Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens. Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie das vorhandene Fondsguthaben durch Ihren Auftrag in Textform ganz oder teilweise bis zu sechsmal in andere Investmentfonds umschichten. Die jeweilige Änderung wird kostenfrei durchgeführt. Kosten nach Ab- schnitt I Nummer 6 bleiben hiervon unberührt. Das Recht zur Umschichtung des Fondsguthabens endet, sobald der Stich- tag der Umschichtung den Stichtag für den jeweiligen Rentenbeginn er- reicht oder überschreitet. Bei Teilabruf betrifft dies nur das Fondsgutha- ben, das für den Teilabruf benötigt wird.
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Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens. Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie das vorhandene Fondsguthaben durch Ihren Auftrag in Textform ganz oder teilweise bis zu sechsmal in andere Investmentfonds umschichten. Die jeweilige Änderung wird kostenfrei gebührenfrei durchgeführt. Kosten nach Ab- schnitt I Nummer 6 bleiben hiervon unberührt. Das Recht zur Umschichtung des Fondsguthabens endet, sobald der Stich- tag der Umschichtung den Stichtag für den jeweiligen Rentenbeginn er- reicht Rentenbeginn, den Abruf, die Kapitalabfindung oder die Kündigung des Versicherungsvertrags erreicht oder überschreitet. Bei Teilabruf betrifft dies nur das Fondsgutha- ben, das für den Teilabruf benötigt wird.
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Umschichten des vorhandenen Fondsguthabens. Innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen können Sie das vorhandene Fondsguthaben durch Ihren Auftrag in Textform ganz oder teilweise bis zu sechsmal in andere Investmentfonds umschichten. Die jeweilige Änderung wird kostenfrei gebührenfrei durchgeführt. Kosten nach Ab- schnitt I Nummer 6 bleiben hiervon unberührt. Das Recht zur Umschichtung des Fondsguthabens endet, sobald der Stich- tag der Umschichtung den Stichtag für den jeweiligen Rentenbeginn er- reicht Rentenbeginn, den Abruf bzw. Teilabruf, die Kapitalabfindung oder die Kündigung bzw. Teilkündigung des Versicherungsvertrags erreicht oder überschreitet. Bei Teilabruf und Teilkündigung betrifft dies nur das Fondsgutha- benFondsguthaben, das für den Teilabruf oder die Teilkündigung benötigt wird.
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