Dokumente enthalten nur die handelsüblichen, ungefähren Werte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im betreffenden Vertragsleistungsverzeichnis festgelegt ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Dokumenten, an Details oder an den Vertragswaren selbst vorzunehmen, soweit diese Änderungen keine fundamentalen Veränderungen beinhalten und für den Käufer vertretbar sind. Gleiches gilt auch für Änderungen der Qualität der Vertragswaren. Für standardisierte Waren treffen die in Normblättern verzeichneten zulässigen Toleranzen zu. Warenproben und –muster gelten als repräsentative Stichproben, die zur ungefähren Veranschaulichung der Fertigwaren dienen.
2.3 Zertifikate, behördliche und nichtbehördliche Nachweise sowie alle Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, verbleiben im Eigentum des Verkäufers.
2.4 Bei Importwaren gilt der Vertrag nur unter der Bedingung als geschlossen, dass der Verkäufer die gegebenenfalls erforderlichen Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigungen erteilt bekommt.
Angebote und Aufträge. 2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
Angebote und Aufträge. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Der Besteller kann Einzellieferungen in Auftrag geben. Alle Einzelaufträge, auch wenn sie von unseren Vertretern entgegengenommen werden, werden für uns erst verbindlich nach unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Auslieferung der Ware.
2.3 Daneben hat der Besteller die Möglichkeit einen Abrufvertrag für Verbauchsmaterialien und Einmalartikel abzuschließen. Hierbei wird eine verbindliche Mindestbestellmenge („Vertragsmenge“) festgelegt und der Besteller verpflichtet sich zum bedarfsorientierten Abruf dieser zuvor festgelegten Materialmenge über eine Zeitspanne von einem Jahr. Der Mindestbestellwert für den Abrufvertrag beträgt grundsätzlich 500€. (Ausnahme: Alginate und Handschuhe) Für einen Abrufvertrag übermitteln wir dem Besteller auf Basis der von ihm zuvor gemachten Angaben eine „Auftragsbestätigung Abrufvertrag“. Die Auftragsbestätigung enthält genaue Angaben, welche Materialmengen zu welchem Termin geliefert werden sollen. Der Abrufvertrag kommt durch Zugang der durch den Besteller unterzeichneten Auftragsbestätigung Abrufvertrag bei uns zustande. Im Fall des Abschlusses des Abrufvertrages ist der Kunde verpflichtet, pro Kalenderjahr mindestens die in der Auftragsbestätigung festgelegte Menge an Vertragsprodukten abzunehmen und zu bezahlen. Die vertraglich festgelegten Artikel und Mengen dürfen zwei Mal während der Vertragslaufzeit kostenlos geändert werden, ohne den vertraglich vereinbarten Bestellwert zu unterschreiten. Ab der dritten Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20€ erhoben. Unterschreitet der Kunde die jährlich abzunehmenden Vertragsmengen, so sind wir berechtigt, dem Besteller die verbleibende vertragliche Restmenge der Vertragsprodukte aus der Auftragsbestätigung nach Ablauf des Vertrages auszuliefern. Der Besteller ist verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung, die von uns ausgelieferte Restmenge zu zahlen. Soweit nicht anders in diesen AGB angeführt gelten für die Abrufverträge die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.
Angebote und Aufträge. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf an Dritte behalten wir uns vor. Zur vertraglichen Bindung bedarf es in jedem Fall einer Auftragsbestätigung in Schriftform. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht in Schriftform von uns bestätigt werden. Alle Vereinbarungen mit unserem Außendienst bedürfen ebenfalls unserer Bestätigung in der vorgenannten Form. Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt der Auftragsbestätigung in branchenüblichen Mengen abzunehmen. Ruft der Käufer einen Auftrag nicht fristgerecht ab, so ist er verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, sofern dieser nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen ist sowie 20 % der Rechnungssumme der noch nicht abgerufenen Waren als Ersatz für Mehraufwendungen für die Aufbewahrung und den erhöhten Verwaltungsaufwand etc.. Der Besteller hat das Recht, nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als 20 % entstanden sei. Der Schadenersatz ist dann entsprechend niedriger. Weitergehende Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt.
Angebote und Aufträge. (1) Die Angebote unterliegen Änderungen der Preise, Mengen, des Versandes und der Lieferzeiten, sofern diese nicht aus- drücklich als bindend gekennzeichnet wurden.
(2) Eventuelle Auftragsänderungen (keine Stornierungen) wer- den vom Händler akzeptiert, sofern sie für diesen machbar sind. Solche Änderungen treten erst nach einer vorhergehenden schriftlichen Bestätigung in Kraft.
Angebote und Aufträge. 1. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
2. Aufträge des Käufers werden für den Verkäufer durch schriftliche oder ausdrückliche Bestätigung des Verkäufers (auch Rechnungen oder Lieferscheine) verbindlich.
3. Der Mindestauftragswert beträgt 48,00 €.
Angebote und Aufträge. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und wie Katalogangaben, - abbildungen und -beschreibungen unverbindlich. Sie beinhalten insbe- sondere keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien. Alle Aufträ- ge, auch wenn sie von unseren Außendienstmitarbeitern entgegenge- nommen werden, erlangen für uns Verbindlichkeit erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Auslieferung der Ware oder sonsti- gen Leistung.
2. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt, durch die unserer Forderungen bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen, können wir unsere weitere Vertragserfüllung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe abhängig machen.
3. Ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung können an den Kunden gelieferte mangelfreie Waren nicht zurückgenommen werden. Produkte in steriler Verpackung sowie Waren, deren Lieferung bereits länger als 3 Monate zurückliegt, können grundsätzlich nicht zurückge- nommen werden. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt unsere Kosten für unberechtigte Retou- ren in Höhe von pauschal 75,00 Euro. Dem Kunden bleibt der Nach- weis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Scha- den deswegen entstanden ist. Wir behalten uns den Nachweis vor, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Angebote und Aufträge. 1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt bzw. ausgeliefert wird.
3. Aufträge, die uns wirksam erteilt und von uns angenommen werden, kann der Auftraggeber nicht widerrufen.
4. Für den Inhalt, Umfang und Zeitpunkt der Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichungen infolge von Artikelüberarbeitungen sind vorbehalten. Soweit nicht anders schriftlich bestätigt, sind wir berechtigt, die Artikel in den am Lager befindlichen Ausführungen und Farben zu liefern. Wenn keine besondere Beförderungsart oder Reisewege vom Besteller vorgeschrieben und von uns bestätigt sind, sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx ohne obligo Beförderungsart und Reiseweg zu bestimmen.
5. Zumutbare Abweichungen von den Bestellungen bis zu plus/minus 10 % sind zulässig, dies gilt insbesondere bei Sonderanfertigungen und Druckaufträgen.