Umstellung des Kinder-Tarifs Musterklauseln

Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5, in dem das nach dem Kinder-Tarif versi- cherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Ver- sicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungs- summen. 6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig infor- mieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Xxxx nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.5 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmög- lichkeit fort.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 5.1.1 Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 9.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: • Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend, oder • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. 5.1.2 Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Ha- ben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Xxxx getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Vollendung 18. Lebensjahr
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: ▪ Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend oder ▪ Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. 6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Xxxx nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort. 6.1.3 Leistungen, die im Rahmen dieser Bedingungen und der vereinbarten Besonderen Bedingungen speziell für Kinder vorgesehen sind, nehmen nicht an der Umstellung des Kinder- Tarifes teil. Diese Leistungen entfallen, da sie nicht im gültigen Tarif für Erwachsene angeboten werden. Ist mit diesen Leistungen eine Beitragspflicht verbunden, entfällt dieser Beitragsanteil.
Umstellung des Kinder-Tarifs. Umstellung des Erwachsenentarifs in den Seniorentarif nach Vollendung des 67. Lebensjahres
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.2.1 Nach Ablauf des Versicherungsjahres (Ziffer 10.4), in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den dann gültigen Erwachsenentarif um. Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht: − Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend. Sind Leistungsarten oder Leistungserweiterungen mitversichert, die der dann gültige Erwachsenentarif nicht mehr vorsieht und die keine anderslautende Regelung enthalten, verwenden wir den diesbezüglichen Beitragsanteil als zusätzlichen Beitrag zur Erhöhung der verblei- benden Leistungen in der Unfallversicherung, sofern Sie nicht etwas anderes bestimmen, oder − Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. Sind Leistungsarten mitversichert, die der dann gültige Erwachsenentarif nicht mehr vorsieht, entfällt der diesbezügliche Beitragsanteil. 6.2.2 Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Xxxx getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Umstellung des Kinder-Tarifs. Abweichend von Ziffer 6.1.1 AL-AUB 2008 besteht der Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und Beiträgen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das nach dem Kinder-Xxxxx versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Vertragsbestandteil AZ 120.7
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebens- jahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den ver- einbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu die- sem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: - Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend. - Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. 6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informie- ren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Xxxx nicht bis spä- testens zwei Monate nach Beginn des neuen Versiche- rungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.6, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Leistungen, Versicherungssummen und Beitrag. Unabhängig von der beruflichen Tätigkeit/Beschäftigung der versicherten Person bestehen danach folgende Möglichkeiten der Vertragsweiter führung: – Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir halbieren die Versicherungssummen. – Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen den doppelten Beitrag. 6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Xxxx nicht bis spätestens zum Beginn des neuen Versiche- rungsjahres im Sinne von Ziffer 10.6 mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Umstellung des Kinder-Tarifs. 6.1.1 Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht: – Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Ver- sicherungssummen entsprechend. – Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen bei, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag. 6.1.2 Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren. Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Xxxx nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.