Umtausch Sowie Ausbuchung Und Vernichtung Von Urkunden. (1) Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Hinterlegers einer in der elektroni- schen Form der »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Hin- terlegerinteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtig- keit der Wertpapierurkunden). Der Hinterleger wird hierüber unterrichtet. (2) Verlieren die für den Hinterleger verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigen- schaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Ver- nichtung aus dem Depot des Hinterlegers ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkun- den werden, soweit möglich, dem Hinterleger auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Hinterleger wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ab- lauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Hinterleger ver- nichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umtausch Sowie Ausbuchung Und Vernichtung Von Urkunden. (1) Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Hinterlegers einer in der elektroni- schen elek- tronischen Form der »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Ein- reichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Hin- terlegerinteresse Hinterlegerinteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtig- keit der Wertpapierurkunden). Der Hinterleger wird hierüber unterrichtet.
(2) Verlieren die für den Hinterleger verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigen- schaft Wertpapier- eigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Ver- nichtung Vernichtung aus dem Depot des Hinterlegers ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkun- den Urkunden werden, soweit möglich, dem Hinterleger auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Hinterleger wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ab- lauf Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Hinterleger ver- nichtenvernichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umtausch Sowie Ausbuchung Und Vernichtung Von Urkunden. (1) Die Bank 18.1 Urkundenumtausch Santander darf ohne vorherige Benachrichtigung des Hinterlegers Kunden einer in der elektroni- schen Form der »den „Wertpapier-Mitteilungen« “ bekannt gemachten Aufforderung zur Einrei- chung Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Hin- terlegerinteresse Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtig- keit Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Hinterleger Kunde wird hierüber unterrichtet.
(2) 18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft Verlieren die für den Hinterleger Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigen- schaft Wertpapier- eigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Ver- nichtung Vernichtung aus dem Depot des Hinterlegers Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkun- den werden, Urkunden werden soweit möglich, möglich dem Hinterleger Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Hinterleger Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank Santander die Urkunden nach Ab- lauf Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Hinterleger ver- nichtenKunden vernichten.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag