Common use of Umtausch Sowie Ausbuchung Und Vernichtung Von Urkunden Clause in Contracts

Umtausch Sowie Ausbuchung Und Vernichtung Von Urkunden. (1) Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Hinterlegers einer in der elektroni- schen Form der »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Hin- terlegerinteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtig- keit der Wertpapierurkunden). Der Hinterleger wird hierüber unterrichtet.

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Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de

Umtausch Sowie Ausbuchung Und Vernichtung Von Urkunden. (1) Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Hinterlegers einer in der elektroni- schen elek- tronischen Form der »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Ein- reichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Hin- terlegerinteresse Hinterlegerinteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtig- keit der Wertpapierurkunden). Der Hinterleger wird hierüber unterrichtet.

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