Umstellung des Kinder-Tarifs Musterklauseln

Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Vollendung 18. Lebensjahr Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: • Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in dem das nach dem Kinder-Tarif versi- cherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Ver- sicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungs- summen.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Ver- sicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben je- doch folgendes Wahlrecht: – Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versi- cherungssummen entsprechend. – Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir be- rechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.3 Umstellung des Erwachsenentarifs in den Seniorentarif nach Vollendung des 67. Lebensjahres
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.2.1 Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den dann gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: − Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend. Sind Leistungsarten oder Leistungserweiterungen mitversichert, die der dann gültige Erwachsenentarif nicht mehr vorsieht und die keine anderslautende Regelung enthalten, verwenden wir den diesbezüglichen Beitragsanteil als zusätzlichen Beitrag zur Erhöhung der verbleibenden Leistungen in der Unfallversicherung, sofern Sie nicht etwas anderes bestimmen, oder − Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. Sind Leistungsarten mitversichert, die der dann gültige Erwachsenentarif nicht mehr vorsieht, entfällt der diesbezügliche Beitragsanteil.
Umstellung des Kinder-Tarifs. Abweichend von Ziffer 6.1.1 AL-AUB 2008 besteht der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beiträgen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das nach dem Kinder-Xxxxx versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das • Sie zahlen die bisherige Prämie und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend. • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen eine entsprechend höhere Prämie.
Umstellung des Kinder-Tarifs a. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Le- bensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den gültigen Erwachsenen- Tarif, mit der niedrigsten Deckungssumme für Verdienstausfall, um.
Umstellung des Kinder-Tarifs a) Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellt der Versicherer die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei hat der Versicherungsnehmer folgendes Wahlrecht: - Der Versicherungsnehmer zahlt den bisherigen Beitrag, und der Versicherer reduziert die Versicherungssummen entsprechend, oder - der Versicherungsnehmer behält die bisherigen Versicherungssummen, und der Versicherer berechnet einen entsprechend höheren Beitrag.
Umstellung des Kinder-Tarifs. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Xxxxx versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: • Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens 2 Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Xxxx getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.