Umgebungsrisiko Musterklauseln

Umgebungsrisiko. Ohne weitreichende technische Maßnahmen auf dem Endgerät sind die vorgenannten Risiken im Rah- men des mobilen Arbeitens, ohne fest definierte Arbeitsumgebung signifikant höher als beim Home- office mit festgelegtem und definiertem Arbeitsort. In diesem Konzept wird von der gut zu begründenden Annahme ausgegangen, dass das Arbeiten am dienstlichen Arbeitsplatz aufgrund der dort getroffenen baulichen und organisatorischen Maßnahmen „kein“ erhöhtes Risiko hinsichtlich der Ortswahl bedeutet. Im Gegensatz dazu ist davon auszugehen, dass der Arbeitsplatz im Privatbereich regelmäßig eine geringfügig erhöhte Gefährdung von Daten und Zugängen mit sich bringt, sofern die für Homeoffice definierten technischen Randbedingungen statio- när installierter Endgeräte ohne lokale Datenhaltung eingehalten werden. Das Risiko wird hier als „ge- ring“ bezeichnet. Wird am Arbeitsplatz im Privatbereich ein mobiles Endgerät verwendet, so steigt das Risiko in den Bereich „mittel“, da zusätzlich zum Ort das Endgerät mit lokal gespeicherten Betriebs- und Zugangsdaten wegen Diebstahls oder Verlusts gefährdet ist. Das Risiko mobiler Endgeräte ohne weitere technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum (Park, Café, Bahn) schließlich ist mit „hoch“ zu bewerten, da hier sowohl die Gefährdung durch Diebstahl oder Verlust sig- nifikant erhöht ist, die Gefährdung durch Einsichtnahme Dritter (direkt oder z.B. durch Videokameras) auf das Gerät erhöht ist und zusätzlich potenziell mobile/unsichere Netzwerkverbindungen genutzt werden. Unter dem Gesichtspunkt des Umgebungsrisikos ergeben sich in Verbindung mit den Datenschutzstu- fen unterschiedliche technische Voraussetzungen, die für eine Verarbeitung spezifisch schutzbedürfti- ger Daten in der gewählten Umgebung erforderlich sind. Unter Punkt 0 werden verschiedene Konzepte aufgezeigt, um die Umgebungsrisiken abzumildern. Dabei entsprechen die hier verwendeten Schutz- stufen denen der LfD in Tabelle 1für personenbezogene Daten oder werden von der verantwortlichen Einrichtung, die dem Homeoffice oder der mobilen Arbeit der Beschäftigten zustimmt, im Rahmen ei- ner Schutzbedarfsfeststellung auf die verwendeten Stufen A-E abgebildet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.